Jobcenter, Nebenkostenguthaben einfach "vergessen" anzugeben?

4 Antworten

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Wenn Du es verschweigst (was eigentlich eh nicht geht, weil das Jobcenter weiß, daß es irgendwann die Nebenkostenabrechnung geben wird und Dich auch irgendwann danach fragt) machst Du Dich wegen Betruges strafbar. Dann ist die Rückzahlungsforderung des Jobcenters noch das allerkleinste Problem. Dann hast Du auch gleich noch ne Geldstrafe von ca. 600,-€ am Hals^^

Da das Jobcenter deine Nebenkosten bezahlt stehen ihnen natürlich auch die Guthaben zu. Es kann aber sein das die die Abrechnung verlangen, wenn du keine Nachzahlung machen mußt, die du ja einreichen kannst. Dann werden die hellhörig und verlangen die Abrechnung. Ich hab mal 2 Jahre da gearbeitet und ich kann dir nur raten, das anzugeben.

Anettchen2010 
Beitragsersteller
 22.10.2011, 19:11

Na will ich ja auch.Meine Bekannte sagte, ich sei einfach zu lieb für diese Welt.

bankchef  22.10.2011, 19:17
@Anettchen2010

was hat das mit lieb zu tun,wenn man korrekt ist?

normalerweise gibt es ein freibetrag von 160 eur..ist das allg 1 oder 2.. manche verlangen kontoauszüge zur kontrolle..es gibt auch stichpunktartige kontenprüfungen..diese hoheit haben diese ämter.. ich wäre da vorsichtig.. wenn dann lass dir doch den zuschuss auf ein fremdes konto auszahlen, obwohl ich hier nicht anstiften will zu kriminellen handlungen!

wenn sie es herausbekommen, kann es passieren das du eine rückwärtige aberkennung bekommst und geld zurückzahlen musst und eine anzeige wegen betruges kann dir auch passieren..die greifen da gerade doch mehr durch weil einige das etwas locker sehen und gerne vergessen was anzugeben

VirtualSelf  23.10.2011, 12:49

normalerweise gibt es ein freibetrag von 160

Auf Nebenkostenguthaben existiert natürlich keinerlei Freibetrag, weil das kein Einkommen im Sinne des Gesetzen ist, sondern lediglich zuviel und damit zu "Unrecht" gezahlte KdU.

Das fällt spätestens der Jobcenter Sachbearbeitung im kommenden Jahr auf.

Einfach vergessen und nachreichen, könnte sein, dann haste Glück gehabt. Im Regelfall wird das als Leistungsbetrug geahndet, na dann schöne Bescherung – aber Weihnachten steht ja ohnehin vor der Tür.