werde vom Nachbarn gemobbt...?
Hallo, ich bekomme Hartz 4 und wohne seit ca. 10 Jahren in einer Mietwohnung und werde da gemoppt von den Nachbarn! Die Nachbarn machen einem das Leben zur Hölle,warum,wieso,weshalb fragt besser nicht da könnte ich ein Roman schreiben.Bin auch schon über den Anwalt a, Verhandeln aber ich merke das ich keine Chance sehe um Ruhe rein zubringen könnte.Die Nachbarn sind mit dem Vermieter quasi per Du und da habe ich keine Chancs,jetzt bin ich soweit das ich umziehen werde um den Stress aus dem Weg zu gehen,da ich schon Psychisch angeschlagen bin! Jetzt meine Frage: Ich bekomme zur Zeit Hartz und muss das ja mit dem JobCenter alles Regeln wegen den kosten für Umzug etc. ist das ein Grund für einen Umzug wenn ich gemoppt werde und wie sieht das aus mit den Räumlichkeiten? Eine Alleinstehende Person stehen glaube ich 2 1/2 Raum Wohnungen zur Verfügung,glaube ich? Bei mir Persönlich sieht es doch anders aus,da mein Sohn jedes Wochende Bei mir ist,dann müssten die doch ein Zimmer mehr berechnen,oder?
10 Antworten
Du kannst höchsten versuchen beim Arzt eine Bescheinigung zu bekommen, in welcher steht, das durch Mobbing die Wohnsituation für dich aus Gesundheitlichen Gründen nicht tragbar ist. Wenn dir ein Psychologe das glaubt und dir ein Attest schreibt und das Jobcenter erkennt das an. Dann kannst du ausziehen. Die einzige Lösung für dich. Oder bitte dein Vermieter dich zu kündigen. Das darf aber das Jobcenter nicht mitbekommen.
Oder bitte dein Vermieter dich zu kündigen. Das darf aber das Jobcenter nicht mitbekommen.>
Zu Unehrlichkeiten sollte man nie raten...
Das Jobcenter ist nicht blöd...die wissen, welche Begründungen zu einer Kündigung führen...und wenn es um Umzugskosten geht, dann gucken die schon genau.
Lass dir ein Attest vom Psychologen schreiben - dass deine nervliche Belastung von dem Stress mit den Nachbarn kommt und er einen Umzug anrät. Sprich dann beim Amt vor - dort arbeiten auch nur "Menschen". Da kannst du dann auch gleich die Frage mit dem Zimmer für deinen Sohn stellen.
Der Sohn hat ja schon 1,5 Zimmer. Ein ALG2-Empfänger hat allein keinen Anspruch auf ein zweites Zimmer.
DU kannst es mit einem ärztlichen Attest versuchen, aber ich glaube nicht, dass das zum Erfolg führt. Wegen der Kaution wird es ja dann auch noch Probleme geben.. Wenn du das Problem mit der Kaution gelöst hast, dann such dir ein paar Bekannte, Freunde und vielleicht hat einer Bekannte,die ein größeres Fahrzeug haben oder einen Anhänger, die dir helfen können.. Was sagt denn dein Anwalt dazu? Bist du eventuell berechtigt, die Miete zu kürzen?
Allerdings...die Garantie, dass du danach bessere Nachbarn bekommst, hast du nicht...
Die Frage nach größerem Wohnraum wegen des Besuches deines Sohnes ist nicht ganz einfach zu klären. Fakt ist, das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig geklärt, das Umgangsrecht ist ein hohes Gut und muss unterstützt werden. Das SG Fulda hat in seinem Urteil S 10 AS 53/09 vom 27.01.2010 den hälftigen Wohnraumbedarf zugesprochen. Ich kenne die Regelungen bei euch nicht, die Wohnungsgrößen werden nach dem Wohngeldgesetz geregelt. Beispiel: sind bei euch 45 qm für eine Person und 60 qm für 2 Personen angemessen, kämen wir bei dir auf eine Wohnungsgröße von 45 + 15/2 = 52,5 qm. Auf keinen Fall musst du mit 45 qm auskommen.
Hier ein Zitat aus dem oben genannten Urteil: **"Dieser zusätzliche Wohnraumbedarf folgt daraus, dass sich die Beigeladenen in einem zeitlichen Umfang bei dem Kläger aufhalten, welcher es rechtfertigt, entsprechend den vom BSG entwickelten Grundsätzen zur "temporären Bedarfsgemeinschaft" (BSG, Urt. vom 07.11.2006 – B 7b AS 14/06 R, zit. nach juris) einen erhöhten Wohnraumbedarf anzuerkennen.
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So führt das SG Duisburg in seiner Entscheidung vom 31.03.2009 (Az.: S 5 AS 93/08, zit. nach juris), aus, dass bereits aus der besonderen Förderungspflicht des Staates gem. Art. 6 Abs. 1 GG folge, dass - unter der Voraussetzung einer gewissen Regelmäßigkeit und zeitlichen Erheblichkeit der Anwesenheit von Kindern im Haushalt eines hilfebedürftigen Elternteiles - ein höherer Anspruch auf Leistungen für Unterkunft bestehen müsse."*
Wie groß der anzuerkennende, zusätzliche Wohnbedarf tatsächlich ist, hat das Gericht von vielen Umständen des Einzelfalles abhängig gemacht. Z.B. wie oft kommen die Kinder, wie alt sind die Kinder etc.
Auch andere Kosten des Umgangsrechtes müssen unter Umständen übernommen werden, dies können z.B. Fahrtkosten sein, der anteilige Regelsatz etc.
Ein Jobcenter muß einem Vater sogar die Reise- und Übernachtungskosten für 4 Besuche seiner im Jahr für einen USA-Aufenthalt zahlen.
Ich glaube kaum, dass dir das Jobcenter aus den genannten Gründen einen Umzug finanziert. Du kannst jederzeit deine Wohnungstür zuschließen und hast deine Ruhe.
Eine 2-Raum-Wohnung wäre auch für 2 Personen ausreichend. Ein Gast zählt nicht.
Wenn du unbedingt umziehen willst, dann such dir eine deutlich günstigere Wohnung. Damit könntest du das Jobcenter überzeugen.