Haben Polizisten im Straßenverkehr Sonderrechte?

11 Antworten

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Also zum einem: Generell muss man zwischen Sonder- und Wegerecht unterscheiden:

in ganz kurz: Wegerecht: Blaulicht und Martinshorn müssen angeschaltet sein. Andere Verehrsteilnehmer müssen Platz machen.

Sonderrecht: Die StVo muss nicht beachtet werden. Zum Beispiel: rote Ampeln überfahren, zu schnell fahren etc.

Nur für die Wahrnehmung von Sonderrechten ist weder das Blaulicht, noch das Martinshorn notwendig. Z.B. Polizeibeamte haben "in begründeten Fällen" Sonderrechte. Das bedeutet, dass es einen Grund geben muss. Beispielsweise die "Sicherung der öffentlichen Ordnung" o.ä. Dieses Sonderrecht ist auch nicht an einen Wagen gebunden, sondern an die person. Das heißtl dass z.b. im extremen Beispiel: ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr fährt im Privatwagen zur feuerwache, da er zu einem Einsatz gerufen wurde. Hier darf er, nach gängiger Rechtssprechung, auf dem Weg zur Wache Sonderrechte in Anspruch nehmen. Dieses Beispiel war allerdings auch schon mehrfach vor Gerichten und wurde hier teilweise unterschiedlich beurteilt. Der Großteil der Entscheidungen sagt aber, dass sie hier Sonderrechte haben.

Nun gut, um auf deine Frage einzugehen: Generell haben Streifenpolizisten keine Sonderrechte. Wenn sie aber z.B. unbedingt einen Wagen unauffällig nicht "entkommen" wollen, da sie diesen ggf. kontrollieren wollen, da sich der Fahrer auffällig verhalten hat o.ä. so haben sie auch ohne Blaulicht Sonderrechte.

Generell sollen aber Polizeifahrzeuge o.ä. wenn sie die Möglichkeit haben die Wahrnehmung von Sonderrechten zumindest durch das Einschalten des Blaulichts anzeigen, da sich so andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können, bzw. nicht unnötig gefährdet werden.

Kristina100396 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 01:00

Erstmal vielen Dank für diese klare, ausführliche Antwort zu dieser Tageszeit :-) Dann habe ich jetzt einen besseren Überblick und kann die in der Zukunft folgenden Situationen besser beurteilen. Danke!

Hier sind leider wieder viele Halbwissende unterwegs, deswegen wird meine Antwort etwas ausführlicher.

Siehe § 35 StVO - Sonderrechte:

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Von den Vorschriften dieser Verordnung befreit heißt vereinfacht nichts anderes, als dass unter anderem die Polizei unter diesen Vorraussetzungen von der StVO befreit ist.

Der Begriff "hoheitliche Aufgaben" umfasst sehr viele Situationen und ist nicht abschließend geregelt. Hierbei kann es sich sowohl um Gefahrenabwehr, oder die Verfolgung von Straf- oder Ordnungswidrigkeiten handeln.

Viele denken, dass die Polizei die oben genannten Sonderrechte nur in Anspruch nehmen kann, wenn ugs. "Blaulicht und Sirene" benutzt werden. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Siehe §38 StVO:

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Das heißt aber nicht, dass Polizeibeamte, auch zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, im Straßenverkehr tun und lassen können, was sie wollen. Die Sorgfaltspflicht herrscht natürlich nach wie vor. Sollte durch Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten beispielsweise ein Verkehrsunfall verursacht werden, wird sich der Fahrer trotzdem verantworten müssen, siehe §35, Absatz 8 StVO:

Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Somit ist die Inanspruchnahme von Sonderrechten für Polizeibeamte immer ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite kann man hiermit tatsächlich die StVO außer acht lassen, auf der anderen Seite ist dies aber wiederrum kein Freifahrtschein, da der Fahrer im Schadensfall zur Verantwortung gezogen wird.

