Probearbeiten trotz Festanstellung - was ist wirklich erlaubt?
Hallo zusammen!
Ich habe mich jetzt eine halbe Ewigkeit durch Google gekämpft und finde keine zufriedenstellende Antwort. Daher seid ihr jetzt dran. Bisher hat mir das immer am meisten weiter geholfen. Folgender Sachverhalt: Eine Angestellte in unserer Firma hat während ihrer Freizeit in einem anderen Betrieb Probe gearbeitet. Dies ist mir nur durch Zufall zu Ohren gekommen, von ihr weiss ich das bis heute nicht. Sie ist derzeit in Urlaub und kann zu diesem Fall erst mal nicht befragt werden. Sie befindet sich in einer Festanstellung. Kündigung von unserer Seite erfolgte NICHT. Keinem war ansatzweise klar, dass sie sich verändern will. Jetzt ist es so, dass sie einen Tag darauf in Urlaub geflogen ist, nach dem Probearbeiten und mir an diesem Tag ihre Kündigung gebracht wurde. Nicht von ihr selbst, versteht sich. Sie sass schon im Flugzeug. Das Verhältnis war bis dato immer einwandfrei, mit kleinen Ausnahmen wie sie wohl in jeder Firma vorkommen. Warum genau die Kündigung erfolgte, ist mir bis heute unbekannt. Da muss man noch das Gespräch suchen, wenn die betroffene Person aus dem Urlaub zurück ist. Mich stört an dieser ganzen Sache die Art und Weise - aber das ist ein anderes Thema. Ich frage mich jetzt, ob es in Ordnung war das sie OHNE Absprache mit unserem Chef woanders Probe gearbeitet hat - noch, wo bis dato ein nicht gekündigtes Arbeitsverhältnis bestand. Hätte sie das nicht anmelden müssen? Sie hatte sich für diesen Nachmittag mit einer Ausrede einen freien Tag erbeten. Ich war mal ihre Ausbilderin und später der erste Ansprechpartner als Marktleitung. Nun trifft mich diese Kündigung völlig unvorbereitet und ohne jeglichen Grund. Ich möchte diese Art und Weise nicht einfach so hinnehmen und mal wissen - was darf man überhaupt wenn es um Probearbeiten geht? Das Gesetz dazu finde ich wenig hilfreich. Da wird nur von dem Fall einer Kündigung gesprochen. Doch wie ist das, wenn selbgie nicht vorliegt? Ist das nun anzumelden oder nicht? Vielen Dank für eure Mühe und eure Antworten.
Grüssle Chrissy
8 Antworten
Ich frage mich jetzt, ob es in Ordnung war das sie OHNE Absprache mit unserem Chef woanders Probe gearbeitet hat
Wenn in Ihrem Arbeitsverrag eine Nebenbeschäftigungs(verbots)klausel vereinbart war, wäre es das selbstverständlich nicht und aus Vertragsverletzung heraus Grund zur fristlosen Kündigung.
Das zu verfolgen macht allerdings nur bei entsprechend längerer Kündigungsfrist Sinn.
Nicht zuletzt könnte hier ihre Kündigung zur Unzeit ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vorliegen, da die Kündigung unmittelbar vor Urlaubsantritt bewußt zum Nachteil des ArbG gewählt wurde, um dessen grds. möglichen Widerruf und Arbeitsverpflichtung gegen Vergeltung des Erholungsurlaubsanspruchs beraubt wurde.
Auch hier gilt: Justitiabel, aber lohnt Rechtsverfolgung? Ist ein Schaden entstanden (Aushilfskraft bei unerwartetem Personalengpaß?)
IMHO macht es keinen Sinn, (zumal auf fliehende) Spatzen mit Kanonen zu schießen.
Reisende soll man bekanntlich nicht aufhalten.
Als ArbG darf man sich aber spätstens bei Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses an diese mangelnde Loyalität erinnern und insb. mit der Formulierung zum Verhalten und ostentativem Verzicht auf Dankes- und Grußformeln quiittieren.
G imager761
Ist doch klar. Das ist Arbeitsrechtsauslegung strikt aus Arbeitgebersicht. Oder warum wird diese Antwort wohl sonst von Arbeitgeberseite als die "beste" angesehen?
