Johanniter Vertrag Weihnachtsgeld (AVR-J)

1 Antwort

Hat ein Mitarbeiter die Weihnachtszuwendung nach Absatz a erhalten und scheidet er vor dem 31. März des folgenden Kalenderjahres aus seinem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus, so hat er sie in voller Höhe zurückzuzahlen.

Quelle: http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage01.htm#14

aureliee 
Beitragsersteller
 07.11.2013, 18:04

wann ist das hochgestellt wurden? ist das auch der neue Vertrag? Die haben den doch geändert oder nicht?

em1990  07.11.2013, 18:15
@aureliee

Auf der Seite der Johanniter steht folgendes: "Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, die oder der sich am 01. November eines Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis befindet, das mindestens bis zum 31. Dezember des Jahres besteht, erhält eine Jahressonderzahlung"

Quelle: http://www.johanniter.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/JUH/BG/AKJ/AVR-J-Stand_15.05.2012.pdf

Von Rückzahlung steht dort garnichts bzw. ich habe es nicht gefunden. Ich gehe aber davon aus das es trotzdem so gehandhabt wird, denn alles andere wäre ja einfach nur unfair.

aureliee 
Beitragsersteller
 08.11.2013, 12:16
@em1990

Ja genau das habe ich auch gelesen, aber wenn man es zurück zahlen müsste dann müsste das doch sowieso im Vertrag stehen oder nicht? Und unter Sonderzahlungen was du geschickt hast blicke ich auch nicht richtig durch! Wieso ist das denn unfair? man bekommt es doch als Belohnung von dem letzten Jahr was man dort gearbeitet hat.

em1990  08.11.2013, 21:03
@aureliee

Dann könnte ja jeder ab dem 01.11. bei der Johanniter arbeiten, das Weihnachtsgeld einkassieren und danach wieder kündigen!

Fakt ist: Man muss am 01.11. bei ihnen beschäftigt sein und dieses Verhältnis muss bis mindestens 31.12. bestehen bleiben.