Hat ein Gerichtsvollzieher Zugriffsmöglichkeiten auf Kontoauszüge?

8 Antworten

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, gibt es jemanden, der Ansprüche geltend gemacht hat. Dem vorausgegangen ist ein gerichtlicher Mahnbescheid und eine Verhandlung, in der bestimmt wurde, dass dein Vermögen gepfändet werden kann. Du bist verpflichtet, deine Vermögenslage aufzudecken, dazu gehören auch Konten und deren schriftliche Nachweise.

Der Gerichtsvollzieher kommt zu Ihnen, um Ihre Vermögensverhältnisse zu prüfen: ob Sie beispielsweise pfändbare Gegenstände in Ihrer Wohnung haben oder auch Bargeld. Bargeld - sofern ausreichend vorhand - wird natürlich am liebsten genommen; danach kommen Guthaben auf Konten (auch auf Sparkonten), danach eben die pfändbaren Gegenstände wie guter Schmuck, Antiquitäten etc. Ob Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen vorzeigen müssen, weiß ich nicht ... es könnter allerdings ein, wenn die Beträge dementsprechend hoch ausfallen!

Also Grundsätzlich interessiert es ihn nur ob du ein Konto hast, damit er ggf.eine Kontopfändung durchführen kann,vieviel auf dem Konto ist interessiert in diesem Stadium noch nicht. Ander sieht es bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung aus da darf er selbstverständlich die, bzw.den letzten Auszug verlangen,da er ja feststellen muss wieviel Vermögen bei Abgabe der EV vorhanden ist.

etzelbond  04.06.2010, 15:09

Sofern ihm eine Kontoverbindung bekannt ist,es kann auch sein das ihm keine bekannt ist.

GlenCoe1692  04.06.2010, 15:05

Falls die Gläubiger bereits einen Titel haben, und das ist der Fall wenn der Gerichtsvollzieher beauftragt ist, dann ist meist der Versuch der Kontopfändung bereits voraus gegangen. Wenn die erfolglos war, dann kommt der Gerichtsvollzieher nach Hause.

Kreditkartenkonten sind da aber meist noch nicht geprüft. Es ist ja auch nicht zwangsläufig der Fall, daß darauf ein Guthaben existiert. Die meisten fahren dieses Konto ja ins Soll (darum KREDITkarte) und lassen die verursachten Rechnungen dann vom Girokonto einziehen.

Gegenüber den Gläubigern mußt Du nichts offen legen. Und der Gerichtsvollzieher hat dann allerdings das Recht auf den Nachweis der angeblichen Vermögenslosigkeit. Spätestens wenn der Verdacht besteht, daß Du ggf. eine "Vereitelung der Zwangsvollstreckung" begehst, wird eine Strafanzeige erstattet. Und dann fordert die Staatsanwaltschaft einen lückenlosen Nachweis über Dein Konto bei der Bank ab. Und sie erhält ihn auch! Und der Gerichtsvollzieher hat dann meist schon einen Beschluß vom Amtsgericht in der Tasche und hat dann auch die Möglichkeit seine Maßnahme, ggf auch mit Hilfe der Polizei, durchzuziehen.

Jate79 
Beitragsersteller
 04.06.2010, 15:00

Und wenn ich ein Konto im Ausland habe, und das bei der EV verschweige, da kommt doch keiner hinter , oder ??????

GlenCoe1692  04.06.2010, 15:07
@Jate79

Da wäre ich mir nicht so sicher. Nicht mal das schweizer Bankgeheimnis ist das was es mal war.

Und in Deutschland ist es ohnehin nur eine Art "Ehrenkodex" der nirgends gesetzlich festgeschrieben ist. Da solltest Du Deine Kohle schon besser bis auf die Cayman Islands verschiffen.

thomaszg2872  12.03.2013, 22:04
@Jate79

naja solange du hinfährst und alles nur bar ein und auszahlst, nicht so schnell. Allerdings hast du ein Vermögensverzeichnis abgegeben und dessen Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides Statt versichert. und ein Meineid ist strafbar mit Geld oder Gefängnisstrafe. das solltest du wissen bevor du falsch beeidigst. mfg,

Moin,- Bei ner EV musst du die Konten angeben.- Dann haste 2 wochen Später die Konten dicht.- Vor der EV MUSST du dem GV gar nix sagen.-