Darf ein Verkäufer aussuchen wem er etwas verkauft?
Darf ein Verkäufer einem zum Beispiel schwierigem Kunden einfach nichts mehr Verkaufen ?
oder gibt es ein gesetzt was dagegenspricht ?
6 Antworten
Jo, er kann sagen: ich will Dir nichts verkaufen, gibt aber auch Ausnahmen, in manchen Bereichen besteht Kontraktionszwang (Vertrag muss abgeschlossen werden), z.B. bei gewissen Gesundheitsleistungen, usw.
Eine berechtigte aber auch schwierige Frage,
wenn ich einem Kunden nichts verkaufen will weil er mich nervt oder unnütze Dinge abfragt die den gesamten Laden aufhalten, kann ich natürlich sagen:" Bitte denken Sie nochmals über Ihr Kaufinteresse nach ich möchte mich derweil einem anderen Kunden zuwenden". Dann ist es ok...die Gefahr besteht jedoch auch das der "schwierige Kunde" den Laden verlässt und ab sofort eine negative Information über Dich/Euch verbreitet. auch Er darf seine persönliche Meinung frei äußern. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage "Was sollst Du aus diesem Kundenkontakt lernen"? Bist du ungeduldig? Schnell nervös? oder macht der Kunde zu wenig Umsatz? Hinterfrage und denke an die goldene Regel "Der Kunde ist König" Viel Erfolg und ein gutes gelingen bei schwierigen Kunden
Wenn die Ware, die er zum verkauf anbietet ,sein Eigentum ist, darf er es entscheiden.
ja, darf er
es gibt ein gesetz, das dafür spricht, heißt privatautonomie
bzw ist es eine allgemeine sache
nur manche müssen fast jeden bedienen
taxen oder busse zb, die haben en beförderungsgebot, wenn der kunde nicht schlimm ist
besoffen oder aggressiv zb
Er hat das Hausrecht. Wem er nichts verkaufen will, dem braucht er nichts verkaufen.