Jobcenter rechnet Nachzahlung an?
Habe im Juni und Juli diesen Jahres eine Nachzahlung bekommen (Elterngeld und Kindergeld),welche das Jobcenter mir angerechnet hat und ich somit ein Rückforderungsschreiben erhalten habe. Denn sie sind der Meinung ,dass ich für diese zwei Monate keinen alg 2 Anspruch gehabt habe. Jetzt habe ich gelesen , dass erst im August also ein Monat später ein neues Gesetz in Kraft getreten ist welches den Grund dieser Rückforderung begründen würde: § 11 Abs.3 Nachzahlungen von Erwerbseinkommen und Sozialleistungen anderer Leistungsträger werden als einmalige Einnahme im Zuflussmonat angerechnet.
Wie kann ich das jetzt nachvollziehen . Kann ein neues Gesetz rückwirkend geltend gemacht werden oder ist das Jobcenter im Unrecht ? Danke für eure Antworten :)
3 Antworten
Ab wann und für was ein neues Gesetz wirkt, das steht in dem Gesetz
Also ab Verkündung im Gesetzesblatt, ab einem anderen Datum, oder rückwirkend bis dann und dann.
Dein Zitat "Nachzahlungen von Erwerbseinkommen und Sozialleistungen anderer Leistungsträger werden als einmalige Einnahme im Zuflussmonat
angerechnet" steht aber nicht im Gesetz, sondern im Harztforum: http://hartz.info/index.php?topic=102986.0
Gruß aus Berlin, Gerd
Danke sehr LG
Das war auch schon vor den Änderungen so !
Einkommen wird im Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip ) auf die Leistungen angerechnet.
Wenn du also in diesen beiden Monaten keinen Leistungsanspruch hattest,dann musst du ja auch in beiden Monaten Einkommen erhalten haben,was dann nach Abzug von evtl.Freibeträgen über dem zustehenden Bedarf lag und somit rückwirkend der Bescheid teilweise aufgehoben wurde.
Da steht doch ein Name auf dem Bescheid vom Jobcenter...
Gehe mit dem Brief zur Mafia und erkläre denen dein Problem.