Befristeter Arbeitsvertrag endet heute dienstplan für febuar wurde mir ausgehändigt hab ich nun unbefristet Arbeitsverhältnis?

4 Antworten

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Wer macht denn den Schichtplan? Ist das "nur" ein Vorgesetzter oder der Chef?

Grundsätzlich ist es so, dass ein AN der mit Wissen des Arbeitgebers nach Ablauf einer Befristung weiter zur Arbeit kommt, einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat. Die Frage ist nur: Weiß der AG von diesem Dienstplan oder hat den ein Vorgesetzter ohne Wissen des AG gemacht?

Im § 15 Abs. 5 steht: "Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist oder nach Zweckerreichung mit Wissen des AG fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der AG nicht unverzüglich widerspricht oder dem AN die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt."

Ich zitiere Dir mal aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde zum § 16 Teilzeit- und Befristungsgesetz:

"Voraussetzung für die Anwendung des § 15 Abs. 5 TzBfG ist des Weiteren, dass der AN seine Tätigkeit mit Wissen des AG fortsetzt. Es genügt nicht jegliche Weiterarbeit des AN, sie muss vielmehr mit Wissen des AG selbst oder eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters erfolgen. Hat nur der unmittelbar Vorgesetzte Kenntnis von der Weiterarbeit des AN, reicht das nicht, wenn dieser keine personalrechtlichen Befungnisse hat, also nicht zur Einstellung von AN befugt ist (BAG 24.10.2001 - 7 AZR 620/00; BAG 25.10.2000 - 7 AZR 537/99).

Der AG kann die Rechtsfolge des § 15 Abs. 5 TzBfG (ein unbefristetes Arbeitsverhältnis) vermeiden, indem er der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich (ohne Schuldhaftes Verzöger, das heißt: so schnell wie möglich) widerspricht."

Wenn Dein "Dienstplaner" also die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht der AG ist, würde ich nächste Woche, sollte es so weit kommen, die Füße still halten und arbeiten. Macht Dein AG oder der Personalchef die Dienstpläne und Du wirst am Montag nicht weggeschickt, hast Du Deinen unbefristeten Arbeitsvertrag. Viel Glück

Hexle2  14.02.2016, 13:17

Danke fürs Sternchen. Ich hoffe es hat geklappt und Du hast den Job.

Nach dem Ablauf deines schriftlichen Arbeitsverhältnisses kommt auf der Grundlage deines Dienstplanes, der laut deiner Aussage, für Zeiten nach dem Vertragsende, deine Arbeitsleistung einplant, ein Arbeitsvertrag durch konkludentes Handeln des Arbeitgebers und deiner Person zustande.

Du bietest deine Arbeitskraft für die Zeit nach der Beendigung des befristeten Vertragsverhältnisses an und der Arbeitgeber nimmt dieses Angebot an, indem er dir einen Dienstplan aushändigt und dich auch tatsächlich beschäftigt.

Damit ist die Grundlage eines Vertrages nach dem BGB geschaffen und du hast grundsätzlich erst einmal einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Hexle2  28.01.2016, 13:47

der Arbeitgeber nimmt dieses Angebot an, indem er dir einen Dienstplan aushändigt und dich auch tatsächlich beschäftigt.

Aber nur, wenn nicht gerade ein Vorgesetzter die Schichtpläne macht, der ansonsten keine Befugnisse hat und der AG unwissend ist.

Amtsschimmel25  28.01.2016, 15:31
@Hexle2

Jein ;)

Sofern die Arbeitsleistung , die der AN anbietet angenommen wird, kommt der Arbeitsvertrag zustande. Du hast natürlich insofern recht, dass allein der Dienstplan, der höchstwahrscheinlich von einem Mitarbeiter erstellt wird, der keine Personalbefugnisse hat, nicht ausreichend ist. Aber im Regelfall werden Dienstpläne in Ihrer Gesamtheit in einer Organisationsstruktur durch Vorgesetzte die die entsprechenden Befugnisse und Verantwortungen haben z.K. genommen. Wenn diese nicht , wie hier richtig geschrieben den Plan monieren, weil diese ja wissen müssen dass der verplante Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt kein Mitarbeiter mehr ist, so ist die das Problem des AG.

Hexle2  29.01.2016, 06:26
@Amtsschimmel25

Es gibt in großen Firmen durchaus AG/Geschäftsführer, die nicht bei jedem einzelnen MA wissen, wann deren Vertrag ausläuft.

Selbstverständlich gibt es andere Personen, z.B. Personalchef, die Einstellungs- und Kündigungsbefugnis haben. Die können aber zu diesem Zeitpunkt auch mal krank, außer Haus sein oder Urlaub haben.

Wenn da ein Personalreferent vergisst dem für Schichtpläne zuständigen MA zu sagen, dass bei Person X der Vertrag ausläuft und dieser ihn einträgt, ist m.E. auch nach z.B. fünf Stunden Arbeit noch kein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen.

Lies mal dazu in meiner Antwort den Auszug aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde.

Ich bin hier lieber ein bisschen "übervorsichtig" als den Fragesteller in zu großer Sicherheit zu wiegen. Wenn es klappt um so besser.

elliot 
Beitragsersteller
 28.01.2016, 13:14

Also ja ?

Korrekt!

Wenn du das Arbeitsverhältnis fortführen willst, geh einfach ganz normal zur Arbeit, so wie das im Dienstplan eingeteilt ist. Nichts sagen, niemanden fragen, einfach arbeiten gehen.

Schickt dich dann keiner heim, hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag. 

Ich denke aber, dass dem Arbeitgeber das durchaus bewusst ist und eben nicht viel Aufhebens darum macht. Und nächste Woche machst du ein Fläschchen auf und feierst das Ganze erst mal.

(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es
eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers
fortgesetzt,

so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der
Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die
Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.(§ 15 Abs.5 TzBfG)

gerd1011  28.01.2016, 13:12

hier ist aber die Frage, ob der Arbeitgeber den Dienstplan macht oder nur der Schichtführer. Dann ist das nicht mit Wissen des Arbeitgebers