Jobcenter verlangt Geld zurück muss ich das zurück zahlen?

8 Antworten

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In einem wirksamen Bescheid über eine Rückforderung von Leistungen steht ein Grund.

Wenn kein Grund drin steht, dann ist die Rückforderung auch uninteressant. Weil unwirksam.

Wenn man den Grund nicht sieht oder nicht versteht, muss das Amt ihn erklären laut SGB I § 13 ff:http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/index.html

So viel Zeit ist immer. Wenn nicht, dann bittet man um so viel Zeit.

Wird dennoch entschieden in einer Richtung, die man nicht mag, steht einem der Rechtsweg offen: 1. Widerspruch beim Amt, danach 2. Klage beim Sozialgericht.

Ein Grund durchzudrehen besteht demnach nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

rootboy 
Beitragsersteller
 18.10.2012, 14:07

GerdausBerlin danke für dein Text erstmal . So durchzudrehen wie hier in Neuss natürlich nicht aber musst mich verstehen , ab nächsten Monat habe ich viel weniger Einkommen als in den letzten 2 Jahren und die kommen mir jetzt mit einer NACHZAHLUNG die ich nicht zahlen kann das ist schon bitter und macht Stinkig . Habe jetzt erst mal Widerspruch eingelegt mal schauen was passiert ansonsten wie du schon sagst , 2. Klage beim Sozialgericht. obwohl ich Gerichte HASSE. Danke nochmals GerdausBerlin

GerdausBerlin  18.10.2012, 22:34
@rootboy

Hallo rootboy,

selbst wenn die Rückforderung berechtigt ist, wird nicht gleich gemahnt und gepfändet, wenn man wenig Geld hat. Üblicherweise stellt man einen Antrag auf Stundung - also Aufschub, bis man wieder zahlen kann, am besten mit Termin, wann das etwa sein könnte und warum,

oder man beantragt eine (praktischerweise möglichst niedrige) Ratenzahlung. Das kann man auch, wenn die Stundung abgelehnt wird - und auch, wenn die Stundung vorüber ist und man nicht alles auf einmal zahlen kann oder will.

Beides - Stundung und Ratenzahlung - hat den Vorteil, dass erstmal keine weiteren zusätzlichen Kosten auflaufen, wenn man sich dann an die mit dem Amt getroffene Vereinbarung hält. Anders hingegen, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt - der hört sich zwar auch Anträge auf Stundung und Ratenzahlung an, er kostet aber schon beim ersten Klingeln ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Du solltest auf jeden Fall dem Jobcenter mitteilen, daß Du nicht wußtest, daß du zu viel Geld bekommen hast und es natürlich inzwischen längst ausgegeben hast. Sollte es dann einen Erstattungsbescheid des Jobcenters geben, solltest Du beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und Dich dann umgehend an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden. Ich sehe hier eine Chance von über 50%, daß Du zumindest nicht den vollen Betrag zurück zahlen mußt.

Den betreffenden Paragraphen kannst Du hier noch mal nachlesen

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html

rootboy 
Beitragsersteller
 16.10.2012, 20:12

In den Brief den ich heute erhalten habe steht "Anhörung nach §24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) " den Zeitraum der " Überzahlung " und die gesamt summe die die von mir haben wollen. Ist das vlt. was du meinst ?

skyfly71  16.10.2012, 20:15
@rootboy

Ja, es geht hier um die Überzahlung. Das Geld, was Du "rechtswidrig" zu viel erhalten hast. Und es gibt eben Enge Grenzen, die man in § 45 SGB X findet, unter denen das Geld zurück gezahlt werden muß.

rootboy 
Beitragsersteller
 16.10.2012, 20:22
@skyfly71

GEZAHLT WERDEN MUSST sagts du ... tja DAS hört sich nicht gut an. Und diese Gesetz Texte ,,not easy .

rootboy 
Beitragsersteller
 16.10.2012, 20:37
@rootboy

Ich glaube das mit deinem Vorschlag mit der Beratungshilfe vom Amtsgericht werde ich nach dem Gespräch mit dem Jobcenter nachgehen. skyfly71 vielen Dank nochmals für dein bemühen einen schönen Abend noch .

Vielleicht haben sie sich beim JobCenter verrechnet. Aber mal ganz ruhig: Wenn du das Geld bereits ausgegeben hast, können sie dann nur noch die Überzahlung der letzten 3 Monate zurückfordern.

Wie du schreibst, hast du einen Anhörungsbogen bekommen. Schreibe hinein, dass du dir keiner Überzahlung bewusst bist und dass du alle Unterlagen regelmäßig eingereicht hast. Faxe es am besten hin und dann warte erst mal ab. Ohne Bescheid (gegen den du Widerspruch einlegen kannst) können sie auch nichts zurückverlangen.

rootboy 
Beitragsersteller
 18.10.2012, 14:00

Ich hoffe sehr das sie sich verrechnet haben. So ich habe sozusagen EINSPRUCH eingelegt mit fast deinen selben Worten :-) . Mal schauen wie die reagieren ?? danke nochmals

Hallo rootboy,

warum gehst nicht einfach beim Amt vorbei und erklärst dort die Sachlage?

Gruß, der Rosslauer

rootboy 
Beitragsersteller
 16.10.2012, 20:06

Ist nicht so einfach wenn mann Arbeiten musst . Werde es wohl am Donnerstag versuchen. dank dir

rootboy 
Beitragsersteller
 16.10.2012, 20:06

Ist nicht so einfach wenn mann Arbeiten musst . Werde es wohl am Donnerstag versuchen. dank dir

Nimm erstmal Verbindung mit deinem Sachbearbeiter der Arge auf und mach einen Termin mit dem. Und geh bitte in Begleitung dort hin und lass es dir erklären. Wenn du alleine gehst, versuchen sie den Affen mit dir zu machen, das kenne ich -.- aber mit nem Zeugen wirds einfacher ;)

rootboy 
Beitragsersteller
 16.10.2012, 20:05

Das war das erste was ich getan habe als ich aus der Arbeit kam. Niemand ist an dieser "hotline" dran gegangen. Und ein Termin bei denen zu bekommen ist ja wie wenn ich 5 richtige hätte. Aber danke versuche es morgen wider ...schönen abend noch.

Gaukler  16.10.2012, 20:08
@rootboy

diese "Hotline" ist die Sammelstelle, von denen die Rückzahlungsaufforderungen kommen.

Nein, ich meine deinen Sachbearbeiter bei dem örtlichen Jobcenter, mach mit dem einen Termin, der muss nämlich informiert sein.