Darf ich einfach so einen Remix veröffentlichen?
Hallo,
Ich habe einen Remix (oder Bootleg oder was auch immer) von einem Song gemacht. Dabei habe ich keine Samples vom Original oder das Original irgendwie anders benutzt. Ich habe lediglich die Noten genommen, sonst nix.
Nun ist die Frage, ob ich das Ergebnis veröffentlichen darf, und wenn ja, wie (also bsw. nur auf Soundcloud oder auch auf Spotify etc.?).
Da ich ja die Originalnoten als Ursprung genommen habe, erkennt man den Song wieder und ich möchte auch im Titel den Originaltitel + Remix stehen haben.
Ich habe denke ich mal keine Chance, mir in irgendeiner Weise Rechte vom Interpreten zu holen, da es sich um einen sehr bekannten Song handelt...
Danke!
3 Antworten
Habe oftmals gesehen dass das gemixte Lied 3 halbtöne nach oben gepitcht wurde um entsprechenden Copyright claims zu entgehen. Mehr fällt mir dazu leider auch nicht ein. Probier dich mal zu informieren bis zu welchem Punkt das Urheberrecht greift
Würde an deiner Stelle einfach sicherheitshalber etwas hoch oder runterpitchen. Was hast du zu verlieren außer dass im schlimmsten Fall dein Video geblockt wird? Den Anzeige Quatsch unten halte ich für sehr unwahrscheinlich, selbst YouTube kacke Youtuber, welche die größten copyrightverbrecher seit Anbeginn der menschheit sind hatten meines Wissens noch nie wegen sowas mit den Behörden zu kämpfen. Außerdem gibt es tausende illegale, wenn man so will, remixe. Und noch was Remix heißt dass das Werk durch den ursprünglichen Artisten genehmigt wurde, bootleg hat nichts mit einer Einwilligung des Urhebers zu tun. Also mach dir keinen Kopf und lade das Video hoch
So wie sich das anhört, wirst du die Einwilligung der Rechteinhaber benötigen, wenn du sicher gehen willst. Klingt für mich stark nach Bearbeitung im Sinne von §§ 3, 23 UrhG.
Lade es einfach auf Soundcloud hoch und schaue was passiert. Im schlimmsten Fall wird es gelöscht und der Urheber zeigt dich an.
Achso, dann bekomm ich halt ne Klage, yolo.
Danke, das hilft mir echt weiter!
Man lebt nur einmal 😉
Aber in der Regel zeigen dich die Urheber nicht bei einem einmaligen Verstoß an.
Hast du da soviel Erfahrung dazu, dass du „in der Regel“-Weisheiten dazu aufstellen kannst?
Also mein remix hat mehr als das doppelte Tempo und andere instruments... das einzige was gleich bleibt sind die chords und eine ähnliche melodie.
Man müsste das Original schon gut kennen um es zu erkennen...