Neuer Job während unwiderruflicher Freistellung?
Hallo,
ich werde über meine gesamte Kündigungsfrist unwiderruflich freigestellt unter Fortzahlung der regelmäßigen monatlichen Bezüge. (Resturlaub gibt es übrigens nicht, neuer Urlaubsanspruch entsteht nicht.) Soweit wunderbar.
Es gibt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen für mich.
In meinem Arbeitsvertrag sind Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig. Wettbewerbsverbot gibt es keines, ist bei meinem Job auch nicht unbedingt nötig.
Ich denke, das sind die wesentlichen Punkte. Grundsätzlich darf ich laut meiner Recherche schon doppelt verdienen. Aber was bedeutet das jetzt genau in meinem Fall bzw. wie wäre das Prozedere, wenn ich in diesen sechs Monaten eine neue Stelle antrete? Sollte noch der eine andere Punkt diesbezüglich in der Vereinbarung ergänzt werden (noch habe ich nicht unterschrieben)?
Ich hoffe, jemand hat ein paar qualifizierte Antworten für mich. :-)
Vielen Dank schon mal vorab und viele Grüße Anjaba
3 Antworten
Dadurch, dass Nebentätigkeiten vertraglich genehmigungspflichtig sind, wäre ich vorsichtig und würde ggf. lieber anwaltlichen Rat suchen. Es geht schließlich um etwas: Ausruhen bei vollen Bezügen - das verliert man doch ungern, oder?
Klar, eine blöde Situation, wenn du gleich ein schönes Angebot bekommen hast? Da muss man abwägen oder notfalls mit dem bisherigen Arbeitgeber verhandeln. So eine Art Vergleich könnte ich mir auch gut vorstellen. Wenn ihr nicht im Bösen auseinandergegangen seid, wäre das doch eine praktikable Lösung, oder?
Keine leichte Entscheidung - vielleicht hat ja noch jemand eine gute Idee!
Alles Gute!
Ja dann hast du doch gute Chancen, dir direkt in einer Zusatzvereinbarung zusichern zu lassen, dass du die Abfindung bedingungslos ausgezahlt bekommst, auch wenn du vorher eine neue Stelle akzeptierst. Aber auch dafür würde ich mal einen Anwalt für Arbeitsrecht vorher ansprechen. Alles Liebe!!
Was gilt denn nun 7 Tage oder 6 Monate?
Das wäre ein kleiner aber feiner Unterschied
Kündigungsfrist bzw. Freistellung 6 Monate seitens Arbeitgeber, dann endet das Arbeitsverhältnis. Im Rahmen der Aufhebungsvereinbarung, in der die Freistellung geregelt wird, habe ich 7 Tage.
heikel, Anwalt denke ich wäre da gut!
Ich glaube eigentlich nicht, dass sie sich querstellen würden. Wir trennen uns im Guten. Aber ich möchte natürlich auf der sicheren Seite sein. Vielen Dank!