Jugendfeuerwehr mit Blaulicht?
Hallo, ich habe vor mit der JF eine Einsatzübung zu machen darf ich wenn ich dem Bürger- meister/Wehrführer bescheid sage diese "Übung" mit Sonderrechten fahren??
10 Antworten
Es gibt Bundesländer, die sehen Übungsfahrten mit Blaulicht als so Einsatzrelevant an, dass sie die Nutzung von Sonder- und auch Wegerechten (!) innenministeriell ausdrücklich pauschal freigegeben haben. Bayern z.B., da darf man. Der Wehrführer sollte das jedoch im Einzelfall 1. wissen und 2. genehmigen (möglichst schriftlich).
Ob und was bei euch zutrifft, sagt euch der Wehrführer. Das hängt stark vom Bundesland und örtlichen Regelungen ab.
Dann bitte nochmal den Unterschied zwischen Sonder- und Wegerechten inkl. Inhalte der Gesetzestexte nachlesen, ggf. weisst Du dann schonmal genauer, was Du eigentlich willst und was Du darfst.
Ist ein Streitpunkt. Sondersignale darf die Feuerwehr im Einsatz verwenden. Nach einheitlicher Rechtsmeinung, darf auch bei einer Einsatzübung mit Sondersignalen gefahren, da die Übung auch dem hoheitlichen Zweck dient.
Jugendfeuerwehr ist nach den meisten Landesfeuerwehrgesetzen auch Feuerwehr. Von daher wäre es theoretisch möglich. Das Feuerwehrfahrzeug wird ja immer noch von aktiven Maschinisten gefahren, oder?
ja werden von aktiven gefahren
wenn ich dem Bürger- meister/Wehrführer bescheid
Dem würde ich nicht bescheid sagen, sondern fragen, ob das geht.
mit Sonderrechten fahren
Nein. Warum musst du Sonderrechte nutzen? Es ist m.E. nicht erforderlich, schon gleich nicht für die Jugendfeuerwehr. Bei einer richtigen Einsatzfahrt ist das Unfallrisiko verachtfacht! Da muss man bei der JF noch nicht damit anfangen, vor allem weil das erwünschte Ziel nur die Belustigung der Insassen ist. Ob man am Übungsobjekt eine halbe Minute früher oder später ankommt, ist egal.
Etwas anderes ist es, wenn du fragst, ob man mal Blaulicht und Horn einschalten kann. Das ist was anderes. An geeigneter Stelle (auf einer übersichtlichen Vorfahrtsstraße ohne Verkehr, oder besser noch außerhalb vom Straßenverkehr, direkt am Übungsobjekt.) ist das denke ich schon möglich. Und das sollte auch für die Bespaßung ausreichen.
BTW: Bei der aktiven Wehr kann eine echte Alarmfahrt zur Einsatzübung durchaus angemessen sein, weil damit reale Fahrzeiten ermittelt werden können. Mit der JF muss man das aber für mein Dafürhalten nicht machen.
Die Frage ist, ob es sein muss, dass man das so ausprobiert. Die Gefährdung erhöht sich für die Fahrzeuginsassen erheblich, und die Anfahrt macht ja nicht die ganze Übung aus. ;-)
Wenn du komplett mit Blauhorn anfahren willst, wirst du mit deinem Wehrführer/Kommandanten abklären müssen, ob das geht, und unter welchen Umständen. So aus der Ferne können wir dir hier nicht wirklich weiterhelfen.
Hallo cross666,
wie schon imager761 angesprochen hat, kommen für die Sonder.- und Wegerechtsfahrten die §§ 35 und 38 der StVO zum tragen.
Ich weiß zwar, dass wie schon von Nomex64, xxxyz, Davidtheanswer, von Meandor, cenost angesprochen viele Feuerwehren auch zu Übungsfahrten mit Einsatz.- und Wegerechten fahren.
Aber Deine Frage bezieht sich auf die rechtliche Würdigung. Und da zitiere ich mal die Voraussetzungen für den Einsatz des Blaulichtes im Zusammenhang mit dem Martinshorn.
"Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten."
Bei den von Dir angesprochen Übungsfahrten sind diese Bedingen nicht erfüllt. Keine Frage, solange kein Unfall passiert, wird da wahrscheinlich kein Hahn nach krähen. Aber Du kannst davon ausgehen, wenn es zu einem schweren Unfall mit hohen Sachschaden oder gar einem Personenschaden kommt, dann wird die Polizei sehr wohl prüfen, ob die Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn rechtmäßig war.
Und sollte sich dann herausstellen, dass die Fahrten mit Wege.- und Sonderrechten nicht rechtmäig war, können schnell Regressfoderungen im 5 - 6 stelligen Bereich auf den Fahrer und auch auf den Verantwortlichen in dem Falle auf Dich zukommen. Aber genau das wird erst vielen bewußt, wenn dass Kind in den Brunnen gefallen ist. Der Polizei und dem Richter kannst Du später nicht damit kommen: "Aber das machen doch alle Wehren so"
Es gibt natürlich wie von Nomex64 angesprochen Ausnahmegenehmigungen. Aber die müssen beantragt und genehmigt werden.
Schöne Grüße TheGrow
Es gibt Bundesländer, die sehen Übungsfahrten mit Blaulicht als so Einsatzrelevant an, dass sie das innenministeriell ausdrücklich pauschal freigegeben haben. Bayern z.B., da darf man. Der Wehrführer sollte das jedoch genehmigen.
Hallo baertl,
das Übungsfahrten mit Blaulicht pauschal in Bayern freigegeben sind, war mir so nicht bekannt, gehe aber mal davon aus, dass Du es aus gesicherter Quelle hast.
Wenn cross666 in einem entsprechenden Bundesland wohnt, könnte das also sogesehen durchaus rechtlich möglich sein, dass er diese Fahrten durchführen darf.
Ob und inwieweit diese Reglung Sinn macht, möchte hier hier allerdings mal in Frage stellen. Denn der Gesetzgeber hat sich schon was gedacht, als er die Bedingungen, aus § 38 StVO (die ich oeben fett gedruckt angeführt habe) gemacht hat.
hellomynameis hat schon ausreichend angeführt, dass die Gefahren, die aus einer Einsatzfahrt resultieren in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.
Meine persönliche Meinung: Menschenleben gefährden, nur um solche Fahrten zu üben, die von den Jugendlichen sowieso im reale Einsatz nicht ausgeführt werden dürfen, steht im absolut keinen Verhältnis.
Gruß Ingolf
Ich wohne nicht in Bayern ich wohne in Schleswig Holstein ;P.
Ok wenn ich mir jetzt mal alle meinungen anschaue und sie mal zusammen vergleiche komme ich zum schluss das es sich tatsälich nicht lohnt ... Danke für die ganzen Antworten ! ;)
MFG
Wieder eine Frage wo es drauf ankommt wie die genaue Reglung vor Ort ist.
Natürlich darf die Feuerwehr auch bei Übungen mit Sosi fahren und ja auch die JF ist die Feuerwehr. Nur gibt es mittlerweile viele örtliche Reglungen um die Wildwuchs an Blaulichtfahrten einzudämmen. Bei uns beispielsweise ist geregelt das nur noch 3 Übungen pro Jahre mit Blaulicht durchgeführt werden dürfen und auch das nur nach Anmeldung und Genehmigung bei der Kreisbehörde.
Dir wird also nichts anderes übrig bleiben als von deinen Dienstvorgesetzten eine verbindliche Auskunft, besser noch eine schriftliche Genehmigung einzuholen.
okay... naja zur belustigung wäre das eigentlich nicht gedacht die JF ist ja dazu da um die Jugend auf den Feuerwehr dienst vorzubereiten und damit die jugendlichen schauen können ob das überhaupt etwas für sie ist.Deswegen denke ich das so etwas auch mal sein muss