Ist es erlaubt, noch nicht abbezahlte Produkte zu verkaufen?

5 Antworten

Wenn jemand ein Auto verkauft, dass noch nicht abbezahlt ist, dann nimmt der Verkäufer im cleversten Fall so viel Geld dafür, dass er den Kredit tilgen kann.

Im Endeffekt muss der Verkäufer sehen, wo er bleibt, wenn der 'Eigentümer' ( in dem Fall der Kreditgeber) seine Ware wiederhaben will.

Wenn die Ware zB zerstört, gestohlen oder verloren wurde, dann kann es zB passieren, dass eine Bank ( für ein Auto zB) den gesamten Restbetrag fordert, wenn man sich nicht einigen kann, weil dann eben die Sicherungsleistung fehlt.

Das hängt stark von den Vertragsbedingungen ab. Steht dort etwas zu lesen wie

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.

... sollte man sie nach Möglichkeit nicht verkaufen, da man technisch betrachtet kein gültiges Rechtsgeschäft abschließt und sich möglicherweise Folgeärger bereitet.

Bei Handys kommt erschwerend hinzu, dass diese von Seiten des Herstellers und des Providers gesperrt werden könnten, oder sie geblacklistet bzw. gegreylistet werden könnten. In dem Falle ist das Handy quasi halboffiziell "gebrickt" und damit wertlos.

hast Du das Teil als gewerblicher Wiederverkäufer, oder als privater Kunde erworben? Wenn ism vertrag steht, dass Du ein uneingeschränkes Verfügungsrecht hast, kannst es Anbieten, musst aber beim verkauf die Restschuld begleichen. Wenn Du eine Vetrag hast in dem Du das Teil über z.B. 2 Jahre geleast hast, bist Du nicht der Eigentümer, sondern nur Besitzer.

der eine handelt gewerblich und der andere privat. der gewerbliche kauft die ware ja nicht auf pump, du als privater aber schon und solange das handy nicht komplett abbezahlt ist, gehört es immer noch dem verkäufer.

user3928 
Beitragsersteller
 22.05.2014, 04:24

Ok sind Sie sich 100%ig sicher?

bald5tassen  22.05.2014, 11:27
@user3928

wo kein kläger, da kein richter...

user3928 
Beitragsersteller
 22.05.2014, 03:55

ich habe ein gewerbliches konto bei ebay. da würde ich ein smartphone das auf raten läuft (AUSSERHALB DES GEWERBES GEKAUFT ) verkaufen.

Immer noch möglich?

bald5tassen  22.05.2014, 04:04
@user3928

eigentlich schon, solange du das handy weiterhin abbezahlst dürfte das keine schwierigkeiten geben.

Auf den Eigentumsvorbehalt wurdest Du bereits hingewiesen.

Dein Kommentar:

ich habe ein gewerbliches konto bei ebay. da würde ich ein smartphone das auf raten läuft (AUSSERHALB DES GEWERBES GEKAUFT ) verkaufen.

Du kannst mit einem gewerblichen Account nicht privat verkaufen. Den Pflichten und Rechte des gewerblichen Verkäufers unterliegst Du in jedem Fall, egal was Du in dem Angebot von "privat" schreibst.

Eine Minimalgrundlage zu gewerblichem Verkauf bei ebay kannst Du Dir hier erarbeiten:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html

Hast Du bereits Deinen Gewerbeschein bei ebay nachgewiesen?