Können mehr als zwei Personen für ein Kind erziehungsberechtigt sein?
Lässt es das deutsche Recht zu, dass z.B. die leiblichen Eltern sowie zusätzlich noch ein Stiefelternteil für ein Kind erziehungsberechtigt sind? z.B. Mutter + Vater + Stiefmutter?
Oder müsste in diesem Beispiel der leiblichen Mutter das Sorgerecht entzogen werden, damit Vater und Stiefmutter gemeinsam sorgebrechtigt sein könnten?
Und gibt es hier einen Unterschied zwischen Sorge- und Erziehungsberechtigung, sofern keine Pflegefamilie mit im Spiel ist?
Vielen Dank für qualifizierte Antworten!! :-)
4 Antworten
Sorgerechtsinhaber sind entweder die Eltern (maximal zwei Personen) oder ein vom Familiengericht bestimmter Vormund bzw Vormünder. Diese Vormünder sind im Regelfall auch maximal zwei Personen. In Sonderfällen können auch mehr Vormünder eingesetzt werden. Beispielsweise wenn die elterliche Sorge aufgeteilt oder ein Gegenvormund ernannt wird.
Hallo,
das Sorgerecht können nur zwei Personen haben. Die Eltern oder ein Elternteil und eine Person, die als Vormund bestimmt wurde.
Erziehungsberechtigt können aber auch Erzieherinnen im Kindergarten sein, oder Lehrer in der Schule oder Großeltern. Das wurde aber von den Eltern auf die jeweiligen Instututionen oder Personen übertragen, indem sie diese besuchen.
Welchen Hintergrund hat diese Frage?
Wenn das Kind bei z.B. Vater und Stiefmutter ist, und der Vater sagt, die Stiefmutter darf miterziehen solange das Kind bei ihnen ist - korrekt, dann darf sie das.
das darf sie nur, wenn sie offiziell das Sorgerecht übertragen bekommen hat. Sowas hab ich aber noch nie gehört, nicht, wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind.
Wenn ihr der Vater dies aufträgt - ja, natürlich.
Sie kann aber nur seine Unterschrift ersetzen, nicht Deine.
Um welche Formulare geht es denn?
Nein. Nur die Eltern oder ein vom Amt bestimmter Vormund kann Sorgeberechtigt sein. Auch, wenn das Kind in einer Pflegefamilie ist, liegt das Sorgerecht beim Jugendamt, bzw. bei einme Vormund. Zum vormund können auch Gro0eltern, Familienangehörige etc. bestimmt werden, aber nicht 3 Personen.
Es geht darum, ob die Stiefmutter als gesetzliche Vertreterin auftreten darf, also z.B. das Kind betreffende Formulare unterschreiben.