Rechtspfleger, Bundesland?
Hallo, und zwar habe ich vor nächstes Jahr mit einem dualen Studium als Rechtspfleger zu beginnen. Meine Frage dazu wäre, wie genau ich nach meinem Studium eingesetzt werde, ob ich da mitreden kann oder nicht und Vorallem ob ich entscheiden kann, in welchem Bundesland ich gerne arbeiten möchte. Ich danke schon im Voraus. :-)
4 Antworten
Als Landesbeamter kannst du grundsätzlich auch nur bei deinem Dienstherren eingesetzt werden. Natürlich kann man sich theoretisch danach auch auf eine Stelle beim Bund bewerben oder versuchen, in ein anderes Bundesland zu wechseln, aber gerade für letzteres sind die Hürden oft hoch (Tauschpartner muss vorhanden sein etc.).
Da mir Wikipedia jetzt zu kompliziert war :)
Im dualen Studium wirst du von der Justizbehörde eines Landes eingestellt , die zuständige Schule richtet sich nach dem Bundesland.
Wenn du das alles erfolgreich beendest, bist du ein Landesbeamter „zugeschnitten“ auf die Rechtsbedürfnisse des ausbildenden Landes. Von daher wird dein Wunschland dich nur als Rechtspfleger ausbilden, wenn es einen solchen benötigt.
Du wirst an dem Gericht eingesetzt, wo du deine Ausbildung gemacht hast. Du kannst dich aber auch bei anderen Gerichten bewerben.
Hab ich mir schon durchgelesen, habe dazu nicht wirklich etwas brauchbares gefunden