Kontoauszüge Jobcenter vorzeigen?
ich habe vor kurzer zeit mit meinen freundin geredet wir beide beziehen ALG 2 sind beide nicht stolz drauf würden ach lieber arbeiten gehen. Ich habe sie gefragt ob sie ihre Kontoauszüge auch vorzeigen muss sie sagt nein musste sie noch nie. Jetzt verstehe ich net warum ich sie immer vorzeigen muss sie nicht. Sie wohnt in Hessen in meinen emaligen Heimart und ich wohne seit 5Jahren in Sachsen. Warum muss sie nicht vorzeigen aber ich verstehe das nicht. macht das jedes Jobcenter wie es will oder mitarbeiter?? Könnte ich mich deswegen ach beim Jobcenter beschweren und sagen das andere Leute nicht vorzeigen müssen
9 Antworten
Die Unkenntnis der Erwerbslosen und ihrer Ratgeber ist erschreckend.
Es ist keinesfalls so, dass Erwerbslose alles machen müssen, was vom JC verlangt wird. Tatsächlich ist ein Grossteil der Forderungen schlicht rechtswidrig.
Das Verlangen von Kontoauszügen über drei Monaten ist eigentlich nur für den Erstantrag vorgesehen, kann aber auch bei Folgeantragen verlangt werden. Dies sollte jedoch begründet werden. Das Gesetz gibt dabei vor, daß die Auszüge zur Einsicht vorgelegt werden. Kopien zu den Akten zu nehmen stellt eine unerlaubte Datenerhebung dar. Ausserdem kann auf den Auszügen ALLES geschwärzt werden, bis auf Einzahlungen über 50 Euro. Andere Zahlungen gehen das JC nur etwas an, wenn sie in einem Verdachtsfall ermitteln. Dann ist der Verdacht als erstes dem Betroffenen mitzuteilen und seine Erklärung aktenkundig zu machen.
Die Ansicht, das JC dürfe Erkundigungen bei der Bank einziehen ist nicht nur falsch, sie lässt tief blicken. Erwerbslose geniessen die gleichen Persönlichkeitsrechte wie alle anderen Bürger. Der Datenschutz verbietet derartige Anfragen, er verbietet es der Bank Auskunft zu geben. Für sowas ist die Staatsanwaltschaft zuständig, nicht irgendein Sachbearbeiter mit Zeitvertrag.
Nebenbei: das JC hat keinen Anspruch auf Telefonnummern, Mailadressen etc.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sagt dazu:
http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/BA/FAQ/Artikel/Kontoauszuege.html?nn=2506554
hi erst mal zu deiner frage ob jedes jobcenter die kontoauszüge verlangt kann ich auch nicht sagen aber rein rechtlich gesehen dürfen die das ,denke eines tages werden sie selbige auch von deiner freundin verlangen .kenn das bin in der selben lage wie du .Daher toi toi toi
Es ist doch besser, wenn Du die Auszüge vorzeigen musst und direkt vor Ort Stellung zu einzelnen Posten nehmen kannst, als wenn sich das Jobcenter die entsprechenden Informationen von Deiner Bank und dem Finanzamt besorgt und meint etwas verdächtiges gefunden zu haben. Wenn Du nichts zu verbergen hast, dann denk' Dir nichts weiter dabei. Allerdings sollte das Jobcenter auch nur die relevanten Auszüge sehen.
Das Jobcenter darf standardmäßig Kontoauszüge von drei Monaten anfordern (gibt eine gefestigte Rechtsprechung dazu), es muss es jedoch nicht.
Bei Erstantrag ist es im allgemeinen üblich - auch im Eigeninteresse des SB -, dass man durch die Vorlage von Kontoauszügen seine Hilfebedürftigkeit belegen muss; bei Weiterbewilligung wird in vielen Kommunen oder Teams oder von einzelnen SB auf die Vorlage vollkommen verzichtet, da es nu Arbeit und die Akten dick macht, ansonsten aber vollkommen für'n Ar$ch ist, weil da ohnehin nur selten außer Diskussionen etwas Verwertbares bei rumkommt.
Hallo VirtualSelf, in Grunde hast Du recht mit deinen Ratschlag über die Kontoauszüge. Das Jobcenter kann diese einsehen. Die Betonung liegt auf "einsehen". Einsehen heißt schauen ob sich dort Zahlungseingänge befinden welche auf eine Tätigkeit oder anderen Einnahmequellen stammen können. Das Kopieren vorgelegter Kontoauszüge und in der Akte ablegen ist nicht zulässig. Auf den Postweg eingereichte Kontoauszüge müssen zurück geschickt werden. Im übrigen ist es auch erlaubt bestimmte Zahlungsausgänge auf diesen Kontoauszügen zu schwärzen.Die Zahlungseingänge dürfen grundsätzlich nicht geschwärzt werden.
Wozu beschweren...ob nun mit oder ohne Kontoauszüge.....die Leistung ändert sich doch nicht! Gesetzlich können die Kontoauszüge verlangt werden...... ob oder ob nicht hängt von der entsprechenden Bearbeiterin der ARGE ab.