Kinderzuschlag abgelehnt weil bedarf nicht gedeckt?
Hallo. Der Kinderzuschlag wurde abgehnt weil der Bedarf nicht gedeckt wird. Wohngeld wurde im März beantragt und bewilligt. Bekommen aber für März und April kein Kinderzuschlag ( die Unterlagen waren im Februar schon bei der Kindergeldstelle ) die haben jetzt 10 Wochen gebraucht dieses zu berechnen. So nun fehlt uns für März und April das Geld, ab Mai Unterstützung vom amt.wer ist denn jetzt dafür zuständig? Das Amt sagt : wir nicht.Lg
3 Antworten
Die 2 Monate werdet ihr wohl vergessen können !
Denn der Kinderzuschlag soll ja gerade verhindern das man ALG - 2 beantragen muss,wenn der Bedarf nach dem SGB - ll mit allen Einkommen inkl.des max. möglichen Kinderzuschlages nicht gedeckt wäre,dann wird der Kinderzuschlag eben abgelehnt,dafür gibt es aber dann keinen Ersatz,denn Wohngeld und Kinderzuschlag schließen gleichzeitigen Bezug von ALG - 2 aus.
Und Wohngeld gibt es dann auch nicht mehr,nur weil es kein Kinderzuschlag gibt.
Wenn ihr jetzt nur einen Antrag auf Wohngeld gestellt hättet und dieser würde auf Grund des Einkommens abgelehnt,dann hättet ihr beim Jobcenter einen ALG - 2 Antrag stellen können,der Antrag auf Wohngeld würde in diesem Fall für den ALG - 2 Antrag gelten,es würde dann also bei Anspruchsberechtigung rückwirkend ALG - 2 geben.
Um die Fristen zu wahren kannst du ja schriftlich einen Widerspruch einlegen und sollte der keine Abhilfe bringen,kannst du noch vor dem zuständigen Sozialgericht klagen.
Dann mein Glückwunsch das es ohne Probleme so schnell ging,wünsche noch ein schönes Wochenende !
Was ist mit §28 SGB10?
Den habe ich ja im Beispiel mit dem abgelehnten Wohngeld genannt,dein Problem wird aber sein das du eben nicht nur einen,sondern zwei vorrangige Anträge gestellt hast und einer davon bewilligt wurde,in deinem Fall das Wohngeld !
Nun kannst du aber durch das bewilligte Wohngeld nicht rückwirkend ALG - 2 Leistungen verlangen,weil sich eben Wohngeld und ALG - 2 ausschließen.
Wenn nur ein Antrag auf Wohngeld gestellt worden wäre und der dann abgelehnt würde,dann hätte man einen ALG - 2 Antrag stellen können und den Ablehnungsbescheid vom Wohngeld in Kopie beifügen können.
Dann müsste das Jobcenter bei vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen das Datum bzw.den Monat der Antragstellung auf Wohngeld berücksichtigen und rückwirkend Leistungen zahlen.
Aber evtl.kannst du den Antrag auf Wohngeld wegen Unwissenheit ja zurück nehmen,dich dann auf § 28 SGB - X berufen,deshalb auch der Rat die Fristsetzung durch einen schriftlichen Widerspruch zu wahren.
Das Amt hat uns gesagt wir sollen Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen ,dann haben wir mehr als ALG 2.
Ab März hat sich mein Lohn geändert (weniger Std.) Das wuste das Amt und auch die kindergeldkasse, darum wurde nur bis Februar bewilligt.Ab März dann neuer Antrag. Wohngeld wurde erst ab März bewilligt (vorher wurde abgelehnt). Nun hat die kindergeldkasse festgestellt das trotz höchsten Kinderzuschlag und Wohngeld der Bedarf nicht gedeckt ist.
So...wir haben alles nur so gemacht wie uns das Amt gesagt hat. Und alle haben schon im November gewusst das sich mein Lohn ab März verringert. Und jetzt haben wir was falsch gemacht? Das kann doch nicht sein.....
Ich hab es auch schriftlich vom Amt das wir bedarf haben aber durch Kinderzuschlag und Wohngeld mehr und dadurch wurde dann ALG 2 abgelehnt.
Und warum lehnt man dann den Kinderzuschlag ab,wenn euch doch nach Meinung des Jobcenters der Kinderzuschlag zusteht ?
Wenn ihr Wohngeld bekommt,dann kennst du ja die Höhe des monatlichen Betrags und dann suchst du dir aus dem Internet den kostenlosen Rechner für den Kinderzuschlag und da wirst du ja sehen was der dann sagt.
Sollte da Anspruch bestehen,dann legst du schnell schriftlich Widerspruch ein und wartest ab was als Antwort kommt.
Würde der Bedarf mit Einkommen,Wohngeld und max.Kinderzuschlag tatsächlich nicht gedeckt sein,sodass die Ablehnung korrekt war,dann würde ich einen ALG - 2 Antrag stellen,den Ablehnungsbescheid von der Familienkasse hast du ja.
Gib darin noch mal formlos an worum es geht und verweise auf § 28 SGB - X,dann könnte es ggf. rückwirkend Leistungen geben,musst aber schnell machen,damit das Jobcenter noch einen Antrag auf Erstattung beim Wohngeld stellen kann.
Dann sollte euer Bescheid vom Wohngeld aufgehoben werden und ihr würdet dann ggf. vom Jobcenter dann Leistungen bekommen und das auch rückwirkend.
Ab März hat sich mein Lohn geändert(weniger Std.) Darum war Kinderzuschlag erst Mal nur bis Februar bewilligt (Std Kürzung war mir und auch kindergeldkasse vorher bekannt).
Wohngeld wurde bis Februar abgelehnt und dann neu beantragt ab März dann bewilligt.
Ja, alles bischen verwirrend.... Morgen hab ich Termin beim Amt, Mal schauen was dabei rum kommt.
Bin jetzt aber ein bisschen schlauer, vielen Dank 😀
Hallo,
normalerweise weist die Familienkasse beim nicht ausreichendem Einkommen daraufhin,dass ALG II für die Zeit beantragt werden kann. Nach dem Ablehnungsbescheid hat man so viel ich weis 30 Tage Zeit, den Antrag beim Jobcenter oder ARGE zu stellen. Die Frist ist aber in dem Bescheid angegeben.
Viele Grüße!
HerkulesKS
Wenn der Bedarf durch Wohngeld und K-Zuschlag gedeckt wäre, solltest Du dem, Dir dem Anschein nach vorliegenden ablehnenden, Bescheid widersprechen.
Kindergeldstelle sagt bedarf ist nicht gedeckt.ok. wir bekommen ab Mai Unterstützung vom amt.was ist aber mit den Monaten März und April? Da ist keiner zuständig und das Geld fehlt natürlich. Ab Mai läuft dann alles. Nur kindergeldkasse brauchte jetzt 10 Wochen um dieses zu berechnen(Unterlagen waren im Februar alle da).
So....alles gut. Wird rückwirkend bezahlt. War gut vorbereitet, brauchte ich aber nicht denn der Berater hat wohl gemerkt das es nicht richtig war was er gesagt hatte. Er sagte nur : ich habe nochmal nachgedacht und es gibt doch eine Möglichkeit das Geld rückwirkend zu bekommen...ich nur ja §28 SGB 10. Das Gesicht von ihm....herlich.
Ich nur zu ihm: Ja hab mich auch Mal ein bisschen schlau gemacht 😏.
Danke an alle
Lg