In irgendeinem Kommetar schreibst du etwas von Motorrad auf dem Gehweg, das wäre sowieso kein Rechts-vor-Links-Verstoß. Ungeachtet dessen, könnte es nicht einfach sein, dass der Polizeibeamte schlicht und einfach einen Fehler im Straßenverkehr begangen hat, weil er jemanden übersehen hat? Auch wenn Polizeibeamte eine Vorbildsfunktion, gerade im Straßenverkehr, haben, bleiben sie schlussendlich immer noch Menschen. Und Menschen machen Fehler.

JotEs  15.10.2014, 07:01

Sehr gute Antwort inklusive der einschlägigen Vorschriften. DH!

Kristina100396 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 10:50

Das mit Rechts vor Links ist wiederum ein anderes Beispiel. Aber auch wenn sie auch Menschen sind, sollten sie wissen, dass man als Beamter nicht das Recht hat, auf demGehweg zu parken, um sich einen Döner zu holen ( habe ich selbst erlebt). Nur mal so am Rande...

redelephant  15.10.2014, 11:03
@Kristina100396

Ich will mich hier nicht auf Grundsatzdiskussionen einlassen, da ich aufgrund anderer Fragestellungen von dir weiß, dass du anscheinend nicht die beste Meinung von Polizeibeamten im Allgemeinen hast. Trotzdem bitte ich dich, gelegentlich zu hinterfragen, warum manche Polizisten so handeln.

Sicherlich gibt es auch beim Polizeiberuf - genauso wie in jeder anderen Berufssparte auch - schwarze Schafe. Hierbei handelt es sich aber um absolute Ausnahmefälle. Du machst den Fehler und scherst alle über einen Kamm, weil du vielleicht in ein paar Einzelfällen negative Erfahrungen, aus welchem Grund, gemacht hast.

Wenn ich zum Metzger gehe, und ne Wurst kaufe, die mir nicht schmeckt, laufe ich schließlich auch nicht rum und erkläre alle Metzger der Welt zu Pfuschern.

Als Polizeibeamter, gerade im Streifendienst, hat man keine festen Pausenzeiten. Wenns dumm läuft, rumpelt man den ganzen Tag von einem Einsatz zum nächsten. Da Polizisten auch nur Menschen sind, haben diese auch menschliche Bedürfnisse. Darunter fällt unter anderem, sich mal was zum Essen zu holen oder auch mal eine Toilette aufsuchen zu müssen. Zwischen zwei Einsätzen bleibt da manchmal keine Zeit, sich nen Parkplatz zu suchen.

Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass jemand, der fünf Minuten vor einer Dönerbude auf dem Gehweg parkt, gleich nen Strafzettel erhält. Nur so am Rande.

Ich will hier eigentlich auch nichts schönreden oder entschuldigen. Ich bitte dich nur, vielleicht ab und zu auch mal über den Tellerrand hinaus zu schauen. Ob du das machst, bleibt dir überlassen.

Kristina100396 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 11:15
@redelephant

Schön, dass du dir auch meine anderen Fragen durchgelesen hast. Ich will hier auch keine Grundlagendiskussion starten. Ich habe nunmal aufgrund mehrerer Erfahrungen mit verschiedenen Beamten ein gewisses Bild von Polizisten im Kopf und das prägt sich irgendwie ein. Ich behaupte aber auch nicht, dass jegliche Beamte alles falsch machen..es gibt halt immer diese Spezialisten.e

redelephant  15.10.2014, 19:49
@Kristina100396
Schön, dass du dir auch meine anderen Fragen durchgelesen hast

Damit wollte ich dir nicht zu Nahe treten. Mir sind nur deine Kommentare bei anderen Fragen aufgefallen.

Wie gesagt, ich will nur nicht, dass bei dir ein falscher Eindruck über das Gesamtbild entsteht. Schwarze Schafe gibts überall, leider auch bei uns. Sind aber Gott sei Dank die absolute Minderheit.

Lkwfahrer1003  15.10.2014, 22:15
@redelephant

Da kann ich dir nur beipflichten !!!!!!! die meisten Polizisten ....ich sag mal 99.5 % ...... sind echt schwer in Ordnung !!!!!

