Aushilfsjob Weihnachtsgeld zurückzahlen?
Hi Leute,
ich arbeite seit ca. 5 Monaten bei REWE als Aushilfe und werde Weihnachtsgeld bekommen. Ich habe von Freunden gehört, die woanders als Aushilfe gearbeitet haben, dass diese ihr Weihnachtsgeld an den AG zurückzahlen mussten, weil sie vor Ende März des Folgejahres kündigten. Weiß jemand, wie das bei REWE abläuft?
5 Antworten
Ich kann Dir nicht sagen, wie das bei REWE abläuft aber solche Rückzahlungsklauseln sind i.d.R. im Arbeitsvertrag festgehalten. Ohne Rückzahlungsklausel oder Verweis auf eine entsprechende Klausel im anwendbaren Tarifvertrag oder eine geltende Betriebsvereinbarung muss man nichts zurückzahlen.
Ja, das ist so ueblich, zumindest, wenn man selbst freiwillig geht. Wenn ein Vertrag vorher auslaeuft und nicht verlaengert wird, darf man es meist behalten. Mit Aushilfe hat das nichts zu tun, das ist so ueblich. Ich musste auch schon mal das Weihnachtsgeld zurueck zahlen. Der Job war nur befristet und waere bald ausgelaufen und ich bekam eine andere feste Stelle am 1. Maerz. Und das war eine Stelle im oeffentlichen Dienst.
Das hat mit minijob nix zu tun, das betrifft alle Arbeitnehmer in allen firmen: rewe ist da keine Ausnahme:::
Weihnachtsgeld ist zu erstatten, wenn man vor Ablauf des 31. März des Folgejahres das unternehmen verlässt.
Meist ist diese Regelung vertraglich festgelegt, daß Weihnachtsgeld zurückzuzahlen ist, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 1.4. des Folgejahres beendet wird.
Ja das ist so üblich und ich denke da wird Rewe auch keine Ausnahme machen.