Jobwechsel wg. Kurzarbeit/schlechter Auftragslage - Verschwiegenheit bei Bewerbung?

3 Antworten

Normalerweise bezieht sich eine Verschwiegenheitspflicht auf das, was Du während Deiner Tätigkeit in dem Betrieb gesehen und gelernt hast. Du darfst also beispielsweise nicht über Kunden oder Betriebsgeheimnisse reden.

Dass Du dort beschäftigt warst, fällt nicht unter die Verschwiegenheitspflicht. Welchen Sinn sollte das auch haben, dass der Arbeitgeber Dich verpflichtet nicht zu erwähnen, dass Du dort gearbeitet hast? Das macht doch überhaupt keinen Sinn.

Warum solltest Du nicht nach 2 Monaten wieder wechseln. Du hast halt festgestellt, dass es dort einfach nicht gepasst hat.

Außerdem bekommst Du für Deine Tätigkeit dort doch auch ein Zeugnis. Willst Du das auch verschwinden lassen?

Snaddy86 
Beitragsersteller
 26.08.2014, 08:49

Es ist mir schon bewusst, dass ich meinen AG nicht verschweigen muss ;-) Aber wenn ich seinen Namen in der Bewerbung angebe und dann dazuschreibe oder auch im Gespräch angebe, dass ich aufgrund von Kurzarbeit bzw. schlechter Auftragslage wechsle, dann erfährt ein anderes Unternehmen der Branche, dass es meinem AG finanziell schlecht geht. Aktuell sorgt mein Chef schon dafür, dass das weder die Kunden noch andere Firmen in meiner Branche mitbekommen. Insofern mache ich mir da schon Gedanken.

Die Kurzarbeit hat doch wohl nix mit der Verschwiegenheit zu tun, sondern eher was, wie produziert wird usw. Du kannst die Kurzarbeit sehr wohl angeben, das dürfte der VP nicht wiedersprechen.

Nenne den aktuellen Arbeitgeber nicht und schreibe statt dessen: In ungekündigter Stellung. Der neue Arbeitgeber weiss dann das Du keine Kontaktaufnahme zum jetzigen Arbeitgeber wünscht und wird es respektieren.