Wegen Freistellung 2. Arbeitsvertrag gleichzeitig
Hallo
habe meine Anstellung fristgerecht zum 01.11. gekündigt. Mein AG hat mich jetzt unter fortzahlung meiner Bezüge bis zum Ende freigestellt (sowas ist recht gängig in meiner Branche)
Jetzt aber die Frage, ich habe noch keinen neuen Job, jedoch etwas in Aussicht. Aber, die wollen mich schon ab 01.10.....Darf ich einen Vertrag zum 01.10 unterschreiben und dort schon arbeiten? Oder bekomme ich da Probleme weil ich ja quasi somit einmal 2 Gehälter bekommen würde.
Danke
5 Antworten
du darfst vorher nicht arbeiten gehn.
Du könntest nur eins machen und zwar zu deinem alten Chef gehn und ihn um einen Aufhebungsvertrag bitten.
Rede mit deinem alten Chef, ob er einer Nebenbeschäftigung zustimmt, dann hast du in dem Monat einen Job mit Steuerklasse 1 und einen mit Steuerklasse 6. Oder ihr mache einen Aufhebungsvertrag zum 30.09., dann entgeht dir aber die Lohnforzahlung.
dein bisheriger AG ist sicherlich froh, wenn er ein wenig geld sparen kann und entlässt dich daher sicher gerne vorzeitig aus dem vertrag. schwierig ist es nur, wenn du bei der konkurrenz anfangen möchtest.
Offiziell und formal: Auch bei Freistellung stehst Du noch im Arbeitsverhältnis zu Deinem Arbeitgeber und eine anderweitige Vollzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist in dieser Zeitaus ausgeschlossen.
In Anlehung an das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 (Annahmeverzug: der Arbeitgeber nimmt Deine Arbeitsleistung durch die Freistellung nicht an, muss Dich aber trotzdem bezahlen) könnte der "alte" Arbeitgeber das, was Du bei dem "neuen" Arbeitgeber während der Freistellung verdienst, mit seiner eigenen Zahlung verrechnen.
In Satz 2 dieses Paragraphen heißt es nämlich:
[Der Dienstverpflichtete] muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt [...].
Deine einzige "saubere" Möglichkeit besteht in der einvernehmlichen entsprechend früheren (zum 30.09. als letztem Arbeitstag) Beendigung des Arbeitsverhältnisses; dann könntest Du problemlos Deine neue Stelle ab dem 01.10. antreten - - aber eben ohne doppelten Verdienst.
nein................