was ist die zulässige Geschwindigkeit eines Rettungswagens im Einsatz (also mit Martinshorn und Blaulicht!)?
Hallo, ich habe gerade einen Disput mit einer Kollegin von mir Thema ist wie oben schon steht die zulässige Geschwindigkeit eines Rettungswagens im Einsatz, also sowohl mit Blaulicht als auch mit Martinshorn. Ich habe es so verstanden, dass der RTW zwar gewisse Sonderrechte hat, Beispiel über rote Ampeln fahren, Fußgängerzonen durchqueren, Einbahnstraßen von der falschen Seite aus durchfahren oder auf Fußgängerwegen fahren. Allerdings darf er nie die zulässige Geschwindigkeit, welche durch Verkehrsschildern vorgegeben werden bzw. Innerorts die Standard 50 km/h nicht überschreiten darf. Meine Kollegin ist der Meinung, dass das Unsinn ist und RTW auch mit überhöhter Geschwindigkeit im Einsatz fahren dürfen.
Falls ihr eine Antwort darauf habt wäre es cool, wenn Ihr eine Quelle verlinken könntet die das belegt. :)
7 Antworten
Hast Du Deinen Lappen bei der Tobola gewonnen? Zumindest kannst Du in der Fahrschule nicht aufgepasst haben ...
Schon mehrfach zitiert aus StVO §35:
"Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, ..."
"Von den Vorschriften befreit" heißt "von allen Vorschriften befreit", also sowohl von allen Regelungen durch irgendwelche Schilder als auch von allen "allgemeinen" Regeln wie Rechtsfahrgebot, Vorfahrt, Parken - und eben auch Höchstgeschwindigkeiten.
Der §35, Straßenverkehrsordnung, Abs. 5a regelt die Sonderrechte des Rettungsdienstes.
Hier steht:
Vorschriften der StVO befreit, wenn höchste Eile geboten ist,
um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden
abzuwenden.
Zugleich steht aber auch im Abs. 8:
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
D.h.:
Eine obligate "Geschwindigkeitsbegrenzung" bei Einsatzfahrten gibt es nicht, jedoch darf der Fahrer nicht zur Rettung eines Menschenlebens - kein anderes gefährden.
Nachts um 3 mit hundert Sachen auf dem Mittleren Ring ist also denkbar, tagsüber mit "fünfzig" durch eine Fußgängerzone ist definitiv nicht mehr zu rechtfertigen.
StVO §35 5a Sonderrechte
Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html
Sie dürfen mit Sondersignal wenn Eile geboten ist auch schneller fahren. Eine genaue Grenze wie schnell das ist gibt es nicht, das sind im Zweifelsfall immer Einzelfallentscheidungen von einem Gericht ob man mit dieser Geschwindigkeit noch die Sorgfaltspflicht erfüllt hat oder nicht. .
Ein Rettungswagen mit Blaulicht und Horn darf die erlaubt Höchstgeschwindigkeit Überschreiten. Vom Gesetz her ohne Grenze, viele Städte begrenzen es aber auf 50%. Das wären dann 75km/h bei sonst 50km/h.
Natürlich darf der Rettungsdienst angemessen schnell fahren. Wenn es die Situation hergibt, dann darf er durchaus schneller als die Geschwindigkeitsbegrenzung fahren.