Verein erhöht Mitgliedsbeitrag - Ältere Verträge gültig?

7 Antworten

"Es geht darum, dass ich neu im Verein bin...."

"Also ich habe noch nicht zugestimmt ich bin ja noch nicht im Verein"

Was jetzt? Bist du nun im Verein oder nicht?

"ich habe nur etwas herumgefragt..."  Mit ´herumfragen´ kommst du nicht weiter, du musst schon die Satzung lesen. Das Recht dazu hast du auch, bevor du einem Verein beitrittst. Man kauft ja nicht die Katze im Sack.

Mit Vereinsrecht hat das nur insofern zu tun als die Satzung das Maß der Dinge ist; wenn darin eine Staffelung erlaubt ist, kann sie durchgeführt werden. Ich bin in mehreren Vereinen - mal ist eine Staffelung für Neumitglieder möglich, mal werden alle gleich behandelt. das musst du nachlesen, auch wer über die Beiträge entscheidet,  und ggf. mit dem Vorstand klären. "beharren" kann da niemand auf etwas, es sei denn, es ist der absolute Mauschel-Verein; da würde ich mir eine Mitgliedschaft nochmal überlegen...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zeiten und Beiträge ändern sich.

Altverträge können nicht einseitig durch den Verein geändert werden, dazu muss der Vertragspartner schon zustimmen, tut er dies nicht gelten die alten Verträge weiterhin, da müsste der Verein die Verträge dann schon fristgerecht kündigen und mit dem Risiko leben diese Mitglieder zu verlieren oder das Mitglied kündigt.

Ungerecht ist dabei nichts, Du hast doch dem Vertrag zugestimmt und warst mit dem monatlichen Beitrag einverstanden.

paprikafan601 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 15:16

Also ich habe noch nicht zugestimmt ich bin ja noch nicht im Verein ich habe nur etwas herumgefragt und alle zahlen weniger, bzw fast alle. Ich bin einer der wenigen die jetzt die erhöhten Beiträge zahlen müssen, ich dachte nur dass das für alle geändert wird.

Über die Belange eines Vereins entscheidet die Sitzung der Vereinsmitglieder (mindestens einmal pro Jahr). Dazu gehören auch die Mitgliedsbeiträge.

Meiner Ansicht nach geht das gar nicht, was der Verein da macht.

olivengruen  22.08.2018, 21:45

die ´Belange eines Vereins´ werden durch die Satzung geregelt und selbstverständlich kann hier eine Staffelung erlaubt sein. Die Mitgliederversammlung kann allerdings eine Satzungsänderung verlangen und dann entsprechend abstimmen

paprikafan601 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 15:16

Also ich habe noch nicht zugestimmt ich bin ja noch nicht im Verein ich habe nur etwas herumgefragt und alle zahlen weniger, bzw fast alle. Ich bin einer der wenigen die jetzt die erhöhten Beiträge zahlen müssen, ich dachte nur dass das für alle geändert wird.

Seeheldin  21.08.2018, 15:19
@paprikafan601

Wie gesagt: ich kenne das so nicht, und denke auch nicht, dass das so geht. Die alljährliche Hauptversammlung entscheidet (auch) über die Mitgliedsbeiträge. Die gelten dann aber für alle gleich, egal, ob alter oder neuer Vertrag. Natürlich kann man Beiträge staffeln, aber das geschieht eher unter sozialen Gesichtspunkten als nach Vereinszugehörigkeit.

Verträge können nicht einseitig zu deinen Lasten geändert werden. Bei Erhöhungen von Beiträgen hast Du ein Sonderkündigungsrecht, Du kannst also von Dir aus kündigen, wenn du die Erhöhung nicht mit trägst. Sie verhindern kannst Du aber nicht.

paprikafan601 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 15:16

Also ich habe noch nicht zugestimmt ich bin ja noch nicht im Verein ich habe nur etwas herumgefragt und alle zahlen weniger, bzw fast alle. Ich bin einer der wenigen die jetzt die erhöhten Beiträge zahlen müssen, ich dachte nur dass das für alle geändert wird.

unkreativ1977  21.08.2018, 15:17
@paprikafan601

Sie bräuchten schon einen sehr guten Grund das nur für dich zu ändern

paprikafan601 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 15:18
@unkreativ1977

Dann muss ich das wohl so hinnehmen. Danke!!

Ein Verein beruht auf einer Satzung.

Darin steht auch, dass der Vereinsvorstand mit Mehrheitsbeschluss auch Änderungen festlegen kann.

Wenn du diese Änderung nicht akzeptieren willst, bleibt dir nur die Kündigung.