Ummeldung vor dem Umzug?
Wir haben vor kurzem ein Haus gekauft. Bevor wir in dem Haus umziehen können. liegt uns noch eine lange Baustelle vor. Die Frage ist folgende:
Um das KfW Baukindergeld beantragen zu können gibt es die Voraussetzungen, dass wir schon auf die neue Adresse angemeldet sind und dass das Brutto Hauseinkommen < 90K€ ist (berechnet auf vor- und vorvorletztes Jahr). Die zweite Bedingung erfüllen wir nur wenn das Antrag vor Ende des Jahres erfolgt. Das kann aber nur geschehen wenn wir uns vorab auf die neue Adresse anmelden. Können wir das tun obwohl tatsächliche Umzug erst in Februar nächstes Jahr geplant ist?
3 Antworten
Nein. Das ist vom Meldegesetz her nicht zulässig. Dort heißt es wörtlich, "innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug". Das ist also eine genau definierte Frist.
Wenn ihr dort noch nicht wohnt, dort also dann auch postalisch nicht erreichbar seid sowie auch ja die Mülltonnen gar nicht verwalten könnte, dann sehe ich da keine Möglichkeit sich dort anzumelden. Es sei denn ihr wollt so lange auf einer Baustelle wohnen und kündigt bereits vorher euren alten Wohnsitz.
Vielleicht ist es auch über einen Zweitwohnsitz möglich? Fragt doch einfach mal beim Einwohnermeldeamt, ob da was zu machen ist.
Frag nach. Ich weiß es nicht, aber es ist eben eine Idee.
Gemeldet sein an einer Adresse kann nur der, der dort auch wohnt. So sieht es das Melderecht vor. Wenn Ihr erst im Februar 2019 einzieht, könnt Ihr Euch vorher nicht ummelden. Das ist auch deshalb nicht möglich, weil die Ummeldung automatisch die Abmeldung bei der Wohnadresse bewirken würde, an der Ihr noch monatelang wohnhaft seid. Geht also nicht.
Hallo Danke für ihre Rückmeldung. Das Haus ist in 20 Min. von unserer aktuellen Wohnung zu erreichen und ich bin fast jeden Tag auf die Baustelle da, also mit Post und Müll sehe ich kein Problem. Denken Sie dass es evtl. klappen könnte wenn ich unsere aktuelle Wohnung als Zweitwohnsitz anmelde?