was ist die zulässige Geschwindigkeit eines Rettungswagens im Einsatz (also mit Martinshorn und Blaulicht!)?

7 Antworten

Hast Du Deinen Lappen bei der Tobola gewonnen? Zumindest kannst Du in der Fahrschule nicht aufgepasst haben ...

Schon mehrfach zitiert aus StVO §35:

"Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, ..."

"Von den Vorschriften befreit" heißt "von allen Vorschriften befreit", also sowohl von allen Regelungen durch irgendwelche Schilder als auch von allen "allgemeinen" Regeln wie Rechtsfahrgebot, Vorfahrt, Parken - und eben auch Höchstgeschwindigkeiten.

Der §35, Straßenverkehrsordnung, Abs. 5a regelt die Sonderrechte des Rettungsdienstes.
Hier steht:


Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den
Vorschriften der StVO befreit, wenn höchste Eile geboten ist,
um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden
abzuwenden
.

Zugleich steht aber auch im Abs. 8:

Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

D.h.:
Eine obligate  "Geschwindigkeitsbegrenzung" bei Einsatzfahrten gibt es nicht, jedoch darf der Fahrer nicht zur Rettung eines Menschenlebens - kein anderes gefährden.

Nachts um 3 mit hundert Sachen auf dem Mittleren Ring ist also denkbar, tagsüber mit "fünfzig" durch eine Fußgängerzone ist definitiv nicht mehr zu rechtfertigen.




StVO §35 5a Sonderrechte
Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html

Sie dürfen mit Sondersignal wenn Eile geboten ist auch schneller fahren. Eine genaue Grenze wie schnell das ist gibt es nicht, das sind im Zweifelsfall immer Einzelfallentscheidungen von einem Gericht ob man mit dieser Geschwindigkeit noch die Sorgfaltspflicht erfüllt hat oder nicht. .

Ein Rettungswagen mit Blaulicht und Horn darf die erlaubt Höchstgeschwindigkeit Überschreiten. Vom Gesetz her ohne Grenze, viele Städte begrenzen es aber auf 50%. Das wären dann 75km/h bei sonst 50km/h.

Natürlich darf der Rettungsdienst angemessen schnell fahren. Wenn es die Situation hergibt, dann darf er durchaus schneller als die Geschwindigkeitsbegrenzung fahren.