Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtspfleger und einem Richter?
Eigendlich hab ich ja schon die Frage gestellt, also s.o. Danke schon mal für eure Antworten!!!
3 Antworten
Wikipedia: "Rechtspfleger sind in Deutschland und Österreich Beamte des gehobenen Dienstes, die nach den jeweiligen Rechtsordnungen vielfältige Aufgaben bei den Gerichten sowie in Deutschland auch bei den Staatsanwaltschaften wahrnehmen. In beiden Ländern werden ihre Zuständigkeiten hauptsächlich im Wege der Übertragung von ursprünglich dem Richter zustehenden Entscheidungen und sonstigen Aufgaben geregelt. In Deutschland trifft diese Regelungen das Rechtspflegergesetz. Entscheidungen der Rechtspfleger erfolgen zumeist in Form von Beschlüssen. Aufgabenbereiche, rechtliche Stellung und Ausbildung unterscheiden sich in beiden Staaten erheblich voneinander..." Der Rechtspflger trifft ähnlich wie ein Richter seine Entscheidungen unabhängig und nicht auf Anweisung sondern aufgrund gesetzlicher Vorschriften. So ist er z.B. für die Erteilung eines Erbscheins bei gesetzlicher Erbfolge zuständig und der Richter bei Vorlage eines Testaments.
Ein Richter spricht Recht, ein Rechtspfleger setzt es um.
Nachtrag: Um ein Richter zu werden, bedarf es Hochschulstudiums; (m)eine "Rechtspflegerausbildung" war ein Fachhochschulstudium mit Praxis- und Theorieabschnitten.