Muss der Name an der Wohnungtür des Mieter angebracht sein?

11 Antworten

Verpflichtet bist du nicht.

Sag halt deiner Vermieterin dass du das nicht möchtest - ich denke nicht, dass sie dich dazu zwingen kann.

Du hast die Wohnung ja inkl. Wohnungstür gemietet - also entscheidest du, was an deiner Wohnungstür für Schilder hängen.

johnnymcmuff  11.10.2012, 12:22

Auch wenn ich Deiner Meinung bin.

Denken ist nicht wissen

Ich hab grad nachgelesen:

Wenn in der Hausordnung (Mehrfamilienhaus) oder in der Teilungserklärung (WEG) nichts vorgeschrieben ist, ist es Dir überlassen welche Informationen Du an der Tür hast.

Zudem haben viele nur die Initialen an der Tür stehen und es gibt nicht mal eine Pflicht ein Briefkasten anzubringen, somit ist der Name am Briefkasten dann wohl auch recht irrelevant

Nein, natürlich nicht, da konnte man ja gleich mit einem Umhängeschild durch die Strassen rennen mit Name und Adresse drauf. Dein Name muss nirgends stehen, wenn du das nicht willst.

k.A. bei mir hängt aber auch keins an der Tür

Am Briefkasten ist es schon empfehlenswert, wegen der Amtspostzustellung!!!

Nachtflug 
Beitragsersteller
 11.10.2012, 12:51

Das versteht sich von selbst. Es geht nur um die Wohnungstür.