Ist Rechtspfleger gleichrangig wie ein Gerichtsvollzieher?
Sind die Prüfungen eines Rechtspflegers genau so schwierig wie die eines Gerichtsvollziehers? Ist ein Rechtspfleger und der Gerichtsvollzieher Volljuristen?
5 Antworten
Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Dienstes, Gerichtsvollzieher Beamte des mittleren Dienstes.
Juristen sind beide nicht.
Wikipedia:
"Als Juristen (von lateinisch iura ‚die Rechte‘; Einzahl ius) bezeichnet man Akademiker, welche das Studium der Rechtswissenschaft mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung abgeschlossen haben."
Der Begriff Journalist ist auch nicht geschützt. Deswegen bin ich aber noch lange kein Journalist, auch wenn ich mich theoretisch so nennen dürfte.
Sofern du als Journalist arbeitest oder zumindest einer journalistischen Tätigkeit nachgehst, bist du auch Journalist. Da du das - im Vergleich zu Gerichtsvollziehern oder zumindest Rechtspflegern in Bezug auf die Juristerei - nicht tust, hinkt der Vergleich. Im Übrigen dient ein Wikipediaeintrag nicht gerade dazu, das von dir Gesagte zu untermauern. Der Duden (als ordentliche Quelle) schreibt z.B.:
JuristSubstantiv, maskulin - jemand, der Rechtswissenschaften studiert hat bzw. auf diesem Gebiet arbeitet
Ein Rechtspfleger hat ein fachjuristisches Studium absolviert und arbeitet im gehobenen Justizdienst. Ein Gerichtsvollzieher hat die Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst abgelegt und eine Zusatzausbildung zum Gerichtsvollzieher absolviert. Auf dem Blatt ist daher der Rechtspfleger in einer höheren Laufbahn, das heißt aber nicht, dass der Gerichtsvollzieher nun unter dem Rechtspfleger steht. Beides sind unterschiedliche Laufbahnen in der Justiz mit unterschiedlichen Aufgaben.
Gerichtsvollzieher wird man, indem man sich als Beamter des mittleren Justizdienstes auf die Zulassung zur Sonderlaufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes bewirbt und die entsprechende Zusatzausbildung absolviert.
Rechtspfleger wird man, indem man das entsprechende duale Studium absolviert, welches drei Jahre dauert. Der Abschluss erfolgt durch Verleihung des akademischen Grades "Dipl. - Rechtspfleger (FH)" und Ernennung zum Justizinspektor (BesGr. A 9). Beförderungen sind möglich bis zum Justizrat (A 13) bzw. in der Justizverwaltung auch bis zum Leitenden Regierungsdirektor (A 16).
Rechtspfleger werden kein Gerichtsvollzieher, der nach BesGr. A 9 besoldet wird.
Nein, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher sind keine Volljuristen.
Die Ausbildung eines Gerichtsvollziehers fokussiert meines Wissen mehr auf ziviljuristischem Gebiet, während der Rechtspfleger alle Abteilungen inklusive Strafrecht durchlaufen muß.
Ein Rechtspfleger kann sich übrigens zum Gerichtsvollzieher ausbilden lassen.
Es ist gerade anders herum. Der Rechtspfleger kann nach abgeschlossenem Studium als Gerichtsvollzieher ohne weitere Ausbildung arbeiten (aber kommt sehr selten vor). Der Gerichtsvollzieher müsste das komplette Studium absolvieren.
Vielen Dank Ronox und Mignon5
Sehr gerne! :-)
Kann sich ein Gerichtsvollzieher auch zum Rechtspfleger ausbilden? Oder wäre das sozusagen ein Schritt nach hinten?
Nein, sind sie eben nicht.
Ein Jurist ist jemand, der mit Gesetzen arbeitet. Diese Bezeichnung ist nicht geschützt, Wobei mit dem Begriff Volljurist üblicherweise jemand bezeichnet wird, der beide Staatsexamen erfolgreich abgelegt hat.