Ist man eigentlich verpflichtet eine Klingel an der Wohnungstür zu haben?
oder anders gefragt. muss der Vermieter eine Klingel einbauen lassen, wenn es keine gibt, man aber gerne eine hätte?
9 Antworten
Der Frager will doch vielleicht gar keine Klingel haben. So habe ich seine Frage verstanden. Er möchte wissen, ob man verpflichtet sei, eine Klingel zu haben. - Nein, ist man nicht. Es ist jedem selbst überlassen, zu entscheiden, ob man erreichbar sein möchte, oder nicht. Anders sieht es mit dem Briefkasten aus. Aber ´noch nicht mal der ist "Pflicht". Falls nämlich der Briefträger deinen Namen kennt und weiß, wo du wohnst, darf er dir die Post auch unter der Tür durchschieben oder sie dir durchs Fenster werfen. Das ist zum Glück alles nicht geregelt.
Wenn Deine Wohnungstür von jedem erreichbar ist und der Besuch sich z.B. durch Klopfen bemrkbar machen kann glaube ich es nicht. Sollte allerdings eine Haustür vorhanden sein die den direkten Zugang zu Deiner Wohnungstür versperrt, so glaube ich schon das er dazu verpflichtet ist. Wie sollte sich sonst ein Besucher bemerkbar machen? Auf jeden Fall kann er Dir nicht verbieten das Du selbst eine Klingel anbringst.
Den Briefkasten kann ich nachvollziehen. Aber die Post kann auch eine Benachrichtigung hinterlassen. Macht sie bei mir eh meistens. Aber ich weiß es nicht wirklich, wie die rechtliche Lage ist. In meinem Mietvertrag steht zumindest nichts von einer Klingel.
nein man ist nich verpflichtet aber red mal mit dem vermieter vielleicht hat er einsicht :-) Viel Glück
Ist schon so lange her, das ich gebaut habe. Aber der Postbote MUß!!! in der Lage sein, Dir einen Brief zuzustellen. Dazu gehört eine Hausnummer, ein Briefkasten und eine Klingel. L.G.
Ich habe ja extra nach der Wohnungstür nicht nach der Haustür gefragt! Ins Haus kommt man schon per Klingel und auch vie Sprechanlage. Aber wenn mal ein Nachbar was möchte, was gersde häufig vorkommt, dann muss er im Moment klopfen und die Wohnung ist groß, das klopfen hinten nicht zu hören, daß ist das Problem.