Jobcenter verlangt Geld zurück muss ich das zurück zahlen?
Es wird ein längerer Text
Hallo Community ich hab das jetzt wider ein großen Problem mit dem Jobcenter und ehrlich gesagt ich dreh DURCH . Und zwar verlangen die von mir eine Rückzahlung von ca. 770 € . Ich mache zur Zeit noch eine Ausbildung und mein Ausbildungsvertrag endet zum 31.10.2012 . Ich bekomme zu meinem Azubi Gehalt noch Leistungen vom Jobcenter , die zahlen mir die Wohnung und Strom . Da ich bei jeder Änderung sofort beim Jobcenter Meldung machen muss habe ich vor ca. 3 Monaten dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit bescheid gegeben das ich bald fertig mit der Ausbildung bin und das ich auch nicht übernommen werde. So musste ich beim Jobcenter meine Lohnabrechnungen ab Juni 2011 bis September 2012 vorlegen,kein Problem alles abgegeben. Heute 16.10.2012 erhalte ich ein schreiben von denen wo steht das ich insgesamt 770 € zu unrecht erhalten habe. Wie kann das sein ? Ich musste doch alle 6 Monate erneut einen Bewilligungsantrag stellen wo ich alle meine Angaben machen musste wie Lohnabrechnungen der letzten 3 Monaten sowie die Verdienstbescheinigung von meiner Ausbildungsstelle . Eine Kopie von meinem Ausbildungsvertrag haben die auch . Wie kann das sein das die in diesen 2 Jahren nicht gemerkt habe das die mir angeblich zu viel Geld Überwiesen haben ? Ab nächsten Monat Arbeite ich ja nicht mehr und erhalte dann nur noch ALG 1 und Aufstockung ALG 2 von WO bitte soll ich auf einmal soviel Geld her bekommen ? Community weißt jemand ob ich dieses Geld nachzahlen muss ? PS: heute 16.10.2012 hab ich den Brief bekommen und soll bis zum 18.10.2012 antworten sonst " Sollten Sie bis zum 18.10.2012 keine Erklärung abgegeben haben, werde ich nach Aktenlage entscheiden müssen." Leute kennt sich jemand da aus BITTE um Hilfe . danke im Vorraus
8 Antworten
In einem wirksamen Bescheid über eine Rückforderung von Leistungen steht ein Grund.
Wenn kein Grund drin steht, dann ist die Rückforderung auch uninteressant. Weil unwirksam.
Wenn man den Grund nicht sieht oder nicht versteht, muss das Amt ihn erklären laut SGB I § 13 ff:http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/index.html
So viel Zeit ist immer. Wenn nicht, dann bittet man um so viel Zeit.
Wird dennoch entschieden in einer Richtung, die man nicht mag, steht einem der Rechtsweg offen: 1. Widerspruch beim Amt, danach 2. Klage beim Sozialgericht.
Ein Grund durchzudrehen besteht demnach nicht.
Gruß aus Berlin, Gerd
Hallo rootboy,
selbst wenn die Rückforderung berechtigt ist, wird nicht gleich gemahnt und gepfändet, wenn man wenig Geld hat. Üblicherweise stellt man einen Antrag auf Stundung - also Aufschub, bis man wieder zahlen kann, am besten mit Termin, wann das etwa sein könnte und warum,
oder man beantragt eine (praktischerweise möglichst niedrige) Ratenzahlung. Das kann man auch, wenn die Stundung abgelehnt wird - und auch, wenn die Stundung vorüber ist und man nicht alles auf einmal zahlen kann oder will.
Beides - Stundung und Ratenzahlung - hat den Vorteil, dass erstmal keine weiteren zusätzlichen Kosten auflaufen, wenn man sich dann an die mit dem Amt getroffene Vereinbarung hält. Anders hingegen, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt - der hört sich zwar auch Anträge auf Stundung und Ratenzahlung an, er kostet aber schon beim ersten Klingeln ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
Du solltest auf jeden Fall dem Jobcenter mitteilen, daß Du nicht wußtest, daß du zu viel Geld bekommen hast und es natürlich inzwischen längst ausgegeben hast. Sollte es dann einen Erstattungsbescheid des Jobcenters geben, solltest Du beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und Dich dann umgehend an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden. Ich sehe hier eine Chance von über 50%, daß Du zumindest nicht den vollen Betrag zurück zahlen mußt.
