Wann darf ein Organtransport mit Sonderrechten durchgeführt werden?
Hallo,
ich möchte im Sommer ein FSJ im Bereich Organtransport machen. Mir ist bewusst, dass nicht nur Organe oder Blutkonserven transportiert werden. Gibt es dazwischen unterschiede, wie ein Transport durchgeführt werden darf ? Also mit Sonderrechten oder nicht ?
Bzw wie wird das entschieden?
Kann ich als Fahrer auch nach Hause fahren und bin dann mit einem "Pieper" rufbereit ?
Gibt es unterschiede zwischen den verschiedenen Organisationen ?
Vielen Dank
3 Antworten
Wie eilig ein Transport ist, wird vom transportierten Gut abhängen. So ein Herz ist nicht lange haltbar, eine 08/15-Blutkonserve hingegen jucken ein paar Minuten Zeitersparnis nicht. Und viel mehr Zeit sparst du nicht, wenn du über Land mit Sonderrechten fährst.
Wie das mit "Auto mit heim nehmen" aussieht, das wird von deiner Einsatzstelle abhängen. Ich sage es aber mal so: Du sparst mehr Zeit, wenn du zur Alarmierung direkt am Abholort stehst und deine Ladung ohne Sonderrechte zum Ziel bringst, als wenn du erstmal von daheim zum Abholort fahren musst.
Allgemein werden die Rahmenbedingungen, unter denen du arbeitest, sehr von der Einsatzstelle und deinen Vorgesetzten abhängen.
By the Way: Wenn ich mir überlege, ein Organ in die Hände eines aufgeregten (und evtl. übereifrige) Fahranfängers zu geben, der zum ersten Mal mit Sonderrechten fährt, ist mir doch leicht unwohl.
Als ich zum ersten Mal den Rettungswagen mit Sonderrechten gefahren habe, hat mein diensterfahrener Beifahrer seine Kaffeetasse in den Becherhalter gestellt und gesagt: "Wenn da ein Tropfen rausschwappt, war das deine letzte Fahrt".
Naja, generell dürfen Sonder- und Wegerechte nach §35 StVO in Anspruch genommen werden, "wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden".
Für den Transport von Blutkonserven oder Organen können also Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen werden, wenn diese anders nicht schnell genug beim Empfänger ankommen würden.
Ob das der Fall ist, hängt wie immer vom individuellen Fall ab. Organe müssen beispielsweise innerhalb einer bestimmten Zeit nach ihrer Entnahme dem Empfänger implantiert werden. In Abhängigkeit der Strecke, die zwischen Spender und Empfänger liegt, können dann Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen werden.
Blutkonserven halten sich hingegen eine ganze Weile. Da kann es eher vorkommen, dass in Klinik A ein Patient z.B. nach einem Unfall schnell eine größere Menge einer seltenen Blutgruppe benötigt, die aber in Klinik A nicht vorrätig ist und dann unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten aus einer anderen Klinik, von der Blutbank o.ä. zugeführt werden muss.
Wie der Blut- und Organtransport organisiert ist, das hängt von der jeweiligen Organisation ab. Entweder gibt es eine feste Wachbereitschaft wie beim Rettungsdienst - oder aber es gibt feste Arbeitszeiten zuzüglich einer Rufbereitschaft, während der man per "Pieper" alarmiert wird.
In wieweit Du als FSJ'ler da aktiv sein kannst oder wirst, kann ich Dir leider nicht sagen. Klas sollte sein, dass Du nicht gleich am ersten Tage ins Auto steigst und mit "Blaulicht und Martinhorn" Organe von A nach B bringst.
Da dürften erst einmal einige Schulungen und Ausbildungen, Rechtsgrundlagen, Fahrsicherheitstraining usw. auf dem Plan stehen.
Immer dann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, diese wird man dir dann mit Sicherheit erklären, genau geht es um die Paragraphen 35 und 38 StVO.