Zweiten Vornamen als Vornamen verwenden?
Hi Leute,
darf jemand der Max Bernhard Mustermann * heißt Verträge sowohl als Max Mustermann als auch Bernhard Mustermann unterschreiben oder gibt es bestimmte Regelungen? Im Ausweis steht unter Vornamen "Max Bernhard".
*Namen ausgedacht
6 Antworten
Du mußt nur dann beide Vornamen verwenden..wenn sie durch einen Bindestrich verbunden sind. Ansonsten bleibt es dir überlassen, welchen Vornamen du benutzt!
Danke für's Sternchen...
Ich kenne Menschen, die NUR mit dem Nachnamen unterschreiben und andere, die vermutlich nicht einmal bekannte Schriftzeichen verwenden... aber Spaß beiseite: solange es sich erkennbar um die "richtige" (irgendwo im Vertrag mit vollem Namen genannte) Person handelt, stellt das i.d.R. kein Problem dar. Solange der Gute nicht mit "Max Bernhard" unterschreibt...
wikipedia meint dazu:
(...) Einerseits gibt es den eigenhändigen Schriftzug des vollen Familiennamens, wobei der Vorname vorangestellt werden kann, aber zur Vollständigkeit der Unterschrift nicht erforderlich ist. Eine Unterschrift mit nur dem Vornamen, wie sie im Ausland zuweilen vorkommt, ist ungültig (...)
In den Personalausweisen und Reisepässen der Bundesrepublik Deutschland wurden und werden alle Vornamen der Person im Feld „Vornamen“, in der Reihenfolge wie sie von links nach rechts in der Geburtsurkunde stehen, eingetragen. In der maschinenlesbaren Zone (MRZ; auf Personalausweisen auf der Rückseite, in Reisepässen unten auf der Vorderseite der Passkarte) wurde bis 31. Oktober 2010 hingegen nur ein Vorname eingetragen. Dies war der erste Vorname, es sei denn es wurde vom Antragsteller die Eintragung des „Rufnamens“ gewünscht.
der "volle vorname" ist nach MEINER erfahrung "unterschriftsmäßig" NUR bei einer eheschliessung erforderlich: ansonsten unterschreibe ICH immer nur mit EINEM vornamen und kürze den zweiten mit initial und punkt ab. beispiel: aus EGON FRIEDRICH meier wird auf diese art E. friedrich meier. letzten endes ist für alle sonstigen (ausser bei der eheschliessung) verträge deine "übliche" unterschrift rechtsgültig.
Das kannst Du machen wie Du willst. Beide Vornamen sind gleichberechtigt. Einen "Rufnamen" gibt es auf dem Ausweis nicht mehr.