Jobrad Verkauf möglich?
Ich möchte über eBay Kleinanzeigen ein Fahrrad kaufen ein E Bike. Der Verkäufer hat das über Job Rad über Seinen Arbeitgeber laufen. Da das Fahrrad ein aktuelles ist ein 2021 Modell wird er mit Sicherheit auch noch das ab bezahlen müssen so hat er das auch gesagt. Möchte es trotzdem an mir verkaufen. Darf er das überhaupt? Und kann ich das dann überhaupt kaufen? Weil ich möchte das ja neu versichern lassen etc.
5 Antworten
Ich bin kein Anwalt, würde aber auch behaupten das ein solcher "Verkauf" nicht möglich ist.
Eigentümer ist, solange der Leasing-Vertrag läuft, Jobrad.
Nach Ende des Vertrages kann das Rad gekauft werden, allerdings auch erst nach Genehmigung.
Wie hier schon geschrieben wurde, man kann nur etwas verkaufen,
was einem auch gehört.
Ich denke, ein solcher Kaufvertrag wäre ungültig.
Er meinte auch er hat das schon öfters gemacht und hatte keine Probleme gemacht das
Die Leasingfa. wird Dir das Rad wegnehmen als Eigentümer. Anzeige gegen den Verkäufer. Du kannst an Hehlerprodukten oder Leasinggeräten kein Eigentum erwerben
Okay also kann ich denjenigen anzeigen bei der Polizei? Und das wird auch durch kommen?
Also manchmal verstehe ich die Leute wirklich nicht. Ich meine nicht den Fragesteller. Wie kommt jemand auf die Idee, das Fahrrad seines Arbeitgebers zu verkaufen?
FINGER WEG! so gut das Angebot auch ist, du und vorallem der Nutzer macht sich damit strafbar, denn er ist NICHT der Eigentümer des Rades. Das ist die Leasing Gesellschaft. Das ist ähnlich wie wenn jemand ein Auto von sich mietet und es verkaufen will.
Versicherung etc hat auch nur der Nutzer, du bist NICHT versichert. Der Nutzer hat nach Abschluss des Leasings die Möglichkeit das Rad zu kaufen für einen geringeren Preis. Tut er das nicht geht das Rad zurück in den Besitz des Händlers, des Arbeitgebers oder der Leasing Gesellschaft (je nach Vertragsvereinbarung, bei uns als Händler bekommen wir diese Rückläufer zurück, sind wenige und wir nutzen die anderweitig) Kann er das Rad nicht mehr zurückgeben wegen so einer Aktion wird es für Ihn ungemütlich.
TL:DR
Du kauft hier ein Rad welches nicht dem Verkäufer gehört!
Ja, meine Interesse ist auch nicht mehr vorhanden auch wenn das Angebot sehr gut war. Kann ich irgendwas machen damit er dort verfolgt wird? Denn anscheinend macht er das öfters und habe das auch als Beweis da er das geschrieben hat. Denn ich finde es eine Frechheit dass solche Leute damit durchkommen. Wo muss ich mich da melden?
Ggf bei jobrad direkt. Du weißt ja von wo der Kommt, die können dann das ganze eingrenzen.
bei Leasing geht es um eine Überlassung. Eigentümer ist die Leasingfa. Nach 3 Jahren kann der Arbeitnehmer das Pedelec übernehmen.
Das Finanzamt verlangt hier 40% Restwert. Damit sich das lohnt, gibt der Leasinggeber dann ca 25% dazu nach ESTG
Dh. Restwert ca. 10-15% nach 3 Jahren.
Verkäufer darf nach einer Übernahme der Arbeitnehmer sein. Ein Steuersparbuch warnt nur davor, bereits bei Vertragsabschluß ein Vorkaufsrecht einzuräumen
Der Arbeitgeber des Nutzers ist Leasingnehmer. Somit darf er das Rad gar nicht verkaufen.
Beschwerde an Jobrad zum Nutzer
So will der Nutzer das Rad verkaufen, obwohl es ihm nicht gehört !
Nein, Jobrad ist ein Leasinggeschäft - der Nutzer ist nicht der Eigentümer und kann das Rad dementsprechend auch nicht verkaufen.
Kann er schon. Der gutgläubige Erwerber wird neuer Eigentümer
Wie soll das funktionieren?
Eigentümer ist Jobrad. Die sind hier aber überhaupt nicht involviert.
Er hat es im Dezember 2020 erworben.
Er würde mir die ganzen Unterlagen geben, nur ich weiß nicht ob das wirklich sinnvoll ist das ich das Fahrrad von ihm dann kaufe. Nicht dass ich da Probleme bekomme oder meine Versicherung das nicht versichert
Eine Vollkasko besteht ja bereits, die ist ja bei diesem Leasingkonzept verpflichtend. Natürlich könntest Du auch eine zweite abschließen, im Schadenfall würde nur eine zahlen.
Der Knackpunkt aber ist, man kann kein fremdes Eigentum verkaufen.
Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, schreib doch einfach mal Jobrad an und frage, wie die dazu stehen. Musst ja den Namen Deines "Verkäufers" nicht nennen.
Ja ich Werde mal gucken ob ich dann morgen mal anrufen kann
§ 932 Abs. 2 BGB
Er hat das schon mal gemacht und hatte auch keine Probleme gehabt.
Genau das widerspricht doch Deiner Aussage.
Der Fragesteller weiß doch, dass das Rad nicht dem "Verkäufer" gehört,
kann es also nicht in gutem Glauben erwerben.
Wenn der Eigentümer mit dem Verkauf einverstanden ist, dann ist doch alles in Ordnung. Wenn er das Rad nur geliehen hat und es ohne Wissen des Eigentümers verkauft, wird bei gutgläubigem Erwerb zwar der Käufer neuer Eigentümer, der Verkäufer kriegt aber Ärger.
Wie gesagt ich frag morgen mal nach aber ich denke nicht dass er das darf. Aber theoretisch gesehen könnte ich das Fahrrad von ihm kaufen und er würde den Ärger bekommen und nicht echt. Die Frage ist für mich kann ich trotzdem eines Versicherung auf das Fahrrad dann abschließen da ich ja keine Original Rechnung habe sondern nur die Unterlagen des Leasingvertrages
Das ist die Frage. Wenn er Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat, dann ist er bösgläubig und kann kein Eigentum erwerben. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass er gutgläubig ist.
Kauft er das Rad bösgläubig, könnte man ihn ggf. wegen Hehlerei belangen.
Also wenn ich das von ihm morgen kaufe was passiert dann? Muss ich mir irgendwelche Sorgen machen? Und kann ich dann eine eigene Versicherung drauf abschließen?