Steuererklärung: Geld zurück bei Einmalzahlungen (ElsterFormular)?
Ich habe 2011 zwei Sonderzahlungen (Prämie+Weihnachtsgeld) erhalten. Diese werden wie Urlaubsgeld behandelt und versteuert. Sie erhöhen also mein Gehalt in dem entsprechenden Monat und sind in meinem Jahres-Bruttoarbeitslohn enthalten. Kann ich mir davon etwas wiederholen? Ich finde widersprüchliche Infos im Netz und bei ElsterFormular gibt es kein Feld für diese Sonderzahlungen...
2 Antworten
Die gehört ganz normal zum Bruttoeinkommen. Da Du aber in dem Monat überproportional hohe Steuer bezahlt hast, bekommst Du über die Steuererklärung davon einen (kleinen) Teil erstattet. Alle Deine steuerermäßigenden Aufwendungen wirken sich darauf dann natürlich auch entsprechend aus.
Steuerbegünstigte Sonderzahlungen wären z.B. Abfindungen.
Es gibt kein Extrafeld, weil diese Sonderzahlungen zu deinem steuerpflichtigen Bruttoeinnahmen gehören. Also einfach den Bruttoverdienst lt. Lohnsteuerbescheinigung ins Formular übertragen.
Wie du selbst erwähnt hast, werden deine Sonderzahlungen als Einmalbezüge versteuert. Es wird beim Lohnsteuerabzug also bereits berücksichtigt, dass durch diese Zahlungen das Jahresbrutto erhöht wird wie auch die Steuerzahllast. Die Versteuerung deines Jahreverdienstes wurde also korrekt vorgenommen, weshalb solltest du da jetzt etwas über die Steuererklärung zurückbekommen?