Alg 2 Minderung aufgehoben. Was hat das zu bedeuten ?
Hallo Liebe Leute,
Ich hab eine Sanktionbescheid vom Jobcenter erhalten. Ganz oben steht das ich mit so und soviel Prozent von 1.Mai bis bla bla sanktioniert bin und unten steht das hier (siehe Bild)
Was hat der Schmarrn zu bedeuten. Das die Sanktion nicht fällig wird ?
Danke im Voras
Lg
2 Antworten
Du hast einen Bescheid bekommen der am 06.10.2014 erstellt wurde,darin stand was du für monatliche Leistungen bekommst !
Dieser Bescheid wurde jetzt für den Zeitraum vom 01.05. - 31.07.2015 teilweise aufgehoben,weil du eine Sanktion über 3 Monate bekommen hast,bekommst also für 3 Monate weniger Leistung,wie viel steht in dem Bescheid.
Außerdem,warum kommst du jetzt mit diesem Bescheid um die Ecke,wir haben jetzt 2017,die Sanktion sollte also schon lange gegessen sein ?
Das heißt nur das die vorhergehende Regelung vom 6. Oktober 2014 für diesen Zeitraum aufgehoben ist und dafür das gilt was in diesem Brief jetzt steht.
Natürlich, die werden dir keinen Brief mit einer Sanktion schicken die sie auch gleich wieder aufheben.
Ich dachte das man die 60 Prozent nicht überschreiten darf deswegen.
man kann bis auf 100% sanktioniert werden. aber nicht mehr rückwirkend soweit. das ist nicht mgl.
Ach du Sch. dachte ich mir auch, dann werde ich ja doch noch sanktioniert