Sorgerecht beruht auf...?
Ich (17) fülle den Antrag auf Einbürgerung aus.. ich muss ankreuzen wer das sorgerecht hat (Beide Eltern, Mutter, Vater, Andere [Name des Anderen]) ich hab beide Eltern angekreuzt. Drunter ist nun ein auszufüllender Kasten, wo steht: "Das Sorgerecht bzw. Recht der Vertretung beruht auf:..“ Was kommt da denn bitte hin, wenn ich schon beide Eltern angekreuzt habe. Andere können es nicht sein, da es ein extra-Kasten zum ausfüllen gab wenn keiner der Eltern das Sorgerecht haben.
3 Antworten
Das Sorgerecht deiner Eltern beruht darauf, dass du eben noch nicht volljährig bist.
Da könnten auch andere das Sorgerecht haben. Aufgrund einer Sorgerrechtsverfügung eines Gerichtes z.B. Oder aufgrund von Adoption. Immer schön die Frage lesen.
Gab es kein Begleitblatt dazu?
Tja, dann wohl: "Verwandtschaft ersten Grades (biologische Eltern)."
Schreib "auf den biologischen Gegebenheiten und auf dem Gesetz. §1626 Abs.1 BGB"
Eltern haben von Geburt an automatisch das Sorgerecht.
Vielen Dank !!!