Wann kann man nach Kündigung durch den Arbeitgeber einen neuen Job annehmen?
Hallo,
kann man nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber einen neuen Job zu einem beliebigen Zeitpunkt annehmen, oder muss man die Kündigungsfrist (die des Arbeitgebers) abwarten? Eigentlich sollte ja die Kündigungsfrist des Arbeitgebers dann nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen? Oder anders formuliert, kann er (der Arbeitgeber) mich zwingen, trotz neuer Jobangebote bis zum Ende der arbeitgeberseitigen Kündigungsfrist dort zu arbeiten?
7 Antworten
Kündigungsfrist muss eingehalten werden! Das ist Bestandteil des Arbeitsvertrages!
Aber wenn man einen Kulanten Chef hat kann man einen Aufhebungsvertrag machen! + ist das du die andere Stelle annehmen kannst! - ist allerdings wenn du eine Abfindung bekommen solltest diese dann weg fällt also gibt dann keine Abfindung mehr!
Abfindung wird so berechnet 60 - 80% vom Monatsloh für jedes Jahr der Firmenangehörigkeit!
Nein, "zwingen" kann und darf er dich nicht. Aber wenn du deiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung zur Arbeit mutwillig nicht nachkommst vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, darf er dich noch mit Schadensersatz melken wie eine Weihnachtsgans und dir den Lohn vorenthalten.
Wenn du jetzt Sofort einen besseren Job bekämst, dann nimm ihn an! Wenn der morgen schon von anderen Bewerbern besetzt wäre wenn du auf die Kündigungsfrist wartest, wäre das ja schade. Und am ende biste arbeitslos. Dein alter Arbeitnehmer kann sich ärgern, aber rechtlich hast du glaub ich nichts zu befürchten.
In anderen Worten: keiner kann dich zu etwas zwingen nur weil das auf papier steht.
..........und du zahlst eine evtl.Schadenersatzforderung des Arbeitgebers!?
Er braucht dich nicht zur Arbeit bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist zwingen.
Du bist auf Grund des Arbeitsvertrags zur Arbeit bis zum letzten Tag verpflichtet,denn der letzte Tag der Kündigungsfrist ist gleichzeitig dein letzter Arbeitstag,es sei denn,du hast noch Anspruch auf Urlaub,den du auch beantragt hast,und der Arbeitgeber gewährt ihn dir.
ja, das würde ich auch verstehen, wenn ich selbst gekündigt hätte. Aber so wäre die Kündigungsfrist bei einem möglichen neuen Jobangebot vor Fristende ja zu meinem Nachteil.
Eine arbeitsgeberseitige Kündigung bringt in der Regel immer Nachteile für den Arbeitnehmer mit sich.Außerdem kommt eine Kündigung durch den Arbeitgeber meistens nicht von ungefähr.
Aber so wäre die Kündigungsfrist bei einem möglichen neuen Jobangebot vor Fristende ja zu meinem Nachteil.
Wie würdest Du es denn im umgekehrten Fall sehen, wenn Du mit einer Frist von vier Wochen gekündigt hättest, der Arbeitgeber Dich aber sofort vor die Tür setzt und auch seine Lohnzahlungen einstellt, also seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, weil das ja zu seinem Nachteil sei?
Die Kündigungsfristen sind für beide Seiten erst mal bindend. Davon kann man aber abweichen, wenn beide Seiten der Verkürzung zustimmen. Also alles eine Frage des Verhandlungsgeschicks.
Ich habe schon 2 mal einen Job einfach beendet und nie hat man von mir Schadensersatzt verlangt. Aber das ist bei einfachen Gastro unterschichtenjobs so. Und für große firmen abreite ich aus prinzip nicht gerne. Pech für die die sich zu etwas zwingen lassen müssen!