Neuer Job während unwiderruflicher Freistellung?

3 Antworten

Dadurch, dass Nebentätigkeiten vertraglich genehmigungspflichtig sind, wäre ich vorsichtig und würde ggf. lieber anwaltlichen Rat suchen. Es geht schließlich um etwas: Ausruhen bei vollen Bezügen - das verliert man doch ungern, oder?

Klar, eine blöde Situation, wenn du gleich ein schönes Angebot bekommen hast? Da muss man abwägen oder notfalls mit dem bisherigen Arbeitgeber verhandeln. So eine Art Vergleich könnte ich mir auch gut vorstellen. Wenn ihr nicht im Bösen auseinandergegangen seid, wäre das doch eine praktikable Lösung, oder?

Keine leichte Entscheidung - vielleicht hat ja noch jemand eine gute Idee!

Alles Gute!


Anjaba 
Beitragsersteller
 24.08.2016, 18:55

Ich glaube eigentlich nicht, dass sie sich querstellen würden. Wir trennen uns im Guten. Aber ich möchte natürlich auf der sicheren Seite sein. Vielen Dank!

Spielwiesen  24.08.2016, 19:02
@Anjaba

Ja dann hast du doch gute Chancen, dir direkt in einer Zusatzvereinbarung zusichern zu lassen, dass du die Abfindung bedingungslos ausgezahlt bekommst, auch wenn du vorher eine neue Stelle akzeptierst. Aber auch dafür würde ich mal einen Anwalt für Arbeitsrecht vorher ansprechen. Alles Liebe!!

Was gilt denn nun 7 Tage oder 6 Monate?

Das wäre ein kleiner aber feiner Unterschied

Anjaba 
Beitragsersteller
 24.08.2016, 18:53

Kündigungsfrist bzw. Freistellung 6 Monate seitens Arbeitgeber, dann endet das Arbeitsverhältnis. Im Rahmen der Aufhebungsvereinbarung, in der die Freistellung geregelt wird, habe ich 7 Tage.

heikel, Anwalt denke ich wäre da gut!