Ich bin kein Arbeitgeber, wie oft denn noch? Ich will auch niemanden was böses sondern nur eine gernerelle Antwort zum Thema "Probearbeiten", weil mich das schlicht interessiert und jetzt durch dieses Sachlage aufgekommen ist. Man kann sich nie genug informieren. Und mangelnde Loyalität - das ist immer Auslegungssache. Wer die ganze Vorgeschichte nicht kennt, sollte sich dazu kein Urteil erlauben. Noch dazu bezog sich meine Frage NIE darauf. Ich möchte alle bitten, niemanden zu verurteilen und in eine Schublade zu packen. Das ist fehl am Platz. Um es nochmals klar zu sagen: Ich werde ihr keine Steine in den Weg legen. Meine Frage war NICHT dazu da, um ihr aus irgendetwas einen Strick zu drehen. Sondern diente lediglich der Information. Ich hoffe, damit ist das Thema vom Tisch. Weiterhin, wärt ihr selbst Arbeitgeber oder in einer Situation eines solchen, wäre die Antwort jetzt garantiert auch anders ausgefallen, wenn man ehrlich ist ;-).
"Als ArbG darf man sich aber spätstens bei Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses an diese mangelnde Loyalität erinnern und insb. mit der Formulierung zum Verhalten und ostentativem Verzicht auf Dankes- und Grußformeln quiittieren."
Das ist ja wohl ein dicker Hammer und zeigt nichts anderes als Rachegelüste. Dir ist ja wohl bekannt, dass ein Arbeitszeugnis die überwiegende Zeit der Beschäftigung umfassen muss und sich nicht an einmaligen Vorfällen orientieren darf, die zudem nach der erfolgten Kündigung lagen.
Zumal du einen Nachweis schuldig wärst, wodurch eine Kündigung vor dem Urlaub gegen Treu und Glauben verstoßen soll.
Zum letzten mal an dieser Stelle: ich habe weder vor ihr ein schlechtes Arbeitszeugnis auszustellen, ganz im Gegenteil. Noch mich in irgendeiner Art und Weise zu rächen. Bitte erst lesen und dann aburteilen! Mir ging es NUR um die Frage bezugnehmend Probearbeiten. UM NICHTS ANDERES! Ich verstehe nicht, warum nicht einfach sachlich auf die Frage eingegangen wird mit Fakten, die mir weiterhelfen. Das hat der Antwortgeber getan, daher zurecht die hilfreichste Antwort. PUNKT!
Ich danke dir, dass hilft mir bisher am besten weiter!
Was die Angestellte während ihrer Freizeit macht,spielt eigentlich keine Rolle,und wenn die Dame sich verändern möchte,steht es ihr frei,während der Freizeit in ein anderes Unternehmen reinzuschnuppern.
Hätte sie es vorher ihrem Chef gesagt,hätte er bestimmt etwas dagegen gehabt.Und je nach dem Verhältnis zwischen ihm und ihr,hätte er vielleicht versucht,sie von ihrem Plan abzubringen.Vielleicht wollte die Angestellte,warum auch immer,dieses vermeiden.
Und um vorwurfsvolle Gespräche zu umgehen,hat sie sich auch dir gegenüber durch Verschwiegenheit geschützt.Akzeptiere den Entschluss deiner ehemaligen Azubine und sorge dafür,dass sie ein ordentliches Zeugnis erhält.
Da bist du in einer Zwickmühle. Einerseits bist du im Recht, aber das Durchsetzen dieses Rechts bringt dich kein Stück weiter.
Wie du schon vermutest, ist Erwerbstätigkeit während des Urlaubs verboten - er muss der Erholung dienen:
Bundesurlaubsgesetz §8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Aber was willst du dagegen tun? Eine Abmahnung wäre das geeignete Mittel. Aber eine Abmahnung ist eine Kündigungsandrohung wenn Verhalten X nicht unterlassen wird. Nun hat sie schon von sich aus gekündigt - der Fall hat sich also erledigt :-(
@cfunke: wo steht bitte geschrieben,dass die Mitarbeiterin während ihres Urlaubs einer Erwerbstätigkeit entsprechend dem § 8 BUrlG nachgegangen ist?
Und eine Abmahnung ist ja wohl vollkommen fehl am Platze.
Sie war nicht während des Urlaubs Probearbeiten, sondern an einem anderen freien Tag, um den sie gebeten hatte.
Abgesehen davon ist ein Probearbeiten ohne Entlohnung keine Erwerbstätigkeit!
Ein anderer freier Tag ist rechtlich dasselbe wie Urlaub.
Und das mit "ohne Entlohnung" steht wo?
In §8 BUrlG, wenn man Gesetzestexte nicht nur lesen, sondern auch juristisch korrekt interpretieren kann! Oder wie definierst Du "Erwerbstätigkeit" genau? Bei Deiner Interpretation wäre doch während des Urlaubs zum Beispiel auch anstrengender Sport, Gartenarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit untersagt...
Das siehst du falsch.Wenn man frei nimmt,um private Sachen zu erledigen,ist das kein Urlaub im Sinne des BUrlG und der § 8 eben dieses Gesetzes hat nichts damit zu tun.
