Wie lange ist ein projektbezogener Arbeitsvertrag möglich?
Anstatt meinen Arbeitsvertrag zu befristen steht drin: Projektbezogen. Wird da irgendwann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis draus? Oder ist es tatsächlich so, dass mich der AG jederzeit nach Beendigung eines Projektes entlassen kann?
6 Antworten
Letzteres - Dein Arbeitsvertrag endet mit der Fertigstellung des Projekts. Eine Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist eher unwahrscheinlich - außer es stellt sich heraus, dass das Projekt eine laufende betreuung benötigt.
Wenn Du weiterhin die entscheidenden Informationen für Dich behältst, wirst Du nie nützliche Antworten bekommen.
Dass Du dort bereits 8 Jahre beschäftigt bist, ist die eine Seite.
Wie hat sich der Wechsel von einem Projekt zu nächsten gestaltet?
Gab es dabei eine Ergänzung (=Verlängerung) des Arbeitsvertrags?
Hast Du aktuell eine irgendwie geartete schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers bekommen?
In Deiner andere Frage hast Du geschrieben, dass die Zweckbefristung rechtsgültig sei, ist das durch einen Anwalt geprüft worden? Die Aussage "währe vermutlich noch ewig weiter gegangen" lässt eher die Ungültigkeit der Vereinbarung vermuten.
Wurde der Zweck im Arbeitsvertrag eindeutig bestimmt, so dass jeder anhand von objektiven Kriterien das Erreichen des Zwecks erkennen müsste?
Ist darin nur das Wort "projektbezogen" enthalten, sieht das halt nicht so aus.
Bei einer projektbezogenen Befristung ist das wie bei anderen Befristungen auch. Der AG braucht nicht zu kündigen. Mit Beendigung des Projekts fällt auch der Befristungsgrund weg und der Vertrag endet.
Der AG ist allerdings verpflichtet dem AN spätestens zwei Wochen vor Ablauf des Vertrags eine schriftliche Mitteilung über die Zweckerreichung zukommen zu lassen. Erst nach dieser schriftlichen Mitteilung beginnt die Zwei-Wochen-Frist bis zum Ablauf des Vertrages.
Das ist dann auch keine "Entlassung" im ursprünglichen Sinn da nicht gekündigt wird sondern ein Ablauf der Befristung.
Es gibt keinen "automatischen" Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
ganz ganz komlizierte Geschichte (kenne ich aus eigener Erfahrung) - hierzu gibt es zahlreiche Urteile, die im jeweiligen Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen. Ganz grundsätzlich sind sachliche Befristungen natürlich zulässig - unter Umständen kann es aber auch so sein, dass wenn sich ein Projekt an das nächste reiht ein Gericht den Befristungsgrund als unzulässig ansehen würde und somit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen würde. Denn grundsätzlich kann einem ein Arbeitsgeber ja auch betriebsbedingt kündigen- wenn z.B. eine Drittmittelfinanzierung wegfällt- nur in diesem Fall wäre er eben zuvor verpflichtet alles zu unternehmen dem AN eine gleichwertige Position zur Verfügung zu stellen. Bei kleinen Unternehmen lohnt sich der Streit daher aus meiner Sicht eher nicht- bei größeren schon eher- wobei man aber immer bedenken muss, dass man sich mit einer Klage wohl nicht gerade beliebt macht.
Der AG hat das so geplant, dass der Vertrag zum Projektende ausläuft, und Dein Arbeitsverhältnis endet. Ohne den Vertrag zu kennen, sag ich mal, es wird kein unbefristeter Arbeitsvertrag daraus.
Ok
Das war ein Projekt die letzen 8 Jahre und es währe vermutlich noch ewig weiter gegangen, wenn ich nicht operiert worden währe und folglich ein paar Monate ausfallen werde. Es wird zum 1.12 beendet werden.