Darf der Optiker meine Daten an die Behörde weitergeben (Führerschein)?
Hallo,
leider wurde heute festgestellt, dass ich nur noch über ein sehr schwaches Sehvermögen verfüge. Selbst mit Brille würde ich den für den Führerschein vorgesehenen Sehtest vermutlich nicht mehr bestehen. Ich möchte meinen Führerschein aber nicht abgeben (auch wenn ich nicht fahre). Wenn ich zum Optiker gehe und ihm nun die Werte vom Augenarzt für eine Brille vorlege, dürfte/müsste er das der zuständigen Behörde melden bzw. darf er mich fragen, ob ich einen Führerschein besitze?
Erwünscht sind antworten, die sich lediglich auf die oben gestellten Fragen beziehen. Vielen Dank.
10 Antworten
Jetzt wird's heikel. Also nein, der Optiker ist nicht verpflichtet dich zu melden. Er muss dich maximal nur darauf hinweisen, dass du mit der aktuellen Sehkraft eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellst. Sofern du Bezüge durch die Krankenkasse beim Optiker erhälst, könnte es sein das die sich melden.
Und genau damit musst du selbst klar kommen. Wenn du trotzdem fährst und einen Unfall baust, dir aber nachgewiesen wird das man dich auf die Gefahr hingewiesen hat, ist das grob fahrlässig. Es könnte sein das du auf den Unfallkosten liegen bleibst. Ähnlichen Fall hatte ich mal mit einem Fahrer mit epileptischen Anfällen. Seine Versicherung hat auch nicht den Schaden gezahlt, da die ihm gesagt haben, dass er mit seiner Erkrankung nicht hätte fahren dürfen.
Jain, sofern die Kassenbezüge Sozialleistungen sind (hätte ich sagen müssen)
Und die 5000€ helfen dir auch nicht wenn der Typ blank ist^^ mein Frau blieb auf dem Schaden sitzen. Er ist aber auch mit dem Fahrad gefahren, nicht mit dem Auto.
Das liegt daran, dass das Fahrrad nicht versichert ist.
Wenn er aufgrund seiner Sehschwäche einen Unfall baut und ihm die Verletzung einer Obliegenheitspflicht nachgewiesen wird, dann muss die Versicherung den Fremdschaden zu 100% regulieren. Sie kann aber Regress in Höhe von 5000€ vom Unfallverursacher zurückfordern.
Wer hat das denn festgestellt? Und wie alt bist du? Die "Werte für die Brille" sind Dioptrienwerte, und die haben nichts mit deiner Fahrtauglichkeit zu tun. Hierbei ist der Visus (Sehleistung) relevant. Und selbst wenn das auf dem Rezept draufsteht, juckt das den Optiker nicht. Und ganz gewiss wird er dich auch nirgendwo verpfeifen (wollen/müssen), denn so verliert er höchstens einen enttäuschten Kunden. Er würde dich höchstens auf deine Fahrtauglichkeit freundlich hinweisen und dich aufklären, mehr nicht. Abgesehen davon hast du mit dem Gutachten vom Augenarzt bessere Chancen den Sehtest zu "bestehen", denn wenn der Optiker den gleichen Test macht, musst du strengere Sehanforderungen erfüllen. Wenn du also von AA kommst und eine Brille willst, wird er das vermutlich auch gar nicht infrage stellen. Allerdings solltest du den Brillensehtest zuerst beim Optiker machen lassen,weil der das besser beherrscht. Den Führerscheinsehtest kann er dann auch gleich machen. Wenn irgendwelche Zweifel aufkommen sollten, dann wird er dich eh zum AA schicken. Das ist der unkomplizierteste und sicherste Weg
War schon Beine augenarzt. War danach Bein Optiker und der hat mir vorgeschlagen einen Sehtest bei ihm zu machen (der soll wohl präziser sein). Da ich aber derzeit ein Problem mit dem rechten Auge habe und Augentropfen benutze, dürfte das das Ergebnis verfälschen. Werde den Test daher in ein paar Tagen machen.
Nein, dass interessiert nicht.
Solltest du aber trotzdem Autofahren und einen Unfall bauen hoffe ich für dich, dass du nur dich selber verletzt und nicht einen anderen schwerst verletzt oder gar tötest.
Gib den Schein freiwillig ab wenn du einen Funken Verantwortung hast.
Das wird ihn kaum interessieren. Soviel zu deiner Frage.
Nun noch meine nicht gewünschte Meinung: wenn du ihn wirklich nur behalten willst damit du noch einen hast ist alles gut. Wenn du dich aber trotzdem auf die Straße traust und einen Unfall baust sieht das anders aus. Wird dann natürlich ermittelt warum dieser Unfall passiert ist. Wenn sich dabei raus stellt, dass du kaum mehr was siehst, könnte es Folgen haben. Mal abgesehen davon: wer nichts sieht hat auf der Straße nichts verloren. Gibt schon genug die besoffen oder unter Drogen oder sonst was den Straßenverkehr gefährden!
Tja, er hat ja keine Schweigepflicht. Wenn er wüsste, dass du mit deiner zum Fahren ungeeigneten Sehfähigkeit noch fahren wolltest (was du ja offenbar nicht willst), könnte er dich sogar anzeigen.
Aber gut, dass du nicht mehr fahren willst und den Führerschein nur warum auch immer behältst.
"Tja, er hat ja keine Schweigepflicht. Wenn er wüsste, dass du mit deiner zum Fahren ungeeigneten Sehfähigkeit noch fahren wolltest (was du ja offenbar nicht willst), könnte er dich sogar anzeigen."
Welche Straftat wird hier begangen die angezeigt werden kann? Schon mal was von Datenschutz gehört? Nicht jeder der keine Schweigepflicht hat darf mit den erhobenen Daten machen was er will.
Stimmt. Er muss erst abwarten, ob es einen Unfall mit Schwerverletzten oder Toten gibt, um sich dann zu melden, dass er es schon geahnt hat.
"Sofern du Bezüge durch die Krankenkasse beim Optiker erhälst, könnte es sein das die sich melden."
Nein, das könnte nicht sein.
"Seine Versicherung hat auch nicht den Schaden gezahlt, da die ihm gesagt haben, dass er mit seiner Erkrankung nicht hätte fahren dürfen."
Sie muss bezahlen, kann aber max. 5000€ vom Verursacher zurückfordern.