Aushilfsjob Weihnachtsgeld zurückzahlen?

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Ich kann Dir nicht sagen, wie das bei REWE abläuft aber solche Rückzahlungsklauseln sind i.d.R. im Arbeitsvertrag festgehalten. Ohne Rückzahlungsklausel oder Verweis auf eine entsprechende Klausel im anwendbaren Tarifvertrag oder eine geltende Betriebsvereinbarung muss man nichts zurückzahlen.

kwoodoo 
Beitragsersteller
 23.08.2013, 09:53

Okay, gut zu wissen. Das "Problem" ist, ich habe nie einen richtigen Arbeitsvertrag erhalten. Nur eine Kopie der letzten Seite des Personalbogens, wo aber nichts von solchen Regelungen draufsteht

Hexle2  23.08.2013, 10:40
@kwoodoo
 ich habe nie einen richtigen Arbeitsvertrag erhalten

Du hast nach § 2 Nachweisgesetz einen Anspruch auf den Arbeitsvertrag. "Nachweispflicht: Der AG hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem AN auszuhändigen"

Genaueres kannst Du selbst im Netz unter "Nachweisgesetz" nachlesen. Erinnere Deinen AG mal an den Arbeitsvertrag und Deinen Anspruch auf einen solchen. Es ist ja auch z.B. im Bezug auf Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist u.v.m. wichtig für Dich das alles nachlesen zu können.

Hexle2  24.08.2013, 16:22
@Hexle2

Danke für's Sternchen

Ja, das ist so ueblich, zumindest, wenn man selbst freiwillig geht. Wenn ein Vertrag vorher auslaeuft und nicht verlaengert wird, darf man es meist behalten. Mit Aushilfe hat das nichts zu tun, das ist so ueblich. Ich musste auch schon mal das Weihnachtsgeld zurueck zahlen. Der Job war nur befristet und waere bald ausgelaufen und ich bekam eine andere feste Stelle am 1. Maerz. Und das war eine Stelle im oeffentlichen Dienst.

Das hat mit minijob nix zu tun, das betrifft alle Arbeitnehmer in allen firmen: rewe ist da keine Ausnahme:::

Weihnachtsgeld ist zu erstatten, wenn man vor Ablauf des 31. März des Folgejahres das unternehmen verlässt.

Hexle2  23.08.2013, 10:29
Weihnachtsgeld ist zu erstatten, wenn man vor Ablauf des 31. März des Folgejahres das unternehmen verlässt

Aber nur wenn es dazu im Arbeitsvertrag eine Regelung gibt. Ohne vertragliche, tarifliche oder betriebliche Regelung keine Rückzahlung (§ 307 BGB)

Meist ist diese Regelung vertraglich festgelegt, daß Weihnachtsgeld zurückzuzahlen ist, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 1.4. des Folgejahres beendet wird.

Ja das ist so üblich und ich denke da wird Rewe auch keine Ausnahme machen.