Kristina100396 
Beitragsersteller
 16.10.2014, 00:38
@redelephant

Okay, ich werde dann, wenn ich mal positive Erfahrungen machen, an diese Antwort hier denken.

Auch die müssen sich an die STVO halten. Mit Sondersignal haben die mehr Rechte müssen aber trotzdem immer aufpassen. Ein völliger Freifahrtsschein ist das auch nicht.

freede  22.10.2014, 08:38
Auch die müssen sich an die STVO halten.

Nein, müssen sie nicht! Schaust du hier:

§35 StVO - Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Und dort steht auch nichts von Blaulicht und Horn... das ist im § 38 StVO geregelt.

Kristina100396 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 00:47

Also ist die Stvo für sie genau so bindend wie für jeden anderen "Normal-Sterblichen" xD

Nein, Ohne Blaulicht ,Keine Sonderrechte. Aber es gibt ausnahmen. Die Zivilpolizei darf ohne Blaulicht Verkehrssünder verfolgen ,dabei die Geschwindigkeit Überschreiten ,Rechts überholen und das auch noch Filmen. Z.b.

Aliha  15.10.2014, 00:52
Nein, Ohne Blaulicht ,Keine Sonderrechte.

Das ist schlicht und einfach falsch. Auch ein "normaler Streifenwagen" kann in besonderen Fällen Sonderrechte in Anspruch nehmen ohne Blaulicht und Martinshorn.

Kristina100396 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 00:54
@Aliha

Nur mal so nebenbei: Ist das Martinshorn nicht für einen Krankenwagen?

Aliha  15.10.2014, 01:01
@Kristina100396

Auch die Sondersignalanlage in Polizeifahrzeugen wird umgangssprachlich als "Blaulicht und Martinshorn" bezeichnet.

Kristina100396 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 01:03
@Aliha

Ah, okay...ugs.

Kristina100396 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 00:52

Ich nehme an, das gilt ausschließlich für Zivilpolizisten?

drawnzweifel  15.10.2014, 01:46
@Kristina100396

In Notfall dürfen Behördenfahrzeuge fast alles, Weil Die Beamten extra Fahrtraining und ähnliches machen

Kristina100396 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 10:46
@drawnzweifel

Das kann ich nicht so ganz glauben, wo kämen wir denn da hin?

Selbstverständlich haben sich Polizeibeamte im Straßenverkehr genau wie jeder andere Verkehrsteilnehmer an die bestehenden Regeln zu halten. Unter besonderen Umständen können sie natürlich Sonderrechte in Anspruch nehmen, dies wird meist mit Blaulicht und Martinshorn angezeigt. Das ist jedoch nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderrechte und in manchen Fällen auch nicht ratsam um den Einsatz nicht zu gefährden. Ohne Wissen warum z.B. ein Streifenwagen ohne Sondersignale sich nicht an Vorschriften hält, ist eine Beurteilung nicht möglich, es sei denn, er parkt im Halteverbot vor einer Pommesbude.

Kristina100396 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 01:02

Das Halteverbot vor der Pommesbude trifft es schon ganz gut. Nur dass es eine Dönerbude war und es sich um ein Motorrad auf dem Gehweg handelte.

freede  17.10.2014, 14:13
es sei denn, er parkt im Halteverbot vor einer Pommesbude.

Und selbst da kann man es als Außenstehender nur schwer beurteilen. Ich hatte auch schon Einsätze in Dönerbuden, Pommesbuden und McD... und dabei Sonderrechte in Anspruch genommen und direkt davor geparkt.

Und was mache ich wenn ich z.B. einen Einsatz direkt neben der Dönerbude habe... darf ich mir dann danach einen Döner holen oder muss ich erst den Streifenwagen umparken?

Aliha  17.10.2014, 14:17
@freede

Hallo "freede", du weist sicher wie dieser Satz gemeint war. Du darfst dir dann gerne einen Döner kaufen und ihn von mir aus auch auf der Stelle essen, aber bitte kein Bier dazu trinken. ;-)

freede  17.10.2014, 17:34
@Aliha

Ja, das habe ich verstanden. :-)