Jobcenter-Darlehen für Führerschein ohne Leistungsanspruch?

4 Antworten

Das JobCenter ist keine Bank ...

AngelBunny2k  18.04.2017, 18:23

Huhu ich bezieh Geld vom.Jobcenter und muss meinen Führerschein trotzdem selber zahlen, mein damaliger chef hat mich in der Elternzeit gekündigt

Lavendelelf  18.04.2017, 21:35
@AngelBunny2k

@AngelBunny2k - Das musst du mir nicht sagen ...

Pueppinelda 
Beitragsersteller
 18.04.2017, 17:12

Natürlich nicht. Aber wäre ich jetzt Leistungsbezieher und hätte mit FS die Aussicht auf einen Job kann man dies so beantragen, so viel hab ich schon heraus gefunden. Deshalb ja auch die Überlegung, ob es nicht andersrum auch möglich wäre.

Und eine Bank gibt keinen Kredit, wenn das Einkommen nicht gesichert ist. Und ohne FS ist das nicht gesichert. Ein Teufelskreis.

Lavendelelf  18.04.2017, 17:18
@Pueppinelda

Einerseits kann ich dich verstehen, andererseits geht es fast jedem so. Sparen ist wohl die übliche Devise und Arbeiten, "notfalls" im Nebenjob. "Die Welt" ist nicht abhängig von einem Führerschein.

Der Schulbus fährt nicht zu den Zeiten wo du arbeiten musst? 

Kredit bei der Bank, wie schaut es damit aus? 

Oder das hier? Falls die Fahrschule das bei euch anbietet: https://starthilfe.fahren-lernen.de/

Ansonsten .. Antrag stellen beim Amt kannst du, die Chancen sind sehr gering. Und du musst halt nachweisen, das es keinerlei Öffis gibt um zur Arbeit zu kommen. Alternativ: Arbeitsstelle vor Ort suchen. 

Führerschein Kostenübernahme bei Bezug von Hartz IV

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilte in seiner Entscheidung mit dem Aktenzeichen: L 15 AS 317/11 B, dass Hartz IV Beziehern vom Jobcenter ein Führerschein bezahlt werden muss, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.

Jobcenter können Erwerblosen die Arbeitslosengeld II beziehen, zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Leistungen nach § 16 SGB II aus dem Vermittlungsbudget bewilligen.

Hat der Betroffene einen Job gefunden, kommen laut § 16 SGB II, Leistungsübernahmen für Bewerbungskosten, für Weiterbildungskosten oder Mobilitätshilfen in Frage.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilte, das auch in diesem Fall § 16 SGB II gilt, weil der betroffene Hartz 4 Empfänger mit einem Führerschein der Klasse B, einen neuen Arbeitsplatz bekommen könne. Dieser legte zur Glaubhaftmachung bei Gericht, eine schriftliche Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers vor.

Der Betroffene habe weiterhin durch eine Bescheinigung der Fahrschule, die genauen Kosten für den Erwerb des Führerscheins nachgewiesen und gleichzeitig belegt, das es ihm unmöglich ist aus eigener Kraft die Kosten auch nur teilweise zu tragen.

Laut Erklärung des Richters habe der Kläger glaubhaft machen können, dass durch den Erwerb eines Führerscheins der Klasse B, ein neues sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entstehen kann. Der Richter erläuterte daraufhin das dieser Fall genau dem Förderungsziel nach SGB II entspricht.

Das Gericht sah den Fall als erwiesen an und verurteilte die Behörde durch eine einstweilige Anordnung, im Rahmen einer Fortbildung die Kosten für den Führerschein zu übernehmen.

Den Volltext der Entscheidung können Sie hier nachlesen:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146684&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

Nein. Das gibt es nicht.

Aber falls ihr den Eltern zuliebe aufs Kuhdorf gezogen seid, hättet ihr ja bis Oktober noch Zeit wieder umzuziehen in eine besser angebundene Ortschaft.

Warum Du damals nicht gleich den Führerschein gemacht hast als das Versprechen der Eltern kam, kann ich gar nicht verstehen. Damit wartet man doch dann nicht wenn man in die Pampa zieht.