Im Arbeitsvertrag "Vorbestraft" angeben und Versuchen, oder lieber erstmal absagen bis man als "nicht Vorbestraft" gilt?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde persönlich vorstellig werden und dein Anliegen mitteilen. Viele Arbeitgeber wollen Führungszeugnisse sehen, du kannst ja jetzt nicht mehrere Jahre warten, bis da wieder alles sauber ist, zumal du dir dieses Jahr wieder etwas frisches geleistet hast.

iewiw 
Beitragsersteller
 24.08.2018, 07:30

Der Gedanke ging eher in die Richtung, dass ich bei diesem Betrieb absage und ich mich erstmal woanders bewerbe und dann nach 2-3 Jahren wieder bei dem, ohne das die jemals mitbekommen das ich vorbestraft war.

floppydisk  24.08.2018, 08:01
@iewiw

Das wäre auch eine Alternative, aber bei uns im Unternehmen bekommt man keine zweite Chance, wenn man einmal abgesagt hat. Einzige Möglichkeit bestünde darin, dass du dein durch die DSGVO zugrundeliegendes Recht wahrnimmst und um die Löschung aller deiner Daten bittest.

Sonst erkennt man dich definitiv wieder.

iewiw 
Beitragsersteller
 24.08.2018, 09:13
@floppydisk

Kann man, wenn Überhaupt, nur unter ganz bestimmten Umständen löschen lassen, und bis der Antrag durchgeht vergehen wahrscheinlich 6 Monate oder so gar mehr. Werde wohl erstmal die nächsten 2,5 Jahre Arbeitslos machen.

floppydisk  24.08.2018, 12:46
@iewiw

Nein, die schriftliche Bestätigung und der Nachweis muss innerhalb von drei Wochen geschehen. So lange dauert das also nicht, da reicht ein kurzer Brief mit der Bitte, diesen und alle Unterlagen zu vernichten.

iewiw 
Beitragsersteller
 24.08.2018, 13:01
@floppydisk

Hab es falsch verstanden. Ich dachte sie meinen Straftaten aus dem Führungszeugnis löschen und nicht meine bisherigen Angaben bei dem AG.

floppydisk  24.08.2018, 13:09
@iewiw

Vermutlich ist es am sinnvollsten abzusagen, löschen zu lassen und erst einmal etwas anderes zu machen. Wir wollen auch ein Führungszeugnis, aber wenn etwas sein ist, ist uns das egal - nur Diebstahl darf nicht auftauchen.

iewiw 
Beitragsersteller
 24.08.2018, 13:58
@floppydisk

Macht wohl am meisten Sinn. Die Wissen derzeit noch nicht das ich Vorbestraft bin und haben nur meine Personal Daten aus der Bewerbung. Danke für die Antworten.

Abwarten. Mehr als absagenkönnen die nicht.

Weißt du denn, dass die Strafen im Führungszeugnis stehen? Gab es in beiden Fällen ein Urteil? Ist das Verfahren aus 2018 schon rechtskräftig?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
iewiw 
Beitragsersteller
 24.08.2018, 08:48

Beide Fälle beziehen sich auf die Urteile und sind Rechtskräftig. Wie gesagt hab ich mich lange mit dem BZRG befasst und beide stehen bis April 2021 im Führungszeugnis.

Aus deiner Frage wird überhaupt nicht klar, ob und weshwegen du überhaupt vor bestraft bist!

Eine Vorstrafe wird zB erst ab einer bestimmten Mindeststrafe ins Führungszeugnis eingetragen. Das sind zB über 90 Tagessätze, wenn s sich um eine Geldstrafe handelt.

Zum Zweiten werden in einem polizeilichen Führungszeugnis nur die Vorstrafen eingetragen, die für deine Arbeit wichtig sind. Wenn du zB Geld unterschlagen hast, und jetzt einen Job als Tellerwäscher machst, steht die Vorstrafe nicht im Führungszeugnis. Willst du Kassierer werden, STEHT sie drin. Davon ist es auch abhängig, ob ein AG eine vorbestrafte Person einstellt.

Was mit du mit "für Leihen"??? Für LAIEN?

In deiner Frage fehlen : Straftat, Strafhöhe, wie lange liegt die zurück. Welchen Job möchtest du machen?

iewiw 
Beitragsersteller
 24.08.2018, 09:34

Das was fehlen soll ist für die Frage nicht relevant, wurde aber trotzdem unten von mir Beantwortet. Alles andere ist klar. Die eigentliche Frage steht im Titel und entweder sage ich dem AG das ich vorbestraft bin, weil es zu 100% im Führungszeugnis steht, und hoffe das er mich trotzdem einstellt, oder eben ich sag erstmal ab und versuche es gegen April 2021 noch mal.

BalZakBarsoom  24.08.2018, 12:20
@iewiw

D hast meine Antwort offenbar nicht verstanden. Daher ist deine Frage nicht zu beantworten.

Hellsehen geht nicht, raten ist mit ohne Infos sinnlos.

iewiw 
Beitragsersteller
 24.08.2018, 13:32
@BalZakBarsoom

Da gibt es auch nichts zu verstehen. Der zweite und damit größte Teil der Antwort ist schlichtweg falsch.

Du Spassvogel bist mittlerweile 2x verurteilt worden, lt. deinen Angaben 2015 und 2018. Da brauchst du dich auch nicht in 3 Jahren wieder bewerben.

iewiw 
Beitragsersteller
 24.08.2018, 08:42

Das Führungszeugnis ist im April 2021 wieder ohne Einträge.

HoskevonBerg  24.08.2018, 10:36
@iewiw

Wenn du jetzt angibst "Nicht vorbestraft" ist es eine Lüge, da wird nichts mit der Einstellung. Wenn du in ein paar Jahren die Möglichkeit hast, bewirbt dich noch einmal. Sollte es eine Behörde sein, dann vergiss es.