Arbeitslos melden zwischen Ausbildung und neuem Job?
Hallo, ich schließe bald meine Berufsausbildung ab und beginne ca. 2 Wochen später einen neuen Job. Muss ich mich dann für die Zwischenzeit arbeitslos melden?
14 Antworten
Wenn Du vor der Ausbildung noch nicht gearbeitet hast, musst Du Dich bei der ARGE (nicht beim Arbeitsamt) melden und hast Anspruch auf ALG II. Arbeitslos können sich nur die melden, die vorher die Anwartschaft auf ALG I erworben haben, also mind. 12 Monate gearbeitet haben.
Das ist aber super wenig nach einer Ausb. und für 2 Wochen so gut wie nix.
Das ALGI wird in dem Fall m.W. nicht nach dem Lehrlingsgehalt berechnet.
Doch wird es. Ich war nach meiner Ausbildung arbeitslos und es wurde nur auf das Ausb.gehalt berechnet. Worauf auch sonst wenn man noch kein Einkommen hatte?
So gut wie nix, ist besser als nix
aber für die paar Euro kann man sich den Stress mit dem Amt auch gut und gerne sparen-.-
also ich persönlich würde ich es nicht tun, aber ich würde mich lieber absichern einen termin bei der arge machen und das dort abklären, weil du bist ja nicht arbeitslos aber es sollte glaube trotzdem gemeldet sein um spätere ansprüche im falle zu verlieren
Du solltest es auf jeden Fall machen!
Zum einen wegen der Kranken- und Rentenversicherung, zum anderen bekommst du einige Euro ALG1.
Ist zwar nicht viel, aber wer hat heute schon was zu verschenken.
Außerdem sieht es auf dem Lebenslauf besser aus! Job, ALG1, Job ist besser als Job, nix, Job.
Denn auch Arbeitgeber wissen, dass da eine Meldung nötig ist und wenn du da nix stehen hast, erweckt das den Eindruck von Schlampigkeit in wichtigen Dingen.
Also meld dich für die 14 Tage offiziell arbeitslos, besorg alle Formulare, freu dich über die paar Piepen und gut ist. Da du eine Anschlußeinstellung hast, entfallen ja alle sonstigen Verpflichtungen bezüglich Bewerbungen und so.
Kannst Du machen. Du mußt nicht.
Wenn Du Dich meldest, bist Du auch in diesen zwei Wochen versichert (vor allem krankenversichert!) - und bekommst sogar ein "paar Cent" Arbeitslosengeld.
Du solltest Dich aber drei Monate vor Ende der Ausbildung melden.
Diese Zeit überbrückt man normalerweise mit Resturlaub. Aber wenn ein Anspruch auf AlG 1 besteht kann man es durchaus versuchen. Ist halt ein bürokratisches Abenteuer. Normalerweise erfolgt der Wechsel zum Monatswechsel. Wieso entsteht denn da überhaupt eine Lücke?
Aha, und was denkst Du wie lange er in der Lehre war? Das haste mal eben vergessen. Er bekommt ALG1