Darf man ein Blaulicht auf Privatgelände nutzen?

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Auf einem Privatgrundstück darfst du das natürlich machen. Abgesehen von der möglichen Ruhestörung nach §117 OWIG. Einen direkten Paragraphen gibt es hierfür nicht, jedoch ist die Benutzung der blauen Rundumleuchte im §52 (3) StVZO geregelt: 

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

  1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

  2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

  3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

  4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Und die STVZO greift genauso wie die STVO nur im öffentlichen Straßenverkehr oder öffentlichem Gelände.

Quickys1  17.05.2011, 07:28

Vorsicht!!!

Die Ausdrücke öffentlicher Straßenverkehr oder öffentliches Gelände kennt unsere StVO/ StVZO nicht.

Hier ist die Rede von öffentlichem Verkehrsraum. Und der hat wiederum nichts mit Privatgelände zu tun.

Auch Dein Privatgelände kann öffentlicher Verkehrsraum sein.

Ich gehe mal davon aus. Wir hatten diese Woche auch einen Krankenwagen bei uns in der Werkstatt und am Samstag bin ich und ein Azubi auch auf dem Firmengelände mit Blaulicht und Sirene gefahren. Es ist ja ein Privatgelände und da kann man ruhig etwas Krach machen und ob es jetzt durch Musik ist oder durch ein Martinshorn ist denke ich nicht relevant.

Das kommt auf den Hof an...

Wenn er für Jedermann von der Straße aus zugänglich ist, ohne dass klare und eindeutige Beschilderung die Zufahrt verbietet und auf Privatgelände hinweist, dann gilt er als "tatsächlich-öffentlicher Verkehrsraum". Damit gilt die StVO und du darfst kein Blaulicht benutzen.

Ist der Hof aber deutlich von der Straße abgetrennt, eindeutig beschildert und evtl. sogar mittels eines Tores für den Verkehr zu sperren, dann handelt es sich um "nicht öffentlichen Verkehrsraum". Dann kannst du herumgurken wie und mit was du willst. Und wenns besoffen mitm rosa Panzer ist...

nein.

Auf Privatgrundstück darf man alles fahren was man will. Da muß nichts zugelassen sein und da kann dran sein oder fehlen was man will. Allerdings nur solange es die Nachbarn nicht stört. Eine Sirene z.B. wäre Ruhestörung.

Quickys1  17.05.2011, 07:24

Die Tasache "Privatgrundstück" allein reicht nicht aus.

Es darf sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum handeln, also muss es durch Zaun und Schranke, Kette oder Tor gegen das Befahren von jederman gesichert sein.