Darf ich als Ottonormalverbraucher mit Blaulicht Balken fahren, der Weiße Hauben hat?

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Hallo Glenn2000,

solange die Sondersignalanlage funktionstüchtig ist, darfst Du als "Ottonormalverbraucher" diese nicht auf Deinem Auto haben. Sowohl die Akustik ("Martinhorn") als auch die Optik ("Blaulicht") müssen also nicht nur ausgestellt, sondern technisch außer Betrieb genommen sein. 

Andernfalls sind sie zulassungspflichtig - und eine Zulassung wirst Du als "Ottonormalverbraucher" nicht bekommen.

Ich empfehle hier z.B. den youtube-Kanal "It's Marvin", wo der besagte Marvin selbst ein NEF gebaut hat, welches er u.a. als Filmfahrzeug für TV-Produktionen vermietet. In seinen Videos zum Ausbau des Fahrzeugs berichtet er auch des öfteren über die "Blaulicht-Problematik": So muss er im Straßenverkehr sowohl weiße anstatt der blauen Hauben auf dem Balken montieren und zudem die Anlage durch Trennen der Kabelverbindungen außer Betrieb nehmen und darf die Anlage nur in abgesperrtem, nicht-öffentlichen Bereich verwenden. Zudem darf er dort nicht mit der Beschriftung "Notarzt" durch die Gegend fahren, sondern musste diese auf "Filmfahrzeug" ändern.

Ausnahmen gibt es aber durchaus... z.B. für Oldtimer. Ist halt auch immer ein wenig "Verhandlungssache" mit den Mitarbeitern der Zulassungsstelle ;-)

Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren folgen Wer darf mit Blaulicht fahren?

Zur Verwendung von Blaulicht an einem Fahrzeug schreibt § 38 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgendes vor:

Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Damit ist es schon einmal ausgeschlossen, dass ein Blaulicht an einem Privatfahrzeug verwendet werden darf, da diese nicht von vornherein mit so einer Anlage ausgestattet sind und auch nicht an Einsätzen teilnehmen dürfen, bei denen andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden müssen.

Bei illegalem Fahren mit einem Blaulicht auf Ihrem Auto droht als Strafe in jedem Fall ein  Bußgeld  in Höhe von  20 Euro  (Tatbestandskatalog-Nummer 138100), weil Sie gegen § 38 der StVO verstoßen haben.  Zusätzlich wird in der Regel das  Blaulicht selbst eingezogen , damit Sie es nicht mehr verwenden können.

Wenn Sie ein Blaulicht privat am Zivilfahrzeug nutzen, können Sie je nach Situation allerdings noch wegen weiterer Verstöße belangt werden. 

Eine sogenannte Amtsanmaßung nach § 132 des Strafgesetzbuches (StGB) liegt dann vor, wenn Sie eine Handlung vornehmen, zu der Sie nur als Träger eines öffentlichen Amtes befugt sind.

Das Kammergericht Berlin entschied mit einem Urteil vom 9.1.2013 (121 Ss 247/12 (304/12)), dass eine Amtsanmaßung bei einem Blaulicht auf dem Dach dann vorliegen kann, wenn das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges auf den ersten Blick an ein Zivilfahrzeug der Polizei erinnert.

Im schwersten Fall kann dann eine hohe Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren folgen. 

Dies hängt jedoch von den weiteren Folgen ihrer Amtsanmaßung ab.

https://www.bussgeldkatalog.org/mit-blaulicht-fahren/

Eigentlich ja Otto-Normalverbraucher aber egal.

Was bedeutet weiße Hauben? Du meinst anstatt der Blauen-Plastikteile einfach durchsichtige drauf packen?

Wenn das Ding irgendwie Leuchten kann brauchst du eine Genehmigung. Eine Genehmigung für "weißes" Rundumlicht bekommst du nicht.

Selbst wenn es nicht funktionsfähig ist wirst du für die bauliche Veränderung am Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorstellig werden müssen.

Was da für Hauben drauf sind ist vollkommen egal. Es gibt heute RTK die haben weiße Hauben und lassen sich von Gelb- auf Blaulicht umschalten und betreiben. http://www.hella.com/emergency/assets/media_global/885_KI_KL-LM3_HELLA_DE.pdf

So lang Licht ausgesendet werden kann unterliegt die Anlage der StVZO. Nur wenn das ausgeschlossen ist zählt sich als Ladung und kann auf dem Dach bleiben.

Ich weis das bei, sagen wir mal eine Amerikanische Polizei Import du Eine feste undurchsichtige Plane darüber tun musst und Sirenen müssen in der Regel ausgebaut werden. Falls du ohne Haube erwischt wirst wird das Auto relativ Zeitig Stillgelegt.

Orangene/Gelbe Lichter darfst du daraufhaben aber nur nutzen wenn du wirklich vor etwas Warnen willst (Unfall, langsame Fahrzeuge)

LG Fabian