Drittschuldner auf Pfüb falsch?

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Du musst gar nichts tun. Der Drittschuldner ist verpflichtet, eine Drittschuldnererklärung abzugeben, und wenn der Schuldner keine Forderungen gegen den Drittschuldner mehr hat (z.B. weil er dort nicht mehr arbeitet), dann geht die Pfändung ins Leere.

annmari838 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 12:14

Wird dann der neue Ag angeschrieben ?

PatrickLassan  30.08.2018, 12:39
@annmari838

Wenn der Gläbiger den neuen Arbeitgeber irgendwie ausfindig machen kann, dann wird bei dem gepfändet.

annmari838 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 12:43
@PatrickLassan

Auch wenn schon gepfändet wird ? Das geht doch nicht oder

PatrickLassan  30.08.2018, 12:46
@annmari838

Warum soll das nicht gehen? Jeder Gläubiger, der einen vollstreckbaren Titel hat, kann eine Geahltspfändung veranlassen, auch wenn bereits ein anderer Gläubiger gepfändet hat. Die zweite Pfändung wird aber erst mal ins Leere gehen.

annmari838 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 13:28
@PatrickLassan

Weil es pfändungsfreigrenzen gibt und wenn schon ein gläubiger pfändet dann steht der zweite halt hinten an oder ?

Bei gleichrangigen Gläubigern gilt die Reihenfolge der Pfändungseingänge, also "wer zuerst kommt malt zuerst".

Hier gehen nur die Schulden bei Kindesunterhalt vor, weil in diesem Fall die Pfändungsfreigrenze weiter herunter gesetzt werden kann.

Sofern bei Dir also auch die 2. Pfändung rechtens sein sollte, dann wird diese auch irgend wann befriedigt werden und zwar dann, wenn die 1. Pfändung erledigt sein wird.

Vielen Dank für die Hilfe. Mit dem Gläubiger bestand telefonisch, per Mail und schriftlich sogar Kontakt um eine Einigung zu erzielen. Der Pfüb kam daher sehr plötzlich. Wenn der jetzt erstmal momentan hinfällig ist, gibt es eine Möglichkeit die Summe zu begleichen ? An wen müsste ich mich wenden ? der Gläubiger wird vertreten durch eine Anwaltskanzlei über die ich noch nix gutes gehört habe. Die Kostenaufstellung von denen ist auch nicht gleich gegenüber den Kosten im pfüb dargestellt.

Wende ich mich an den Gläubiger oder an das Gericht sogar? Ein Mahnbescheid etc. habe ich nie erhalten, stand im Kontakt mit dem Gläubiger wurde aber immer aufs Inkasso verwiesen, die meiner Meinung Abzocke betreiben. Niemand konnte mir bis jetzt helfen und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Würde mich über eine Antwort freuen.

Hallo,

sollte der Drittschuldner komplett falsch sein, also statt "Sparkasse" wurde die "Raiffeisenbank" benannt, dann kann auch keine Forderungspfändung durchgeführt werden. Anders wäre es, wenn der Drittschuldner weiterhin "hinreichend bestimmbar" wäre, z.B. statt "Zweckverband Sparkass xy" steht da nur "Sparkasse xy". Es obliegt dem Gläubiger, den Drittschuldner korrekt anzugeben.

Eine Forderung darf durch beliebig viele Gläubiger gepfändet werden. Die Reihenfolge der Gläubigerbefriedigung ergibt sich aus dem Zustellungszeitpunkt des Pfüb beim Drittschuldner. Aus diesem Grund vermerkt der Gerichtsvollzieher auf der Zustellungsurkunde nicht nur das Zustellungsdatum, sonder auch die Uhrzeit.

Beste Grüße

itasca

Drittschuldner ist falsch oder gibt s ihn nicht.

  1. gibt es ihn nicht, geht die Pfändung ins Leere
  2. hast Du keine Schulden bei dem Drittschuldner, dann solltest Du etwas (warum hast Du das im Laufe des Mahnverfahrens nicht getan? ) etwas dagegen unternehmen sonst ist das Geld weg.
  3. Da Schulden auch "verkauft" werden, kann der Gläubiger durchaus einen anderen Namen haben als jener dem Du etwas schuldest.
  4. Aus manchen Schulden kommt man nur heraus wenn man sie begleicht.
  5. Wenn Du die Schulden bereits beglichen hast, trete den Beweis an.

.

Ns. schon mal über Privatinsolvenz nachgedacht ?

annmari838 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 22:56

Vielen Dank für die Hilfe. Mit dem Gläubiger bestand telefonisch, per Mail und schriftlich sogar Kontakt um eine Einigung zu erzielen. Der Pfüb kam daher sehr plötzlich. Wenn der jetzt erstmal momentan hinfällig ist, gibt es eine Möglichkeit die Summe zu begleichen ? An wen müsste ich mich wenden ? der Gläubiger wird vertreten durch eine Anwaltskanzlei über die ich noch nix gutes gehört habe. Die Kostenaufstellung von denen ist auch nicht gleich gegenüber den Kosten im pfüb dargestellt.
Wende ich mich an den Gläubiger oder an das Gericht sogar? Ein Mahnbescheid etc. habe ich nie erhalten, stand im Kontakt mit dem Gläubiger wurde aber immer aufs Inkasso verwiesen, die meiner Meinung Abzocke betreiben. Niemand konnte mir bis jetzt helfen und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Würde mich über eine Antwort freuen.

KHSchindelar  01.09.2018, 23:02
@annmari838

Wenn Du den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht kennst, der Gerichtsvollzieher oder das Aktenzeichen bekannt ist, frage bei Bericht nach, wer der Initiator des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist. Das ist derjenige mit dem die Angelegenheit zunächst zu klären ist.

Der Zahlungsempfänger ist ebenfalls auf dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss enthalten.

Wenn die Schuld beglichen ist, Quittung / Zahlungsnachweis (mit Hinweis auf den Beschluß / Aktenzeichen) aufbewahren, könnte noch - als Beleg - gebraucht werden.