Ist man verpflichtet, dem Vermieter zu öffnen, wenn er unangemeldet erscheint?

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Ganz klar - Jein. Einerseits bist du nicht verpflichtet zu öffnen - du könntest ja auch gar nicht zu Hause sein - wenn dein Vermieter unangemeldet aufkreuzt. Andererseits könnte es sich um einen Notfall handeln - da ruft eher selten ein Vermieter vorher an. Da du aber des Hellsehens nicht mächtig bist - nirgendwo Qualm oder Wassermengen zu sehen sind, musst du die Tür nicht öffnen.

Nach der Nummer mit dem Laminatboden deines Schlafzimmers hätte ich allerdings auch die Tür nicht aufgemacht.

Hast du eigentlich den Schließzylinder zu deiner Wohnungstür bereits ausgetauscht?

Ich muss sagen, ich finde es unverschämt, hier einfach abends um 20 Uhr aufzukreuzen. Man kann sich doch vorher ankündigen, oder nicht?

Was ist eigentlich Dein Problem. Es ist doch völlig normal, dass irgendwelche Menschen kommen, auch um 20 Uhr noch, an der Tür klingeln, denn dafür ist die Klingel da und als Bewohner von Wohnung oder Haus hat man grundsätzlich die freie Entscheidung, ob man aufmacht oder nicht.

Hast Du schon mal Zeugen Jehovas erlebt, die sich vorher telefonisch anmelden? Oder einen Briefträger, Kaminkehrer, Paketdienst, Hausierer usw? Alle kommen einfach, klingeln und hoffen, dass jemand da ist und wenn, dass dann auch aufgemacht wird. Genauso darf auch Dein Vermieter einfach mal versuchen, bei Dir zu klingeln und wenn ihm nicht geöffnet wird, mit der Bemerkung abzuziehen "die macht nicht auf". Das ist eine Feststellung und mehr kann er in dem Moment auch nicht tun.

Es ist keinesfalls unverschämt, es einfach mal zu versuchen!

Du hast immer noch die Wahl, die Du auch ergriffen hast, erst mal nachzusehen, wer um diese Zeit noch vor der Tür ist, um dann zu entscheiden, aufmachen oder nicht oder erst mal nachfragen über Sprechanlage oder nicht. Wo ist Dein Problem?

Lissy72 
Beitragsersteller
 08.06.2018, 16:46

Es ist unverschämt, denn ich denke schon, dass meinem Vermieter die Erfindung des Telefons bekannt ist!

bwhoch2  09.06.2018, 10:13
@Lissy72

Du magst das subjektiv empfinden, wie Du willst. Aber stell Dir vor, Dein Vermieter ruft Dich an und Du gehst nicht ran, weil Dir Dein Telefon zeigt, wer anruft. So etwas kommt sehr oft vor und es ist nicht unverschämt, wenn man das Gespräch nicht annimmt. Es ist auch nicht unverschämt, wenn man jemandem der klingelt nicht antwortet, bzw. sich verkriecht. Und es ist auch nicht - rein objektiv - unverschämt, an einer Klingel zu klingeln und zu hoffen, dass einem aufgemacht wird.

Und schon in der Bibel steht geschrieben, "klopfet an und es wird Euch aufgetan".

(Gut, damals gab es noch kein Telefon, sonst hätte es vielleicht geheißen, "rufet an und es wird Euch geantwortet".)

Das bedeutet: Tretet nicht die Tür ein, sondern klopft an und anstandshalber wird Euch dann geöffnet. So ändern sich die Zeiten. Damals war es Anstand, dem anständig Klopfenden aufzumachen und heute gilt es schon als unverschämt, wenn jemand klingelt, anstatt vorher anzurufen. Überdenkmal Deine Gedanken!

Nein, man ist nicht verpflichtet dem Vermieter bei unangemeldeten besuchen zu öffnen.

Auf rechtlicher Ebene muss sich der Vermieter mit einer angemessenen Frist vorher anmelden, darunter versteht man üblicherweise 5 bis 7 Tage.

Wenn man sich natürlich untereinander auf eine kürzere Frist einigt, spricht natürlich auch nichts dagegen. Aber einfach so auf der Matte stehen ist nicht.

ScharldeGohl  07.06.2018, 20:24

das ist sogar gesetzlich vorgegeben, egal wie man das findet. Wenn du ihm eine Stunde vorher zu gestehst, dann solltest du ihm das vielleicht auch mal mitteilen damit er sich in Zukunft vorher anmelden kann.

Lissy72 
Beitragsersteller
 07.06.2018, 20:22

Danke, ich finde auch, dass das nicht geht.

Er könnte zumindest eine Stunde vor einem geplanten Besuch kurz telefonisch nachfragen, ob es gerade passt.

Oder ist man verpflichtet, dem Vermieter zu öffnen, wenn er sich nicht angemeldet hat?

Natürlich ist man niemandem verpflichtet, die Tür zu öffnen.

Wenn man aber Höflichkeit einfordert, sollte man die selbst an den Tag legen: Du hättest über die Gegensprechanlage erklären können, dass er gerade ungelegen kommt, du Koffer packst und auf dem Sprung bist und ihr einen späteren Termin vereinbart.

Und dir vor Augen halten, dass du auch einmal auf spontanes Entgegenkommen der Mieter angewiesen sein wirst, deren Wohnung du unangemeldet und zu später Stunde besichtigen willst. Gelten deine eigenen Regeln dann auch?

G imager761

Gerhart  08.06.2018, 06:41

Nicht jeder hat eine Sprechanlage im Bestand der Mietwohnung.

bwhoch2  08.06.2018, 08:55
@Gerhart

Aber FS schon!

Gerhart  08.06.2018, 09:23
@bwhoch2

Sorry, hatte ich nicht auf dem Schirm.

albatros  09.06.2018, 16:24

Hier geht s nicht um Höflichkeit sondern um Recht. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Kannst du das nicht begreifen?

imager761  09.06.2018, 16:50
@albatros

Kannst du immer noch nicht lesen oder verstehen? Die Rechtslage habe ich gleich im Einleitungssatz zutreffend dargestellt.

nein, Du bist nie verpflichtet, irgendjemandem die Türe zu öffnen. Es ist ja Deine Wohnung.

Ausnahme: Notdiensten/Rettungskräften/Polizei (allein schon aus Eigenschutz, sonst treten die halt die Türe ein).

Du siehst das absolut richtig; der Vermieter hätte sich ruhig vorher telefonisch ankündigen können.