Sorgerecht VOR und NACH der Heirat leiblicher Eltern

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Sofern er als Vater des Kindes anerkannt ist, bekommt er mit der Heirat das Sorgerecht. So stehts geschrieben im BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html Dafür bedarf es dann nicht mehr seines Antrages und nicht Deiner Zustimmung.

LucyJuni2009 
Beitragsersteller
 31.10.2012, 10:53

Hallo, danke für die Antwort. Habe soeben auf den Link geschaut. Er hat bereits zwei weitere Kinder, die er nicht sehen kann / darf, wie auch immer. Ich hatte jahrelang keinen Kontakt zu ihm. Jetzt haben wir uns wiedergesehen, weil ich einige Dinge klären wollte. Die Anziehungskraft SCHEINT auf beiden Seiten da zu sein. Plötzlich kam er mit der Idee, ich sollte hier alles abbrechen und zu ihm ziehen (weit weg von hier) und er will mich sofort heiraten. Jetzt weiß ich wohl, warum. Er will wenigstens EINS seiner Kinder "haben" und nicht wieder hergeben. Bin geschockt!

skyfly71  31.10.2012, 11:13
@LucyJuni2009

Naja, SO dann ja auch nicht. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet ja nur, daß die Eltern ZUSAMMEN bestimmen. Wenn sie sich nicht einigen können, kann man das Familiengericht entscheiden lassen - zum Wohle des Kindes

LucyJuni2009 
Beitragsersteller
 31.10.2012, 11:24
@skyfly71

Schon, aber er hat mich damals sitzen lassen, keinen Unterhalt bezahlt und sich nicht gekümmert. Und dann plötzlich ist SEINE Chance da, mir Honig um die Nase zu schmieren, mich hier weg zu holen MIT dem Kind und wenn wir dann verheiratet sind, schickt er MICH wieder mal in die Wüste und bekommt nachher das Kind zu gesprochen und ICH kann dann sehen... Er sagt, er hat ziemlichen Einfluss... SO hat er sich das also gedacht, es geht nicht um mich, sondern nur um´s Kind, das wär sein größter Traum, oh mann...... !!!

Warum willst Du denn heiraten, wenn Du Dir im Vorfeld solche Gedanken machst...kopfschüttel

Heiraten setzt für mich ein Grundvertrauen voraus! Wenn gemeinsame Kinder da sind, sollten auch beide Eltern Verantwortung fürs Kind übernehmen und tragen!

Sorry, aber aus Deiner Frage geht für mich ein absolutes Misstrauen gegenüber Deinem Partner hervor. Überlege Dir bitte gründlich, auch für Euer Kind, ob eine Eheschließung der richtige Weg ist...

Alles Gute

Warum muss man sich immer steiten, wer das sorgerecht hat ?!

ist doch toll, wenn das kind beide elternteile sehen kann ... solche streitigkeiten sind doch nur schlecht für das kind !!!!!

Diese Fragen würde ich alle dem Jugendamt stellen. Denn nur dort bekommst du eine Antwort, die verlässlich ist.

Was mich aber wundert ist, dass du ihn heiraten willst, obwohl du dir diese Gedanken machst. Anscheinend kannst du ihm, aus welchem Grund auch immer, nicht richtig vertrauen. Dann würde ich generell nicht heiraten.

Vor und ohne mit der Kindesmutter verheiratet zu sein, kann der Kindesvater das Sorgerecht beantragen und nach geübter Rechtspraxis, wird es ihm auch gewährt, wenn nicht gravierende Gründe dagegen sprechen.

Im Blickpunkt der Rechtssprechung steht IMMER das Kindeswohl ... und jedes Kind braucht sowohl seinen Vater als auch seine Mutter

Mit und durch die Ehe mit der Kindesmutter bekommt der Kindesvater automatisch das Sorgerecht ...

Somit können in beiden Fällen, sowohl der Kindesvater als auch die Kindesmutter das gemeinsame Sorgerecht haben ...

Und dass der Kindesvater für SEIN und DEIN Kind das Sorgerecht bekommt (bekommen kann) das ist keine Falle für dich ... und schon gar nicht für dein Kind.

Und selbstverständlich kann der Kindesvater auch ohne die Zustimmung der Kindesmutter das Sorgerecht bekommen.

Dein Kind ist ein selbständiges Wesen ... ein Mensch ... und nicht das Eigentum seiner Mutter