Muss der Name an der Wohnungtür des Mieter angebracht sein?
Meine Vermieterin klebt mir immer wieder meinen Familiennamen an die Wohnungstür. Das entferne ich jedes Mal. Es reicht, wenn an der Haustür der Name an der Klingel steht und ich dann über Gegensprech-Anlage sage, in welchem Stock ich wohne.
Oder bin ich verpflichtet, an der Wohnungstür kund zu tun, wer hier wohnt?
11 Antworten
Verpflichtet bist du nicht.
Sag halt deiner Vermieterin dass du das nicht möchtest - ich denke nicht, dass sie dich dazu zwingen kann.
Du hast die Wohnung ja inkl. Wohnungstür gemietet - also entscheidest du, was an deiner Wohnungstür für Schilder hängen.
Auch wenn ich Deiner Meinung bin.
Denken ist nicht wissen
Ich hab grad nachgelesen:
Wenn in der Hausordnung (Mehrfamilienhaus) oder in der Teilungserklärung (WEG) nichts vorgeschrieben ist, ist es Dir überlassen welche Informationen Du an der Tür hast.
Zudem haben viele nur die Initialen an der Tür stehen und es gibt nicht mal eine Pflicht ein Briefkasten anzubringen, somit ist der Name am Briefkasten dann wohl auch recht irrelevant
Nein, natürlich nicht, da konnte man ja gleich mit einem Umhängeschild durch die Strassen rennen mit Name und Adresse drauf. Dein Name muss nirgends stehen, wenn du das nicht willst.
k.A. bei mir hängt aber auch keins an der Tür
Am Briefkasten ist es schon empfehlenswert, wegen der Amtspostzustellung!!!
Das versteht sich von selbst. Es geht nur um die Wohnungstür.