Abgesehen davon ist die Probearbeit nur vom "höhrensagen" bekannt und muss noch nicht einmal stimmen.
In Arbeitsverträgen steht aber Nebentätigkeiten, nicht Erwerbstätigkeit, was eben jedwedes Arbeiten für einen anderen ArbG (!) verbietet oder genehmigungspflichtig macht.
G imager761
Tja, dann sind diese Klauseln wohl überwiegend schlicht und ergreifend rechtswidrig. Hier zum Nachbessern der Kenntnisse einige Infos über die Definition von genehmigungspflichtigen und -freien Nebentätigkeiten: http://www.juraforum.de/lexikon/nebentaetigkeit
Außerdem ist der Wortlaut in Arbeitsverträgen in diesem Zusammenhang ohnehin völlig wurscht, denn es ging um die Interpretation des § 8 BUrlG und nicht um Einzelveträge...
Du bist durch die Kündigung persönlich gekränkt und dein Stolz ist verletzt, das ist verständlich. Jedoch kann dir das Gesetz hierbei nicht helfen.
Das Verhalten deiner MA ist rechtlich gesehen in Ordnung. Es geht letztendlich niemanden etwas an, warum sie gekündigt hat (solange es keine außerordentliche Kündigung war). Sie war auch nicht dazu verpflichtet, anzukündigen, dass sie sich beruflich verändern will. Sie ist niemandem eine Rechenschaft schuldig, warum sie nicht mehr in eurem Betrieb arbeiten möchte.
Wenn die MA an dem besagten Tag frei hatte (warum auch immer) und keinen Lohn für die Probearbeit erhalten hat, musst du lernen, deinen verletzten Stolz beiseite zu schieben und die Sachlage zu akzeptieren, sowie das Arbeitsverhältnis vernünftig zu Ende bringen.
Hier geht es nicht um verletzten Stolz. Mich interessiert generell, was in diesem Zusammenhang erlaubt ist. Das ist alles. Zumal ich absolut NICHTS dagegen habe, dass sie sich verändern will. Es ist absolut in Ordnung, in diesem Alter neue Herausforderungen zu suchen. Ich verstehe es zwar nicht, weil sie mit der neuen Stelle keine Verbesserung anstrebt, aber das ist nicht mein Problem. Mir geht es um die Art und Weise - und um die ganze Vorgeschichte. Es stört mich, WIE die Kündigung erfolgte. Ich werde ihr generell keinerlei Steine in den Weg legen. Reisende soll man nicht aufhalten. Aber mich zu informieren, ist mein gutes Recht.
Ok dann ist ja gut. In deinem Text kam es schon so rüber, dass du etwas gegen die Kündigung hast und dich gekränkt fühlst. Weil du extra erwähnt hast, dass du ihre Ansprechpartnerin warst und nicht verstehst warum sie gekündigt hat, dass doch während des Arbeitsverhältnisses alles in Ordnung war etc. Das hatte mit der Sachlage bezüglich des Probearbeitens nichts zu tun.
Ich hoffe jedenfalls, dass ihr es schafft, sachlich miteinander umzugehen und eure MA respektvoll zu behandeln. Sonst lässt sie sich am Ende noch krank schreiben und damit ist auch keinem geholfen.
Eine genaue Antwort kann ich dir dazu nicht sagen. Ich weiß nur, dass in unserer Firma das auch mal passiert ist. Unterschied war allerdings, dass sich diese Person für diesen Tag Urlaub genommen hat und dann in einem anderen Betrieb Probe gearbeitet hat. Soweit ich weiß, ist dies erlaubt! Ist zwar nicht toll von der Person, aber solange sie ihre Arbeit auf der Firma deswegen nicht schleifen lässt, wäre dies ohne weiteres möglich. Ich bin der Meinung, dass es OHNE Absprache mit dem Chef möglich ist, allerdings sollte sich diese Person dafür Urlaub nehmen und nicht eine simple Ausrede erfinden. Man muss auch nicht an die große Glocke hängen, wenn man sich umschaut (denke ich).
oder doch nicht, wenn ich den Kommentar von cfunke so lese ;)...aber wie gesagt, das hat eine Frau bei uns auch schon einmal gebracht und soweit ich weiß wurde der Fall als erledigt angesehen, als diese Frau gekündigt hat.
Eine Kündigung zur Unzeit gibt es mE im dt. Arbeitsrecht nicht. Solange die Kündigung fristgerecht erfolgt ist der Zeitpunkt egal.
Ob vor dem Urlaub, während der Krankheit oder auch während betrieblicher Probleme, der Arbeitnehmer kann sein Recht auf Kündigung jederzeit wahrnehmen.
Mangelnde Loyalität kann ich hier auch nicht erkennen.