Wie wird die Nachzahlung einer Unfallrente auf AlG 2 angerechnet?

6 Antworten

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http://www.elo-forum.org/

meld dich mal da an. Ein Forum für Erwerbslose wo man dir ganz tolle Antworten geben kann. Oder du fragst morgen beim Amt nach.

Eine Unfallrente ist kein Schmerzensgeld.Schmerzensgeld ist eine einmalige zweckbestimmte Zahlung und wird deshalb nicht als EK gerechnet. Unfallrente wird monatlich gezahlt und deshalb als EK gerechnet. Die Rente wird voll angerechnet.Das heißt solltest Du ALG II Leistung erhalten und bekommst die Rente z.B. rückwirkend, dann wird es rückwirkend mit dem ALG II verrechnet und Du musst an die ARGE zurück zahlen.

Hallo! Also ich denke, dass das bei dir voll angerechnet wird und du das Hartz IV ganz oder teilweise zurückzahlen musst.

Eine ähnliche Situation hatte ich letztes Jahr auch. Ich bekam seit Okt. 2006 nach meiner Entlassung wegen Krankheit durch Unfallfolgen Hartz IV. Da es ein Wegeunfall zu meiner Zeit als Beamte auf Widerruf war, machte ich einen entsprechenden Ausgleich geltend. Diese "Erwerbsminderungsrente" wurde mir aber erst nach über 4 Jahren zuerkannt, nachdem der (achtung Ironie) "supertolle" Amtsarzt mir endlich eine Erwerbsminderung von 50% zuerkannt hatte. Diese Erwerbsminderung wurde mir im November 2009 rückwirkend seit Oktober 2006 zuerkannt und ich bekam für den gesamten Zeitraum eine entsprechende Nachzahlung. Und da der monatliche Betrag durch die Versorgungsbezüge höher war als der Hartz IV-Satz, musste ich das komplette Hartz IV der 3 Jahre zurückzahlen. Bzw. das Arbeitsamt hat sich das Geld direkt vom Arbeitgeber auszahlen lassen und ich bekam dann nur noch den Rest der Nachzahlung.

Ist ja auch gerecht, denn hätte ich die Versorgungsbezüge gleich nach meiner Entlassung bekommen, hätte ich nie Hartz IV gebraucht.

Ich denke mal, je nachdem wie hoch deine Unfallrente ist, wird das bei dir ähnlich sein. Da hilft auch keine Beschwerde, denn es ist ja rechtens.

Viele Grüße!

DerHans 
Beitragsersteller
 16.01.2011, 11:48

Das ist mir ja auch klar. Ich weiß nur nicht wie die Nachzahlung zu Stande gekommen ist, ich hab die ja gar nicht beantragt. Einen Überleitungsanspruch gibt es auch nicht.

hm stand gestern ein netter artikel beim Versicherungsjournal mit einem ähnlichen fall da ging es um das Krankenhaus tagegeld un das wurde zu ALG2 dazu gerechnet mit dem gerichtsbeschluß wurde gesagt das alle Einnahmen zur lebenssicherung angerechnet werden. Demnach solte wohl auch die Unfallrente angerechnet werden.

Rückwirkene zahlung ist möglich wenn der Vfall erst später geklärt wurde un die Leistung beschloßen wurde..dan hast du sogar recht auf einen Zins...

DerHans 
Beitragsersteller
 23.01.2011, 11:51
@Oceanborn

Vielen Dank. Ich habe mir die Urteilbegründung durch gelesen. Trifft aber nicht unbedingt auf meinen Fall zu. Hier hätte das KHT für eine bessere Unterbringung genutzt werden können, dan n wäre es zweckgebunden. In meinem Fall, sehe ich ja ein, dass die laufende Rente als Einkommen anzusehen ist. Bei der Verrechnung der Nachzahlung müsste aber berücksichtigt werden, dass in der Gesamtleistung der ARGE auch das Anteile Wohngeld enthalten ist. Wenn mir nun die volle Rente angerechnet wird, hat die ARGE diesen Anteil doppelt. Das Land erstattet ja die Wohngeldansprüch an die Kommune, die hier an der ARGE beteiligt ist.

Oceanborn  26.01.2011, 09:16
@DerHans

ähm nein o0 Die kommune zahlt das Wohngeld an dich (über die arge)...net die Arge dierekt....

Wohngeld= Sache der kommune... Facktum is das es komplet angerechnet wird...:/

Naja über die zweckmäßige verwendung des KHT kann man streiten wenn ich im Kh liege un mein KHT kassiere freue ich mich auch weil ich denken würde "hey das is mein privater vertrag der leistet für den aufenthalt" kann man streiten :)

Wahrscheinlich weil die Rente Dir zusteht.Auf einer Art kannst Du froh sein, dass die Nachzahlung der Rente erfolgt. Andere kämpfen um dieses Recht obwohl es amtlich nachgewiesen ist, aber die LVA sich weigert.