Wohngeld für Wochenendväter, oder andere Unterstützung Kinderzimmer?
Hallo,
Vaher hat sein Kind (7 Jahre, geht zur Schule) nur alle 14 Tage von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend. Vater ist voll berufstätig, zahlt Unterhalt und hat deswegen nicht sehr viel zur Verfügung. Er allein hätte aber keinen Anspruch auf Wohngeld.
Gibt es Zuschüsse wie Wohngeld für ein Kinderzimmer, auch wenn es nur alle 14 Tage und in den Ferien genutzt wird?
Es geht um folgendes Problem: Vater hat bisher mit einer Freundin in einer 3 Zimmerwohnung gelebt, wovon 1 Zimmer ausschließlich als Kinderzimmer für das alle 14 Tage und im Urlaub hier wohnende Kind des Vaters genutzt wird. Nun haben sich beide getrennt und die Freundin zieht aus. Allein kann der Vater sich die Wohnung mit dem Kinderzimmer nicht leisten, daher die Frage, ob es da irgendwelche Zuschüße gibt.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
3 Antworten
Das Kind muss mindestens 2/3 des Monats bei dem Vater verbringen um Wohngeld zu erhalten
Danke für den Stern :-)
Wohngeld Anspruch hast du nicht,aber evtl.kommt eine ALG - 2 Aufstockung in frage,wenn ihr eine so genannte temporäre Bedarfsgemeinschaft bildet und du dadurch Anspruch auf ALG - 2 hättest !
Wenn dein Kind im Rahmen des Umgangsrechts,alle 2 Wochenenden un die halben Schulferien bei dir verbringt oder min.12 Stunden am Tag,stehen dir für diese Zeiten separate Leistungen für dein Kind zu.
Also anteiliger Regelsatz + anteilige KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,also die Warmmiete.
Es kommt also darauf an,was du Brutto / Netto verdienst,wie groß und wie teuer die Wohnung ist,wie alt dein Kind ist,was du an Unterhalt zahlst und ob ein Titel auf den Unterhalt liegt oder dieser durch einen Notar beglaubigt wurde.
Denn wenn das der Fall ist,kannst du nicht nur deine Freibeträge auf dein Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll absetzen,sondern auch deinen Unterhalt,den du an deine EX - zahlen musst.
nein!