Vermieter droht mir, weil meine Wohnung wg. langer Krankheit zu unordentlich war?
Ich war jetzt 3 Wochen lang krank - Bettlägerig. Ich wohne alleine und konnte so gut wie nichts saubermachen, aufräumen.
Ich habe schon mal langsam wieder angefangen alles zu ordnen.
Der Vermieter klingelte bei mir, fragte unglücklicher Weise etwas an meiner Tür und sah hinter mir, wie alles rumlag.
Ich sagte ihm, ich war längere Zeit krank, natürlich nicht wegen was, das geht unter ärztliche Schweigepflicht, aber ich meinte nur noch ich war sehr bettlägerig und konnte so gut wie nichts aufräumen, säubern, spülen...
Er dann: "Ja dann gibt es Schimmel, Sie haben bestimmt Schimmel jetzt in der Wohnung, oder?" Er wollte schon sofort rein, was ich ihm rechtlicher Weise nicht erlaubte.
Er gab mir jetzt einen Termin und möchte morgen sofort um 9.00 Uhr in meine Wohnung. Da bin ich nicht da, meinte ich, das sei ihm egal und forderte Schlüssel.
Den brauche ich ihnen nicht geben! Das wissen sie sicherlich als Vermieter.
Er wurde zornig und meinte, sie kündige ich und dann müssen sie bald ausziehen. Finden Sie mal eine Wohnung bei den heutigen Mieten!
Nachdem er mich fast zusammenschrie, knallte ich ihm die Tür vor der Nase zu.
Zu Eurer Info:
Ich bin kein Messie und habe definitv keinen Schimmel in keinem Winkel meiner Wohnung.
Frage an Euch: Was mache ich denn jetzt? Bin unsicher!
8 Antworten
Du musst den Vermieter ums Verrecken nicht in deine Wohnung lassen.
Ich möchte den Richter sehen, der eine einstweilige Verfügung erlässt bei der dürftigen Beweislage, damit der Vermieter eine Wohnungsbesichtigung bekommt. Schließlich muss der Vermieter bei der Glaubhaftmachung eine EV abgeben.
Es reicht noch nicht einmal eine für eine Abmahnung geschweige denn für eine Kündigung, was der Vermieter durch einen Blick erhaschen konnte.
Schau ins Grundgesetz. Selbst die Polizei bleibt vor der Tür, wenn du das so willst.
Mieter sind gut geschützt in Deutschland.
Dein Vermieter kann dich aus diesen Gründen nicht kündigen. Eine Wohnung darf auch mal unordentlich sein, das ist dein gutes Recht.Er hat auch nicht das Recht so kurzfristig vorbeizukommen.
Kundigungsgruende sind Eigenbedarf oder Nichtzahlung der Miete.
Er gab mir jetzt einen Termin und möchte morgen sofort um 9.00 Uhr in meine Wohnung. Da bin ich nicht da, meinte ich, das sei ihm egal und forderte Schlüssel.
Ich bin selber Vermieter und schreibe Dir:
Er hat gar nicht das Recht dazu so etwas zu fordern.
So kurzfristig muss man auch keine Termine akzeptieren und man hat sich abzusprechen.
Das es bei Dir nicht ordentlich aussieht geht in erst mal nichts an.
Was mache ich denn jetzt?
Wenn er nochmal vorbei kommt, dann wieder wegschicken und ihm sagen dass er keine rechtliche Handhabe zur Wohnungsbegehung hat und auch nichts fordern kann.
Das geht dem Vermieter rein gar nichts an, wie ordentlich oder unordentlich deine Wohnung ist, solange kein Ungeziefer angelockt wird oder Nachbarn durch Gestank belästigt werden.
Durch eine unordentliche Wohnung entsteht kein Schimmel. Das soll er mal erklären. Wie soll das auch gehen durch herum liegende Sachen. Lediglich durch zu wenig Lüften könnte evtl. Schimmel entstehen.
Bleib ruhig und sachlich wenn der Vermieter wieder kommt. Wer im Recht ist muss sich nicht aufregen. Sag ihm einfach, dass du ihm keine Rechenschaft über Ordnung oder Unordnung in der Wohnung schuldig bist.
Falls er weiterhin immer wieder ankommt und keine Ruhe gibt, dann würde ich ihm per Brief schriftlich auffordern, diese Belästigungen zu unterlassen. Gemäß Art. 13 GG steht es ihm nicht zu, sich in deine Haushaltsführung einzumischen.
Was mache ich denn jetzt? Bin unsicher!
Ist es ein Zweifamilienhaus in dem der Vermieter mit wohnt? Wenn nicht, alles chillig. Dir kann kaum was passieren.
Er hat aber das Recht auf Begehung der Wohnung einmal im Jahr. Natürlich nur nach Absprache mit dir im Vorfeld. Das war zu kurzfristig.
Morgen wird er sich die Finger so dermaßen abklingeln, dass ihm die Hand abfällt.
Ich bin nicht da!