Wie bekomme ich bei einer Abofalle mein gezahltes Geld zurück?
Hilfe! Ich habe erst neulich festgestellt, dass ich seit Dezember 2018 ein Abo bei Fabletics am laufen habe, das ich nicht wissentlich abgeschlossen habe. Die Kosten belaufen sich monatlich auf 49,95 Euro. Also sind jetzt schon mehrere Hundert auf dem Haufen gegangen bis ich das festgestellt habe. Ich habe bereits dort gekündigt und mein Geld zurück verlangt. Die Kündigung wurde akzeptiert das Geld wollten die mir natürlich nicht geben. Als ich erklärte, dass das Abo nicht rechtlich abgeschlossen wurde, weil nicht ordnungsgemäß darauf hingewiesen wurde. Bzw. wird es heimlich durch ein Rabattversprechen, (welches nur gültig ist mit einer Regristiation und Kauf innerhalb von 59 min ), beim Kauf (mit sowieso wie gewöhnlich einhergehender Registration) einfach mit aufgebrummt, weil bereits schon ein Haken vorgesetzt worden ist (man muss ihn nicht selber anklicken). Ich halte das für Betrug und Irreführung/Täuschung. Was meint ihr? Kennt dich jemand damit aus? Wie kann ich mein Geld zurückbekommen für das ich keinerlei Leistung in Anspruch genommen habe?
5 Antworten
(man muss ihn nicht selber anklicken)
hätte man aber deaktivieren können; wer nicht lesen kann, und sich nicht an den Vertrag hält, muss wohl zahlen
Hallo,
mich verwundert immer wieder, dass man erst nach gut einem halben Jahr feststellt, dass einem jedem Monat ein nicht unerheblicher Betrag vom Konto abgebucht wird.
Das ist kein Abo, du hast diese seltsame VIP-Mitgliedschaft abgeschlossen.
Darauf wird man auch hingewiesen, auch wenn ich nicht beurteilen kann, ob diese Hinweise rechtlich ausreichend sind.
Sicher, dass du nicht auch nach der ersten Bestellung und dem Abschluss der VIP-Mitgliedschaft eine Art Begrüßungs-E-Mail bekommen hast, in der du darüber informiert wurdest?
Wie alt warst du, als du diese VIP-Mitgliedschaft abgeschlossen hast?
Wenn du damals noch nicht volljährig warst, sehe ich darin die einzige Möglichkeit mit Hoffnung auf Erfolg. Denn dann ist der Vertrag "schwebend unwirksam".
Alles andere kann man versuchen, geht aber wohl aus, wie das Hornberger Schießen.
Viele Grüße
Michael
Also sind jetzt schon mehrere Hundert auf dem Haufen gegangen bis ich das festgestellt habe.
Du musst ein wirklich überdurchschnittliches Einkommen erzielen, wenn dir das nicht auffällt.
Was meint ihr?
Spielt das eine Rolle? Die Frage ist doch ehr, wie die Rechtslage ist...
Wie kann ich mein Geld zurückbekommen für das ich keinerlei Leistung in Anspruch genommen habe?
Ob man Leistung in Anspruch nimmt, ist vollkommen irrelevant für eine Zahlungspflicht, entscheidend ist, ob sie einem bereitgestellt wird.
Für alle Drittanbieter auf der Rechnung ist der Provider Ansprechpartner. Da du keine Infos zum Drittanbieter machst, kann man dir auch nicht konkreter Ratschläge geben.
Lastschrift rückbuchen geht maximal 8 Wochen, 13 Monate, wenn kein SEPA-Mandat vorlag. alles andere müsstest du auf dem Rechtsweg (Mahnverfahren, Klage geltend machen).
Du hast doch aber nicht jetzt erst gemerkt, dass dir seit Dezember '18 monatlich ca. 50 Euro fehlen, oder etwa doch? Wenn der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist, du der Lastschrift mit dem übermitteln deiner Bankdaten zugestimmt hast, wirst du das Geld wohl abschreiben müssen fürchte ich. Sollte es so sein, dass der Vertrag unrechtmäßig zustande gekommen ist, etwa aufgrund fehlerhaften falschen AGB's, oder anderen Gründen - dafür müsste man sich alles genau ansehen - wäre der Vertrag unwirksam. Und bei unwirksamen Verträgen, kannst du grundsätzlich dein Geld zurückverlangen.
Jetzt aktuell solltest du neben der Kündigung, noch der aktuellen Lastschrift widersprechen. Hilfreich wäre unter Umständen auch, wenn du von deinem Anbieter, eine Drittanbietersperre einrichten lässt. Bei einigen geht das auch selbst. Und künftig musst du im Zweifel alles immer sehr genau durchlesen. Und bevor du das nicht gemacht hast, keine Häkchen oder sonst was setzen, und auch die Seite selbst nicht weiter klicken. Oder wenn du das machst, sicher gehen, das du nichts unbemerkt zugestimmt und abgeschlossen hast. Dazu zählt auch wenn die Seite dich auf eine andere Seite verweisen möchte. Wenn du das machst, könnte dies dann schon eine Zustimmung sein. So ähnlich scheint es dir ja passiert zu sein, wenn ich das richtig verstanden habe.
Warum hast du gekündigt = Wie konnten die das Gekd denn "abbuchen" wenn du nie wissentlich was angeschlossen hast. Haben die deine Bankdanten geraten
Du kannst unberechtige Lastschriften zurückbuchen lassen.
Der Rechtsweg ist die Klage, du verklagst die
https://verbraucherschutz.de/vip-mitgliedschaft-bei-fabletics/