Ist "von" nun schon ein Titel oder lediglich ein Namenszusatz?
Darf sie auf den Titel bestehen?
Seit dem ich diese Frage las, frage ich mich schon eine Weile, ob "von" bereits ein Titel darstellt oder ob dies nicht lediglich ein Namenszusatz bzw. Bestandteil ist, weiß jemand wie es sich damit verhält ?
Danke !
11 Antworten
Ist einfach ein Bestandteil des Nachnamens.
also "von Butler" ist z.B. der korrekte Nachname, nicht nur "Butler".
Danke, das wollte ich wissen und ferner einen weiteren Dank an alle die sich beteiligt haben, leider ist mir die Frage wohl ein wenig missglückt !
Das ist beides Möglich. Es gibt Namen, bei denen das von nur ein Namenszusatz ist, hat aber nichts mit einem Adelstitel zu tun. Oft kommt das bei Namen aus dem Holländischen vor.
Auszug von Wikipedia:
Rechtsgültigkeit [Bearbeiten]
Adelstitel gehören seit Ende des Ersten Weltkriegs 1918 in Deutschland und Österreich der Vergangenheit an. Sie wurden in Deutschland 1919 durch die Weimarer Reichsverfassung (Artikel 109 der Verfassung des Deutschen Reichs in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-2, veröffentlichten bereinigten Fassung)[1] abgeschafft und durch Landesrecht in einen Bestandteil des Nachnamens überführt. Eine Verleihung ist nicht mehr möglich.
Ja, das ist schon klar, siehe die Antwort von Reservist, das wollte ich eigentlich wissen, insofern ist die Frage wohl ein wenig missglückt !
Das Wörtchen von ist ein Namensbestandteil, und nicht etwa nur ein Zusatz oder Titel.
Kein Adel mehr
Es freut mich sehr, daß doch alle, die hier schrieben, darüber bescheid wissen. Jawoll, seit der Weimarer Verfassung ist der Adel abgeschafft. Leider aber wissen das solche Provinzgazetten wie der Südkurier Konstanz nicht. Dort wird immer noch - zB anlässlich der Hochzeit bei familie Fürstenberg in Donaueschingen - was geschwafelt von Bürgerlichen die Adelige heiraten ... und selbst im Landgericht Konstanz saß der "Fürst von" Fürstenberg im Polstersessel, obwohl die Angeklagten normalerweise eine Reihe weiter vorne auf einer extra so als Büßerbank in ungemütlicher Holzklasse hergerichteten Bank sitzen. In den Polstersesseln sitzen die Verteidiger. (Daß diese Einrichtung - ein rel. neues Gerichtsgebäude aus den 70er Jahren!!!!! - verfassungswidrig ist, leuchtet jedem Menschen mit Charakter ein!)
Na ja - unsere Politiker laufen ja auch noch über rote Teppiche - seit wann läuft der Diener darüber - darauf hat doch der Souverän zu laufen!! Till