Den betreffenden Paragraphen kannst Du hier noch mal nachlesen
In den Brief den ich heute erhalten habe steht "Anhörung nach §24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) " den Zeitraum der " Überzahlung " und die gesamt summe die die von mir haben wollen. Ist das vlt. was du meinst ?
Ja, es geht hier um die Überzahlung. Das Geld, was Du "rechtswidrig" zu viel erhalten hast. Und es gibt eben Enge Grenzen, die man in § 45 SGB X findet, unter denen das Geld zurück gezahlt werden muß.
GEZAHLT WERDEN MUSST sagts du ... tja DAS hört sich nicht gut an. Und diese Gesetz Texte ,,not easy .
Ich glaube das mit deinem Vorschlag mit der Beratungshilfe vom Amtsgericht werde ich nach dem Gespräch mit dem Jobcenter nachgehen. skyfly71 vielen Dank nochmals für dein bemühen einen schönen Abend noch .
Vielleicht haben sie sich beim JobCenter verrechnet. Aber mal ganz ruhig: Wenn du das Geld bereits ausgegeben hast, können sie dann nur noch die Überzahlung der letzten 3 Monate zurückfordern.
Wie du schreibst, hast du einen Anhörungsbogen bekommen. Schreibe hinein, dass du dir keiner Überzahlung bewusst bist und dass du alle Unterlagen regelmäßig eingereicht hast. Faxe es am besten hin und dann warte erst mal ab. Ohne Bescheid (gegen den du Widerspruch einlegen kannst) können sie auch nichts zurückverlangen.
Ich hoffe sehr das sie sich verrechnet haben. So ich habe sozusagen EINSPRUCH eingelegt mit fast deinen selben Worten :-) . Mal schauen wie die reagieren ?? danke nochmals
Hallo rootboy,
warum gehst nicht einfach beim Amt vorbei und erklärst dort die Sachlage?
Gruß, der Rosslauer
Ist nicht so einfach wenn mann Arbeiten musst . Werde es wohl am Donnerstag versuchen. dank dir
Ist nicht so einfach wenn mann Arbeiten musst . Werde es wohl am Donnerstag versuchen. dank dir
Nimm erstmal Verbindung mit deinem Sachbearbeiter der Arge auf und mach einen Termin mit dem. Und geh bitte in Begleitung dort hin und lass es dir erklären. Wenn du alleine gehst, versuchen sie den Affen mit dir zu machen, das kenne ich -.- aber mit nem Zeugen wirds einfacher ;)
Das war das erste was ich getan habe als ich aus der Arbeit kam. Niemand ist an dieser "hotline" dran gegangen. Und ein Termin bei denen zu bekommen ist ja wie wenn ich 5 richtige hätte. Aber danke versuche es morgen wider ...schönen abend noch.
diese "Hotline" ist die Sammelstelle, von denen die Rückzahlungsaufforderungen kommen.
Nein, ich meine deinen Sachbearbeiter bei dem örtlichen Jobcenter, mach mit dem einen Termin, der muss nämlich informiert sein.
GerdausBerlin danke für dein Text erstmal . So durchzudrehen wie hier in Neuss natürlich nicht aber musst mich verstehen , ab nächsten Monat habe ich viel weniger Einkommen als in den letzten 2 Jahren und die kommen mir jetzt mit einer NACHZAHLUNG die ich nicht zahlen kann das ist schon bitter und macht Stinkig . Habe jetzt erst mal Widerspruch eingelegt mal schauen was passiert ansonsten wie du schon sagst , 2. Klage beim Sozialgericht. obwohl ich Gerichte HASSE. Danke nochmals GerdausBerlin